Bürgergeld-Chaos im Jobcenter auf Kosten des Steuerzahlers

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Richter werden mit einer Anzeige wegen Betrugs beschäftigt, obwohl der Kläger den Vorwurf längst selbst aus der Welt geschafft hat? Das ist eine Verschwendung von Steuergeldern, und die sinnlos eingespannten Juristen kommen sich vermutlich reichlich veräppelt vor – allerdings handelte es sich schlicht um Chaos im Jobcenter und nicht um böse Absichten der Mitarbeiter.

Bei den Zuständigen im Jobcenter wusste die linke Hand nicht, was die rechte tut.

Vorwurf: Sozialbetrug

Ein 53-jähriger Mann lebte mit seiner 24-jährigen Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft im Bürgergeld-Bezug. Die Tochter zog in den Ort Augustdorf um, und das Jobcenter warf den beiden vor, die Behörde nicht informiert zu haben.

Rückforderung und Betrugsvorwurf

Das Jobcenter forderte von der jungen Frau 2.684,45 Euro gezahlte Leistungen zurück. Wegen der nicht erfolgten ordnungsgemäßen Meldung erstattete die Behörde zusätzlich eine Anzeige wegen Betrugs gegen die Tochter.

Einigung mit dem Jobcenter

Die 24-Jährige Frau legte frist- und formgerecht Widerspruch beim Jobcenter ein, und sie war erfolgreich. Das Jobcenter schickte ihr einen Abhilfebescheid, mit dem es auf die Rückzahlung der gezahlten Leistungen verzichtete, und damit hatte sich folglich auch der Vorwurf des Betrugs erledigt.

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Das Gericht weiß nichts davon

Gerade noch hatte das Jobcenter der jungen Frau Betrug unterstellt, weil diese es unterlassen hatte, das Jobcenter zu informieren. Jetzt informierte das Jobcenter das Amtsgericht Sulingen jedoch nicht, das der erstatteten Anzeige wegen Betrugs nachging.

Verfahren für nichts

Weil das Jobcenter das Gericht nicht darüber informierte, dass sich die ganze Geschichte erledigt hatte, mündete die Anzeige in ein Gerichtsverfahren. In diesem legte die junge Frau lediglich den Abhilfe-Bescheid des Jobcenters vor, und damit war der Grund für das Verfahren auch für das Gericht beendet.

Da die interne Prüfung der Behörde ergeben hatte, dass es keine Grund für die Rückforderung der Leistungen gab, gab es auch keinen Betrug, genauer gesagt, es gab überhaupt keinen Tatbestand, der gerichtlich hätte verhandelt werden können.

Ressourcen und Steuergelder verschwendet

Das unprofessionelle Vorgehen des Jobcenters, einer Behörde, die selbst sehr schnell mit einem Betrugsvorwurf hantierte, aber im eigenen Chaos den Überblick verlor, kostete das Gericht Ressourcen und die Steuerzahler bares Geld.

Die Kosten des Verfahrens vor dem Amtsgericht Sulingen trug nämlich die Landeskasse.

Freispruch erster Klasse

Das Gericht nannte das Urteil gegen die junge Frau einen „Freispruch erster Klasse“, um noch einmal zu betonen, dass es kaum unschuldiger geht. Die Richterin wie die Staatsanwaltschaft machten indessen deutlich, was sie von dem Verhalten der Jobcenter Mitarbeiter halten, nämlich nichts.

Dort wisse offensichtlich die rechte Hand nicht immer, was die linke tue.

Es könne nicht sein, dass das Jobcenter angezeigte Sachverhalte, die man zunächst als strafbar bewerte, nicht gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft kläre, wenn diese sich gleichsam in Luft auflösten.

Nicht nur lustig

Ein derart lächerliches Stück Bürokratie eignet sich für eine Satire. Es ist aber leider nicht nur zum Lachen.

Denn Leistungsberechtigte, bei denen es um das Existenzminimum geht, also um die Mittel, die sie benötigen, um sich Essen zu kaufen und Strom zu bezahlen, sind genau solchen unprofessionellen Mitarbeitern in Jobcentern ausgesetzt.

Im Ernstfall müssen diese Betroffenen dann hungern oder im Dunkeln sitzen, weil ihre elementaren Ansprüche im Durcheinander der Behörde verloren gehen.