Casino-Gewinne wirken sich mindernd auf Hartz IV-Regelsatz aus โ€“ Ausgaben dafรผr werden nicht berรผcksichtigt

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Ein Landgericht forderte den generellen Ausschluss fรผr Hartz IV-Bezieher von Glรผcksspielen und Sportwetten.

Allgemeine Sperrung wรคre Diskriminierung

Der Spieltrieb ist ein angeborenes Sozialverhalten in Menschen und schwer zu unterdrรผcken. Im deutschen Glรผckspielvertrag steht geschrieben, dass arme und verschuldete Menschen vor dem Glรผckspiel geschรผtzt werden mรผssen. Ein europรคischer Glรผcksspiel-Dienstleister wollte deshalb einen Konkurrenten dazu zwingen, Spieler zu sperren, die sich das Wetten im Grunde nicht leisten kรถnnen. ย Im Jahr 2011 versuchte das Landgericht bereits ein Gesetz zu verabschieden, das es Leistungsbeziehern verbietet an Glรผcksspielen und Sportwetten teilzunehmen. Das Oberlandesgericht hob dieses Gesetz allerdings kurzerhand wieder auf. Demnach sei ein Antrag in eine Sperrkartei ohne Anlass oder Prรผfung nicht zumutbar.

Gewinne mรผssen beim Amt offengelegt werden

Demnach sind Leistungsbezieher gleichermaรŸen berechtigt, im Casino oder auch bei Sportwetten ihr Glรผck zu versuchen, wie alle anderen Menschen. Wichtig ist dabei der maรŸvolle und verantwortungsvolle Umgang. Einsรคtze sollten demnach niedrig sein. So kann eine Niederlage keinen groรŸen Schaden ausrichten. Ferner sei eine grundlose Sperrung nicht zu rechtfertigen. Fรผr die Entscheidung, eine solche zu verhรคngen, seien Anhรถrungen notwendig, so das Oberlandesgericht. Eine allgemeine Sperrung fรผr Hartz IV-Bezieher wรผrde Diskriminierung bedeuten. Im Falle eines Gewinnes steht es auch Leistungsbeziehern zu, diesen unversteuert zu behalten. Allerdings darf das Jobcenter den Leistungsbescheid entsprechend anpassen, was nicht selten die Kรผrzung der Leistungen zur Folge hat.ย  Gewinne mรผssen daher beim Amt angegeben und offengelegt werden. Wer das nicht tut, riskiert auch im Nachhinein den Vorwurf des Sozialleistungsbetrugs.

Sie dรผrfen nur den exakten Spieleinsatz auf Ihren Gewinn anrechnen

Im Jahr 2016 gab es ein รถffentliches Urteil des Bundessozialgerichts, das besagt, dass Betroffene nur den Einsatz fรผr das konkret gewinnbringende Casino Spiel abgesetzen kรถnnen. Das bedeutet, dass nur exakt der Betrag von dem Gewinn abgezogen wird, der fรผr das Spiel eingesetzt wurde, das zu einem Gewinn fรผhrte und nicht die gesamten Ausgaben. Grundlage war die Klage eines Mannes, dem das Jobcenter nach einem Glรผcksspiel-Gewinn, den er kurz darauf auf sein Konto einzahlte, den Regelsatz kรผrzte. Der Leistungsbezieher wies schlieรŸlich darauf hin, dass er an dem Tag fast genauso viel Geld ausgegeben habe, wie mit dem Gewinn eingenommen. Dadurch habe er kein relevantes Gewinneinkommen gehabt. Diese Tatsache reichte dem Bundessozialgericht allerdings nicht. ย Es gab dem Jobcenter und somit der Kรผrzung des Regelbedarfs recht.

Nur die exakte Summe, die fรผr das Spiel investiert wurde, dรผrfe daher vom Gewinn abgezogen werden. Ferner werde eine groรŸe Summe der Ausgaben in Spielautomaten schlieรŸlich zur privaten Freude getรคtigt und nicht um konkreten Gewinn zu erzielen.