Die Rente spät ab 50 erhöhen: Das kannst Du tun

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Das Gerücht hält sich hartnäckig: Rentenbeiträge in höherem Alter sollen mehr zählen als zu Berufsbeginn? Das ist falsch! Beiträge im Alter von 20 oder von 60 Jahren in gleicher Höhe zählen gleich – ebenso Versicherungszeiten.

Tatsächlich haben Pflichtversicherte aber ab 50 Jahren eine besondere Möglichkeit, die spätere Rente zu erhöhen, und die zeigen wir in diesem Beitrag.

Woher kommt das Gerücht, Beiträge würden im Alter mehr zählen?

Es lässt sich nur vermuten, warum viele denken, Rentenbeiträge würden im späteren Berufsleben höher bewertet.

Wer viele Jahre im selben Betrieb arbeitet, bekommt in der Regel für seine Arbeitserfahrung ein höheres Gehalt. Mit dem höheren Gehalt steigen auch die Rentenbeiträge. Die Beiträge werden also nicht schwerer gewichtet, sondern sie selbst sind höher.

Zudem denken junge Menschen gewöhnlich wenig an eine Altersrente, die für sie scheinbar in ferner Zukunft liegt. Auch deshalb könnte sich die Idee verbreitet haben, dass die Rentenbeiträge im späteren Berufsleben mehr zählen.

Der (mögliche) Rentenschock

Ab dem 55. Geburtstag bekommen Versicherte alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft von der Rentenversicherung. Darin enthalten ist eine Übersicht sämtlicher gespeicherter Versicherungszeiten und die Angabe der zu erwartenden Rentenhöhe.

Manche Betroffene erhalten dann erst einmal einen Schock, wenn sie sehen, dass ihre Rente niedrig ausfällt.

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Turbulente Erwerbsleben sind die Regel

Wer heute 50 Jahre alt ist, kennt meist die „klassische“ Erwerbsbiografie kaum noch, in der Menschen von der Ausbildung bis zur Rente im selben Unternehmen tätig waren. Umschulungen, freiberufliche Tätigkeit oder Scheinselbstständigkeit, Teilzeit und auch Zeiten der Arbeitslosigkeit – viele kennen das nur zu gut. Das alles wirkt sich auf die Rente aus.

Freiwillige Rentenbeiträge

Ist die Rente gering, weil während des Arbeitslebens nicht genug Beiträge gezahlt wurden, dann können Sie entweder private Altersvorsorge betreiben oder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Freiwillige Beiträge kann grundsätzlich jeder Bürger über 16 Jahren für die gesetzliche Rentenversicherung leisten, der nicht in dieser pflichtversichert ist – zum Beispiel Freiberufler. Bisweilen entsteht über solche freiwilligen Beiträge erst ein Rentenanspruch.

Freiwillige Ausgleichszahlungen für Pflichtversicherte

Heißt das für Sie als Pflichtversicherter, dass Sie eine kleine Rente akzeptieren müssen? Nicht unbedingt!

Es gibt eine Möglichkeit, die erstens nur Pflichtversicherte, und auch diese zweitens erst ab 50 Jahren haben, um die gesetzliche Rente zu erhöhen. Ab diesem Alter können Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls freiwillige Rentenbeiträge leisten.

Diese sind als Ausgleichszahlungen dazu gedacht, das Minus zu lindern, dass anfällt, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen und dafür Abschläge zahlen müssen. Die Abschläge bleiben zwar weiter bestehen, doch durch die zusätzlichen Zahlungen erhöhen Sie die Rente, von der diese abgezogen werden.

Die Zusatzbeiträge gelten auch für reguläre Rente

Was ist jetzt, wenn Sie gar nicht vorhaben, vorzeitig mit Abschlägen in den Ruhestand einzutreten? Die gute Nachricht ist: Die freiwilligen Beiträge gelten auch, wenn Sie nicht vorzeitig in Rente gehen.

Sie erklären zwar, dass Sie voraussichtlich in die vorgezogene Rente mit Abschlägen gehen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Sie können ohne Nachteile regulär in Rente gehen und profitieren dann von den zusätzlichen Beiträgen, denn diese erhöhen jetzt die normale Altersrente.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Um eine solche Sonderzahlung leisten zu können, schreiben Sie eine Erklärung an die gesetzliche Rentenversicherung, dass Sie voraussichtlich eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen wollen.

Für diese Rentenform müssen Sie allerdings als langjährig Versicherter mindestens 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenkasse nachweisen, genauer gesagt: Sie müssen zum Zeitpunkt der Erklärung die realistische Möglichkeit haben, diese Wartezeit zum genannten Termin voll zu bekommen.

Kurz gesagt: Wenn Sie 50 Jahre alt sind und nur zum Beispiel sechs Jahre Wartezeit nachweisen können, dann haben Sie zwar einen Anspruch auf eine Rente, können aber bis bis zum Rentenalter die 35 Jahre nicht mehr erfüllen, um als langjährig Versicherter gezählt zu werden.

Da Sie also voraussichtlich keinen Anspruch auf eine vorzeitige Rente mit Abschlägen haben, wird die Rentenversicherung keine freiwilligen Zahlungen genehmigen, um diese auszugleichen.

Für wen kommen die freiwilligen Ausgleichszahlungen in Frage?

Diese freiwilligen Sonderzahlungen ab dem 50. Lebensjahr kommen also für alle die in Frage, die lange pflichtversichert sind, trotzdem eine zu niedrige Rente erwarten und diese aufstocken wollen.

Wie wird die Sonderzahlung berechnet?

Eine gesetzlich festgelegte Formel berechnet, in welcher Höhe Beiträge zum Ausgleich von Rentenzahlungen maximal gezahlt werden können. Die drei Faktoren sind der Durchschnittsverdienst aller Versicherten, der voraussichtliche Prozentsatz, um den die Rente gekürzt werden würde, sowie der Beitragssatz der Rentenkasse.

Lassen Sie sich beraten

Es ist mehr als verständlich, wenn Sie im fünften Lebensjahrzehnt in Unruhe geraten, weil die Rente zu niedrig ausfallen wird. Überstürzen Sie dennoch (oder gerade deswegen!) keine Aktionen gegenüber der Rentenkasse.

Wenn Sie nach Wegen suchen, um die Rente zu erhöhen, dann setzen Sie sich am besten mit einem Versichertenberater in Verbindung. Sozialverbände wie der SoVD haben die Kompetenz und die Fachleute, die Unterstützung bieten. Auf gegen-hartz.de finden Sie hilfreiche Informationen zur Rente.