EM-Rente: 3 Tipps für den sicheren Weg in die Erwerbsminderungsrente

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Wenn Sie nicht mehr die volle Arbeitsleistung bringen können, dann haben Sie als Versicherter unter Umständen Anspruch auf eine (volle oder teilweise) Erwerbsminderungsrente. Beim Antrag und während des Verfahrens der Rentenversicherung gibt es Punkte, die Sie beeinflussen können, um am Ende Ihre Rente zu beziehen.

Achten Sie auf das ärztliche Gutachten

Die Rentenversicherung achtet beim Prüfen, ob Sie erwerbsgemindert sind oder nicht, darauf, was Ihre behandelnden Ärzte und die Fachmediziner in ihren Befunden, Gutachten und Attesten geschrieben haben.
Manche Ärzte kennen sich mit den rentenrechtlichen Voraussetzungen zur Erwerbsminderung nicht gut aus, und andere wissen vielleicht nicht, dass es bei einem Befundbericht um eine Erwerbsminderungsrente geht.

Dann entstehen schnell Fehler, die Sie die Rente kosten können.

Die Kriterien der Versicherungen

Die Rentenversicherung zahlt nicht “einfach so” eine Erwerbsminderungsrente aus, sondern sie prüft sehr genau, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Die Rentenversicherung interessiert primär eins: Führen Einschränkungen durch Ihre Krankheit (Verletzung, Unfall, et cetera) dazu, dass Sie Arbeit nur noch weniger als sechs Stunden pro Tag (teilweise Erwerbsminderung) oder weniger als drei Stunden pro Tag (volle Erwerbsminderung) ausüben können.

Alles andere, also die konkrete Ursache Ihres Gebrechens, Symptome und Wechselwirkungen oder Vorerkrankungen, oder auch Ihre sonstige Lebenssituation, ist nachrangig.

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Was bedeutet das für ärztliche Befunde?

Für die Befunde der behandelnden Ärzte bedeutet das: Diese müssen genau erläutern, dass Ihre Beeinträchtigungen dazu führen, dass (und warum) Sie keine Erwerbstätigkeit mehr über das eingeschränkte Stundenmaß hinaus ausüben können.

Stellen die Mediziner nämlich lediglich eine Diagnose und schlagen eine bestimmte Behandlung vor, dann stellt die Rentenkasse sich höchstwahrscheinlich quer und weigert sich, eine Erwerbsminderung anzuerkennen.

Beispiel rheumatoide Arthritis

Ein anschauliches Beispiel ist die rheumatoide Arthritis, an der in Deutschland rund 0,8 Prozent der Bürger und Bürgerinnen leiden. Obwohl diese inzwischen behandelbar ist, müssen dennoch bis zu fünf Prozent der Betroffenen bereits innerhalb von zwei Jahren nach der Diagnose ihren Beruf aufgeben, und im weiteren Verlauf der Erkrankung erfahren mehr als die Hälfte berufliche erhebliche Einschränkungen.

Wenn Sie stark unter dieser Erkrankung leiden, dann ist es längst nicht in trockenen Tüchern, dass die Rentenversicherung Sie als erwerbsgemindert einstuft. Ihr behandelnder Arzt muss dazu Folgendes ergänzen: Erstens führen die Beschwerden dazu, dass Sie in überhaupt keinem Beruf länger als drei oder sechs Stunden am Tag tätig sein können.

Schreibt der Arzt nämlich, dass Sie nur Ihren Beruf nicht weiter ausüben können, dann kann die Rentenversicherung daraus drehen: Aber eine andere Arbeit vermutlich schon.

Versicherungsprinzip: Reha statt Rente

Die Rentenversicherung arbeitet nach dem Prinzip: Reha statt Rente. Sie wird also immer zuerst verlangen, erst eine Maßnahme durchzuführen (oder auch mehrere), um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Erst, wenn sich durch die Reha ihr gesundheitlicher Zustand hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit nicht bessert oder sogar verschlechtert, wird die Versicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung genehmigen.

Gerade beim obigen Beispiel kann das herausfordernd werden, denn Therapien gegen rheumatoide Arthritis ziehen sich oft über Jahre hin, in denen aus Sicht der Rentenversicherung unklar ist, ob eine Erwerbsminderung vorliegt.

Sie können während der Reha aktiv darauf hinwirken, dass im Entlassungsbericht festgehalten wird, dass Ihre allgemeine berufliche Leistungsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist, sofern dies tatsächlich zutrifft. Ein solcher Entlassungsbericht entspricht einem ärztlichen Gutachten und erspart Ihnen Zeit wie Nerven.