Hartz IV: Betroffener muss mit dem Fahrrad zur Ausbildung

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Das Jobcenter verweigerte einem Betroffenen eine Fรถrderung aus dem Vermittlungsbudget fรผr den Erwerb eines PKWs, den dieser fรผr seinen tรคglichen Weg zu Ausbildungsstรคtte erwerben wollte. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen stimmte dem Jobcenter zu und urteilte, dass eine ein- bis zweimal tรคgliche Wegstrecke von weniger als 10 km mit dem Fahrrad zumutbar sei.

Hartz IV: Auszubildener kann Arbeitsplatz nicht mit รถffentlichen Verkehrsmittel erreichen

Der Auszubildende, der von Hartz IV betroffen war, wohnte in der Innenstadt und befand sich im weiteren Umland in einer Ausbildung. Der Weg zur Ausbildungsstรคtte betrug 35 Kilometer, die er zuvor mit dem Auto des Vaters zurรผckgelegt hatte, welches dieser jedoch mittlerweile selber benรถtigte. Daher beantragte der Betroffene eine Fรถrderung aus dem Vermittlungsbudget bzw. eine Fรถrderung durch ein Darlehen zum Ankauf eines Gebrauchtwagens.

Diesen benรถtige er, weil er im Schichtmodell bis 20 oder 22 Uhr arbeite und den 5,5 km entfernten Bahnhof dann nicht mehr mit dem Bus erreichen kรถnne, da zu dieser Uhrzeit der Linienverkehr bereits eingestellt sei. Das Jobcenter lehnte den Antrag des Betroffenen jedoch ab.

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Hartz IV: 10 km Arbeitsweg mit dem Fahrrad ist zumutbar

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat dem Jobcenter zugestimmt (L 15 AS 200/19 B ER). Fรผr einen gsundheitlich unbeeintrรคchtigten Betroffenen sei es zumutbar, tรคglich jeweils beim Hin- und Rรผckweg bis zu 10 km Wegstrecke mit dem Fahrrad zurรผckzulegen. AuรŸerdem gebe es auf der Strecke keinen nennenswerten Steigungen oder andere Gefahren. Alternativ sei auch eine Fahrgemeinschaft zum Bahnhof denkbar. Der Betroffene sei also keineswegs auf ein eigenes Kfz angewiesen.

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