Rundfunkbeitrag: Stundung und auch Ratenzahlungen bei GEZ-Schulden?

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Die Zahlung des Rundfunkbeitrags, oft als GEZ-Gebühr bekannt, ist für viele Haushalte in Deutschland eine unvermeidbare Pflicht.

Diese Gebühr sorgt regelmäßig für Diskussionen und kann in finanziell schwierigen Zeiten zu einer erheblichen Belastung führen.

Doch was passiert, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen kann und Schulden anhäuft? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um GEZ-Schulden und bieten Ihnen detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps, wie Sie mit dieser Situation umgehen können.

Was kann ich tun, um Schulden bei der GEZ abzubauen?

Schulden beim Beitragsservice, ehemals GEZ, können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Zum Glück gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Schulden abzubauen.

Optionen zur Schuldenregulierung bei GEZ-Schulden

Falls Sie nicht in der Lage sind, die Zahlungsrückstände auf einmal zu begleichen, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Ratenzahlung: Sie haben die Möglichkeit, mit dem Beitragsservice eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Diese erfolgt in der Regel ohne Zinsaufschlag, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
    • Die Höhe der Monatsrate muss in einem angemessenen Verhältnis zu den offenen Beitragsschulden stehen.
    • Sie dürfen keine vorherigen Ratenzahlungsvereinbarungen gebrochen haben.
    • Es dürfen noch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet worden sein.

    Zusätzlich zur monatlichen Rate müssen Sie weiterhin den laufenden Rundfunkbeitrag alle drei Monate bezahlen.

  • Stundung: Sollte es Ihnen aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage nicht möglich sein, die Schulden in Raten zu zahlen, können Sie eine Stundung beantragen. Diese ermöglicht es Ihnen, den Zahlungsrückstand zu einem späteren Zeitpunkt auszugleichen, wobei ein Aufschub von maximal zwei Jahren gewährt wird. Auch hier müssen laufende Rundfunkbeiträge weiterhin regelmäßig gezahlt werden.
  • Vergleich: Eine dritte Möglichkeit besteht darin, einen Vergleich mit dem Beitragsservice auszuhandeln. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung oder ähnliche Unterlagen, die Ihre Zahlungsunfähigkeit belegen. Ein Vergleich kann Ihnen helfen, einen Teil der Schulden zu erlassen oder eine für Sie tragbare Lösung zu finden.

Eine Schuldnerberatung kann Ihnen bei den Verhandlungen sinnvolle Unterstützung bieten.

Diese Experten helfen Ihnen nicht nur, Ihre finanzielle Situation zu analysieren, sondern auch, die beste Vorgehensweise zu finden und mit dem Beitragsservice in Kontakt zu treten.

Wichtig: Wenden Sie sich nicht an private Schuldnerberatungsstellen, da es hier viele “schwarze Schafe” gibt, die meistens sehr hohe Gebühren verlangen und wenig helfen.

Welche Folgen können GEZ-Schulden haben?

Das Ignorieren der Rundfunkbeitragszahlung kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen, die von Mahnungen bis hin zur Zwangsvollstreckung reichen.

Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

Der übliche Ablauf bei ausbleibenden Zahlungen sieht wie folgt aus:

  1. Zahlungserinnerung: Wenn Sie die Rundfunkbeiträge nicht zahlen, erhalten Sie zunächst eine Zahlungserinnerung.
  2. Mahnung: Bleibt die Zahlung weiterhin aus, folgt eine Mahnung.
  3. Beitragsbescheide: Danach werden Ihnen mehrere Beitragsbescheide zugesandt. In diesen Bescheiden sind neben den geschuldeten Beträgen auch Säumniszuschläge enthalten.
  4. Festsetzungsbescheid: Nach Zustellung des Festsetzungsbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, den offenen Betrag zu begleichen oder innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen.
  5. Zwangsvollstreckung: Erfolgt keine Reaktion Ihrerseits, kann der Beitragsservice die Zwangsvollstreckung einleiten. Dies bedeutet, dass der Betrag zwangsweise eingetrieben wird.

Wichtig: die Rundfunkanstalten können zwar Zwangsvollstreckungen veranlassen, können aber nach Ansicht des Landgerichts Tübingen nicht eigenmächtig wie staatliche Behörden vollstrecken. Sie müssen wie andere Gläubiger vorgehen (LG Tübingen, AZ: 5 T 232/16).

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Für Betroffene mit geringem Einkommen oder bestimmten sozialen und gesundheitlichen Bedingungen gibt es Möglichkeiten zur Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.

Befreiung und Ermäßigung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen. Diese Befreiungen und Ermäßigungen gelten in der Regel für:

  • Empfänger von Sozialleistungen: Personen, die Bürgergeld, Bafög, Grundsicherung oder ähnliche Leistungen beziehen.
  • Menschen mit Behinderung: In bestimmten Fällen können auch Menschen mit Behinderung eine Ermäßigung beantragen. Dies gilt beispielsweise für:
    • Blinde Menschen (mit Merkzeichen „RF“)
    • Dauerhaft sehbehinderte Menschen (mit Merkzeichen „RF“ und einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60)
    • Hörgeschädigte und gehörlose Menschen (mit Merkzeichen „RF“; wenn eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist)
    • Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 (mit Merkzeichen „RF“; wenn die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen nicht möglich ist)

Um eine Befreiung oder Ermäßigung zu beantragen, müssen Sie entsprechende Nachweise und Anträge beim Beitragsservice einreichen.

Kann ich meine GEZ-Schulden in Raten abbezahlen?

Ja, es ist möglich, GEZ-Schulden in Raten abzubezahlen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Bedingungen für eine Ratenzahlung

Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden, wenn:

  • Die Monatsrate in einem angemessenen Verhältnis zu den offenen Schulden steht.
  • Keine vorherigen Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Beitragsservice gebrochen wurden.
  • Noch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden.

Es ist wichtig zu beachten, dass zusätzlich zur monatlichen Rate auch der laufende Rundfunkbeitrag alle drei Monate bezahlt werden muss.

Können GEZ-Schulden verjähren?

Ja, Rundfunkbeitragsforderungen unterliegen der Verjährung.

Wie ist die Verjährungsfrist?

Gemäß § 7 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags richtet sich die Verjährung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre.

Dies bedeutet, dass Forderungen nach Ablauf dieser Frist nicht mehr durchgesetzt werden können. Es ist daher ratsam, die Verjährungsfristen im Blick zu behalten und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Unter bestimmten Umständen gewährt der Beitragsservice eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.

Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung

Sie können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen, wenn Sie beispielsweise:

  • Bürgergeld, Bafög, Grundsicherung oder ähnliche Leistungen beziehen.
  • Eine Behinderung haben, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt (siehe oben).

Um eine Befreiung oder Ermäßigung zu beantragen, müssen Sie entsprechende Nachweise und Formulare beim Beitragsservice einreichen. Diese Anträge müssen in der Regel regelmäßig erneuert werden, um die Befreiung oder Ermäßigung aufrechtzuerhalten.

Fazit: Bei Zahlungsschwierigkeiten kann eine Ratenzahlung vereinbart werden

Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe, die alle Haushalte in Deutschland betrifft. Bei Zahlungsschwierigkeiten gibt es jedoch verschiedene Wege, um GEZ-Schulden abzubauen.

Ob durch Ratenzahlung, Stundung oder Vergleich – es lohnt sich, rechtzeitig aktiv zu werden und sich gegebenenfalls von einer Schuldnerberatung unterstützen zu lassen.