Bürgergeld: Eigenes Zimmer für Zwillinge im Eilverfahren

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Der Umzug war erforderlich, weil es sich um eine Bedarfsgemeinschaft bestehend aus der Mutter und ihren sechs Kindern handelt, von denen mindestens die Zwillinge über eigene Zimmer verfügen sollten, um sich schulisch und gesundheitlich positiv entwickeln zu können.

Was waren die Gründe dafür

1. Dies ergibt sich aus der vorgelegten Bescheinigung der Klassenlehrerin , die angesichts der Konzentrationsschwierigkeiten der Zwillinge dringend dazu rät, dass diese getrennte Zimmer erhalten.

2. Bei beiden Zwillingen bestehen gesundheitliche Einschränkungen. Für das Mädchen die Anerkennung des Pflegegrads 2 und aus der ärztlich festgestellten Entwicklungsverzögerung des Jungen.

3. Eine Unterbringung der Kinder in eigenen Zimmern wird medizinisch befürwortet.

4. In der alten Wohnung hatten weder die Mutter noch ihre erwachsene Tochter einen Rückzugsort.

Aus Sicht der Kammer ist es jedoch erforderlich, dass insbesondere die Mutter einen eigenen Rückzugsraum hat, um ihre seelische und geistige Gesundheit erhalten zu können.

Des weiteren führte das Gericht aus

Bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung eines 7-Personenhaushalts hat das JobCenter qualifiziert darzulegen, dass ein Wohnungsmarkt existiert. SG Lüneburg, Beschluss v. 07.11.2023 – S 33 AS 90/23 ER –

Was sagt uns der Beschluss

Der Beschluss enthält insoweit die lehrreiche Aussage, dass Zwillinge ein eigenes Zimmer benötigen, um sich schulisch und gesundheitlich positiv entwickeln zu können, und auch die Mutter nicht auf Dauer ohne eigenen Rückzugsort in einem Zimmer mit einem oder mehreren Kindern leben konnte.

Was gilt hier für Bürgergeld-Leistungsempfänger

1. Ein Umzug in eine größere Wohnung kann gerade erforderlich sein, wenn Alleinstehende mit mehreren Kindern verschiedenen Geschlechts auf beengtem Raum wohnen, die Mutter der Kids keinen eigenen Rückzugsort hat.

2. Sollten gesundheitliche Einschränkungen bei den Kindern vorliegen, wie Konzentrationsschwierigkeiten in der Schule, Entwicklungsstörungen oder sogar ein Pflegegrad, müssen die Jobcenter bei Nachweis dieser Gründe dies berücksichtigen.

3. Alleinerziehende oder Eltern sollten bei Vorliegen dieser Gründe immer nachweisen, warum ein eigenes Zimmer für das Kind benötigt wird.

4. Wichtig ist zu begründen, warum ein eigenes Zimmer von Nöten ist, etwa wenn die bisherige gemeinsame Nutzung eines gemeinsamen Zimmers durch sechs und acht Jahre alte Kinder zu erheblichen gegenseitigen Beeinträchtigungen führt (LSG NSB L 7 AS 623/07 ER) oder bei einem Altersunterschied der Kinder von zehn Jahren ( SG Dresden S 10 AS 1957/07 ER ).

Haben Kinder generell ein Anspruch auf ein eigenes Zimmer?

Definitiv nein, denn ss ist in der Regel zumutbar, dass sich zwei Kinder im Vorschulalter ein gemeinsames Kinderzimmer teilen. (LSG Sachsen L 7 AS 753/10 B ER).

Darum gilt
Es ist immer auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls abzustellen.

Was gilt als Nachweis

1. Hierzu kann eine Bescheinigung der Schule bzw. der Klassenlehrerin eingeholt werden.

2. Eine ärztliche Bescheinigung des Kinderarztes, welcher aus medizinischen Gründen ein eigenes Zimmer befürwortet.

3. Sollte Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorliegen, ein Nachweis der Pflegekasse, Schwerbehindertenausweis.

Fazit

Ein Umzug wird immer dann erforderlich sein in eine größere Wohnung, wenn mehrere Personen beengt wohnen.

Bei mehreren Kindern, welche unter nachgewiesenen gesundheitlichen Beschwerden leiden, benötigen ein eigenes Zimmer, um sich schulisch und gesundheitlich positiv entwickeln zu können.

Lesetipp
Kinder im nahezu schulfähigen Alter haben Anspruch auf ein eigenes Zimmer