Die steigenden Wohnkosten belasten immer mehr Menschen in Deutschland. Um diese finanzielle Herausforderung abzufedern, hat die Bundesregierung beschlossen, ab dem 1. Januar 2025 den steuerfreien Mietzuschuss zu erhöhen.
Durchschnittlich 400 Euro monatlich sollen insbesondere Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner entlasten. Der Zuschuss muss beantragt werden.
Was genau ist der neue Mietzuschuss?
Der Mietzuschuss ab 2025 oder auch Wohngeld-Plus genannt, soll gezielt Menschen mit mittleren und unteren Einkommen zugutekommt, die keine anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Arbeitslosengeld II beziehen.
Es handelt sich dabei nicht um eine klassische Sozialleistung, sondern um eine steuerfreie Förderung, die individuell berechnet wird. Der Zuschuss soll den Druck durch hohe Wohn- und Energiekosten mindern und ist in zwei Varianten verfügbar:
- Für Mieter: Als direkte Unterstützung zur Reduzierung der Mietbelastung.
- Für Eigentümer: Als sogenannter „Lastenzuschuss“, um beispielsweise Kreditraten für die selbstgenutzte Immobilie zu decken.
Die Zielgruppe ist breit gefächert: Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner, Alleinerziehende, Studierende und Auszubildende können davon profitieren. Besonders Haushalte in Regionen mit hohen Mieten sollen entlastet werden.
Warum ist der Mietzuschuss notwendig?
Die Wohnkosten in Deutschland steigen seit Jahren unaufhörlich. Besonders in städtischen Ballungsgebieten ist die Situation kritisch.
Gleichzeitig trifft die Inflation Haushalte mit mittleren Einkommen besonders hart, da diese oft weder Anspruch auf Sozialleistungen noch ausreichende Spielräume für Einsparungen haben. Das Wohngeld soll genau diese Lücke schließen und so für mehr finanzielle Stabilität sorgen.
Wie hoch ist der Mietzuschuss und welche Änderungen bringt 2025?
Mit der Reform wird der durchschnittliche Mietzuschuss von aktuell etwa 370 Euro auf rund 400 Euro monatlich angehoben – eine Steigerung um 15 %.
Die genaue Höhe des Zuschusses hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. In Einzelfällen können die Leistungen auch deutlich höher ausfallen. Neben der Erhöhung des Grundbetrags werden ab 2025 weitere Komponenten berücksichtigt, darunter:
- Heizkostenkomponente: Hierbei werden 1,20 Euro pro Quadratmeter der Wohnfläche angesetzt, um gestiegene Energiekosten auszugleichen.
- Klimakomponente: Diese wird mit zusätzlichen 40 Cent pro Quadratmeter gefördert, um nachhaltige Wohnformen zu unterstützen.
Mit diesen Anpassungen erreicht der Mietzuschuss eine neue Höchstmarke, die auf die Bedürfnisse moderner Haushalte abgestimmt ist.
Wer hat Anspruch?
Der Anspruch auf den Mietzuschuss ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählen:
- Kein Bezug anderer Sozialleistungen: Wer bereits Bürgergeld, Arbeitslosengeld II, BAföG oder andere Leistungen erhält, bei denen Wohnkosten berücksichtigt werden, ist ausgeschlossen. Der Mietzuschuss richtet sich an Menschen, die knapp über den Anspruchsgrenzen für diese Sozialleistungen liegen.
- Einkommensgrenzen: Die Höhe des zulässigen Einkommens variiert je nach Region, Haushaltsgröße und Mietstufe. Entscheidend ist nicht das Nettoeinkommen auf dem Gehaltszettel, sondern das „wohngeldrechtliche Haushaltsnettoeinkommen“. Dieses wird durch Abzüge wie Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und andere Freibeträge ermittelt.
- Wohnregion und Mietstufe: Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt, die die durchschnittlichen Mietkosten in der jeweiligen Region widerspiegeln. Städte wie München, Köln oder Düsseldorf liegen in den oberen Mietstufen, während ländliche Regionen niedrigere Stufen aufweisen.
- Haushaltsgröße: Je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto höher sind die zulässigen Einkommensgrenzen. Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern profitieren besonders.
Wie wird das Einkommen für den Mietzuschuss berechnet?
Die Berechnung des Einkommens für den Mietzuschuss erfolgt nach speziellen Regeln. Entscheidend ist nicht das reine Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern das „wohngeldrechtliche Haushaltsnettoeinkommen“. Dieses wird wie folgt ermittelt:
- Vom Bruttoeinkommen werden pauschal 30 % für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
- Pauschal werden zusätzlich 102,50 Euro für Werbungskosten abgezogen. Höhere Werbungskosten können nachgewiesen und berücksichtigt werden.
- Weitere Freibeträge, etwa für Alleinerziehende, Behinderte oder Pflegebedürftige, reduzieren das Einkommen zusätzlich.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro hätte nach den Abzügen ein wohngeldrechtliches Einkommen von 1.997,50 Euro. Damit könnte dieser Arbeitnehmer – je nach Wohnregion und Haushaltsgröße – Anspruch auf den Mietzuschuss haben.
Welche Wohnkosten werden berücksichtigt?
Neben der Grundmiete oder Kreditrate spielen zusätzliche Faktoren eine Rolle bei der Berechnung:
- Nebenkosten: Betriebskosten, die im Rahmen der Warmmiete anfallen, werden berücksichtigt.
- Heizkosten: Hier wird eine pauschale Förderung von 1,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt.
- Klimakomponente: Für nachhaltige Wohnformen oder energieeffiziente Wohnungen wird ein Zuschlag von 40 Cent pro Quadratmeter gewährt.
Konkrete Einkommensgrenzen: Wer profitiert?
Die Einkommensgrenzen variieren je nach Mietstufe und Haushaltsgröße. Hier einige Beispiele:
- Ein-Personen-Haushalt in Mietstufe 7: Einkommen bis zu 2.202 Euro (brutto).
- Familie mit drei Kindern in Mietstufe 4 (z. B. Berlin): Einkommen bis zu 4.740 Euro (brutto).
- Alleinerziehende mit einem Kind in Mietstufe 4: Einkommen bis zu 2.823 Euro (brutto).
In Haushalten mit Pflegebedürftigen oder Schwerbehinderten erhöhen sich die Grenzen um bis zu 150 Euro monatlich.
Wi kann man einen Anspruch prüfen?
Um herauszufinden, ob Anspruch auf den Mietzuschuss besteht, bietet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen kostenlosen Online-Wohngeldrechner an. Hier können Betroffene ihre Daten eingeben und eine erste Einschätzung erhalten. Der Antrag auf Mietzuschuss kann beim zuständigen Wohnungsamt gestellt werden.
Was ist der aktuelle Stand des Gesetzes?
Der Mietzuschuss ist Teil einer umfassenden Wohngeldreform, die noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss. Angesichts der breiten politischen Unterstützung wird jedoch davon ausgegangen, dass die Reform planmäßig umgesetzt wird.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.