Zuschüsse für Rentner – Anspruch auf Rentenzuschuss in 2023

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Wer eine geringe Rente erhält, kann Zuschüsse beantragen. Der Staat sowie die Kranken- und Pflegekassen bieten Unterstützung. Oft wissen die Retner und Rentnerinnen nicht, welche finanziellen Hilfen sie in Anspruch nehmen können. Hier erhalten Sie eine Übersicht.

Welche Zuschüsse können Renter/innen 2023 erwarten?

In diesem Jahr sind für Rentner/innen folgende Zuschüsse vorgesehen: Wohngeld plus, Grundsicherung, Lastenzuschuss, Freibetrag, Eigenanteil im Pflegeheim und Wohngeld für das Pflegeheim.

Was bedeutet Wohngeld plus?

Im Januar 2023 wurde das Wohngeld plus eingeführt. Rentner/innen können es beantragen, wenn sie von dem ihnen zur Verfügung stehenden Geld keinen angemessenen Wohnraum finanzieren können.

Dieser Zuschuss liegt wesentlich höher als das Wohngeld zuvor. Betrug der monatliche Zuschuss bis 2022 circa 177 Euro, so sind es heute 370 Euro. Dabei richtet sich die Höhe des Zuschusses nach den Wohnkosten vor Ort im Vergleich zum Einkommen. Einen Zuschuss zu den Mietkosten können Sie beanspruchen, wenn Sie etwa 40 Prozent (oder mehr) ihres Einkommens (der Rente) für die Miete verbrauchen. Zusätzlich können Sie einen Heizkosten-Zuschuss beantragen, der bis zur Hälfte der Heizkosten bezahlt.

Grundsicherung und Rente

Einen Anspruch auf Grundsicherung haben Menschen mit einer sehr kleinen Rente. Laut der Deutschen Rentenversicherung sollten Rentner / innen, deren monatliches Geld unter 924 Euro liegt, einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Das ist besonders wichtig für Menschen, die vor der Altersgrenze nicht in Erwerbstätigkeit in die Rentenkasse einzahlten, zum Beispiel Hausfrauen. Diese können Grundsicherung ebenso wie Mütterrente beanspruchen.

Lastenzuschuss im Eigenheim

Ein Lastenzuschuss gilt für Rentner/innen, die nicht zur Miete, sondern im Eigenheim wohnen. Bei geringem Einkommen können diese einen Zuschuss beantragen.

Die Höhe dieses Zuschusses bemisst sich nach der Zahl der Personen im Haushalt, nach dem Einkommen des Gesamthaushalts und nach der Höhe der zuschussfähigen Belastungen für das selbstgenutzte Wohneigentum. Das Bezahlen eines Kredits für eine Immobilie wird als Wohnkosten gerechnet.

Der Freibetrag

Aktuell werden rund 1, 1 Millionen Zuschläge auf die Grundrente ausbezahlt, die betroffenen Rentner/innen bekommen dabei durchschnittlich 86 Euro mehr pro Monat. Das gilt automatisch, wenn jemand mindestens 35 Rentenjahre einzahlte und dabei weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdiente. Außerdem gilt ein Freibetrag von 251 Euro für alle, die mindestens 515 Euro Rente erhalten und mindestens 33 Grundrentenzeiten vorweisen können. Die muss durch die Rentenkasse bestätigt werden.

Zuschuss für das Pflegeheim

Rentner/innen, die zuwenig Rente bekommen, um den Eigenanteil für das Pflegeheim aufzubringen, werden dabei vom Sozialamt finanziert. Diese Behörde springt aber erst dann ein, wenn das gesamte Einkommen und Vermögen für den Eigenanteil eingesetzt wurde. Lediglich ein Schonvermögen dürfen die Betroffenen erhalten. Auch wer im Pflegeheim wohnt, hat Anspruch auf Wohngeld. Ansprechpartner ist dafür das Sozialamt vor Ort.

Der Härtefallfonds

Für besonders problematische Situationen gibt es einen Härtefallfonds der Bundesregierung. Darüber können Rentner/innen mit bis zu 5000 Euro unterstützt werden. Zudem ist bei einer sehr geringen Rente ein monatlicher Rentenzuschlag von 100 Euro möglich.

Tipp: Ein Rentenbescheid sollte immer überprüft werden: Das sind die 9 häufigsten Fehler in einem Rentenbescheid!

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