Anzeigen der Aufnahme einer befristeten Arbeit kann gleichzeitig Arbeitsuchendmeldung darstellen
Meldet sich ein Empfänger von Arbeitslosengeld verspätet arbeitsuchend, so bedingt dies dann keine Minderung des Arbeitslosengeldes, wenn der Leistungsempfänger sowohl die Aufnahme einer befristeten Tätigkeit als auch deren Endzeitpunkt der Agentur für Arbeit persönlich angezeigt hat, um sich aus einem vorangegangen Leistungsbezug abzumelden. Denn die gesetzliche Regelung verbietet keine Arbeitsuchendmeldung lange vor dem spätestmöglichen Zeitpunkt von drei Monaten vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. (BSG, B 7/7a AL 56/06 R)

Weiteres in dieser Kategorie
Urteile Hartz IV
Wohnraum darf nicht pro Matratze vermietet werden
Wohnraum darf nicht „pro Matratze“ vermietet werden. Entsprechende Vereinbarungen sind sittenwidrig und damit nichtig, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, 23. Juni 2022, bekanntgegebenen ...
WeiterlesenUrteile Hartz IV
Diese Fristen bei Befreiung des Rundfunkbeitrages einhalten
Hartz IV und Sozialhilfe Beziehende, aber auch Menschen mit einem sehr niedrigen Einkommen können sich vom Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) befreien lassen. Allerdings müssen hierfür unbedingt Fristen eingehalten werden!
Keine automatische Befreiung
Hartz ...
WeiterlesenUrteile Hartz IV
3000 Euro Entschädigungszahlung ohne Hartz IV Anrechnung
Weil ein Hartz IV Bezieher eine Entschädigung für ein überlanges Gerichtsverfahren überwiesen bekam, wollte das Jobcenter die Entschädigungszahlung als Einkommen anrechnen. Das hätte dann den Hartz IV-Bezug deutlich reduziert. Das ...
Weiterlesen