Hartz IV: Verfassungswidrige Sanktionen – gesetzliche Anpassung bleibt aus

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Vor zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen bei Hartz IV als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die obersten Verfassungshüter forderten von der Bundesregierung die Gesetzeslage entsprechend anzupassen. Seit dem ist allerdings nichts passiert, kritisiert Katja Kipping von der Partei “Die Linke”.

Seit dem Urteil hat sich die Gesetzeslage nicht verändert

“Auch zwei Jahre nach dem Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts ist keine Sanktionsfreiheit in Sicht”, resümiert die Linkenpolitikerin. Und das, obwohl das Bundesverfassungsgericht vor gut zwei Jahren in seinem Urteil klare Worte an die Politik richtete:

„Die Menschenwürde ist ohne Rücksicht auf Eigenschaften und sozialen Status, wie auch ohne Rücksicht auf Leistungen garantiert, sie muss nicht erarbeitet werden, sondern steht jedem Menschen aus sich heraus zu. Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates.“

Kirchen, Sozialverbände, Mitarbeitende der Jobcenter, die Linke und auch die Grünen fordern seit dem die Bundesregierung auf, endlich die Sanktionen abzuschaffen. “Sanktionen zerstören das Vertrauen zwischen Behördenmitarbeitern und Sozialleistungsbeziehenden. Sie führen für die Betroffenen in die Schuldenfalle und bedeuten schlimmstenfalls Wohnungslosigkeit und Ernährungsarmut. Sie betreffen im Haushalt lebende Kinder und sie sind häufig rechtswidrig”, so Kipping.

Seit zwei Jahren nur eine Übergangsregel

Zwar gab die Bundesagentur für Arbeit eine Weisung heraus, die zunächst alle Sanktionen ab 30 Prozent stoppte, trotzdem werden Sanktionen weiterhin ausgesprochen. Auch in der Corona-Krise lebten gut hunderttausend Kinder in Haushalten, die von einer Sanktion betroffen waren.

Fast jeder zweite Widerspruch (48 %), der entschieden wurde und fast zwei Drittel aller durch Entscheidung, Anerkenntnis oder Vergleich beendeten Klagen (70 %) gegen Sanktionen ist mindestens teilweise erfolgreich.

Bürgergeld wird Sanktionen nicht abschaffen

Nur die Politik könne diesen Zustand beenden, so Kipping. “Es gibt kein Recht auf Faulheit auf der Regierungsbank. Die GroKo hat zwei Jahre dabei versagt, eine verfassungskonforme Gesetzesnovelle auf den Weg zu bringen und auch die Ampelkoalition erteilt im Sondierungspapier der Sanktionsfreiheit eine klare Absage: An Mitwirkungspflichten halten wir fest. Das riecht nach Groko-Weiterso statt Mut zum sozialpolitischen Neuanfang”, so Kipping.

Damit werde deutlich, dass auch die Unbennung in “Bürgergeld” nichts an dem Sanktionsregime ändern werde. Die Politikerin kündigte an, als “einzige Fraktion konsequent für Sanktionsfreiheit und eine Überwindung des Hartz-IV-Systems durch eine Sanktionsfreie Mindestsicherung zu streiten.”