Bürgergeld: Bundessozialgericht lässt Regelsatzklage nicht zu

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Das Bundessozialgericht lässt eine Regelsatzklage von Bürgergeld-Empfänger nicht zu. Mit BSG, Beschluss vom 05.07.2023 – B 4 AS 36/23 B – hat das Bundessozialgericht keinen Grund gesehen, die Revision in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit des Regelbedarfs u.a. für die Jahre 2020 bis 2021 zuzulassen.

Denn eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung nur, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist.

Verneint hier für Rechtsfragen zur Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB II aufgrund der Covid-19-Pandemie.

War der Regelbedarf für Bürgergeld – Empfänger 2020/2021 verfassungsgemäß

Was die aufgeworfene Frage angeht, ob der Regelbedarf im hier streitigen Zeitraum (März 2020 bis April 2021) verfassungsgemäß war, setzt sich die Beschwerdebegründung nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 ua – BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr 12; BVerfG vom 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua – BVerfGE 137, 34 = SozR 4-4200 § 20 Nr 20) zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Bemessung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auseinander.

Hinweis:

Die Vorinstanz LSG Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 21.09.2022 – L 12 AS 1567/22 – wie folgt:

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hielt in der Vorinstanz L 12 AS 1567/22 an einer älteren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 fest, die allerdings die COVID-Pandemie nicht berücksichtigte und wies die Klage zurück.

Wichtiger Hinweis der Redaktion von gegen-hartz.de

Gleich zwei Sozialhilfe-Regelsatz-Klagen sind beim 8. Senat des Bundessozialgerichts – zuständig für Fragen der Sozialhilfe – anhängig

1. B 8 SO 4/24 R
Vorinstanz: Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 7 SO 1468/22, 17.11.2022: Waren die nach § 29 SGB XII bestimmten Regelsätze in der 1. Hälfte des Jahres 2022 verfassungskonform?

2. B 8 SO 5/24 R
Vorinstanz: Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 7 SO 296/23, 27.04.2023: Waren die nach § 29 SGB XII bestimmten Regelsätze in der 2. Hälfte des Jahres 2022 verfassungskonform?