Rundfunkbeitrag: Stundung und auch Ratenzahlungen bei GEZ-Schulden?

Lesedauer 4 Minuten

Die Zahlung des Rundfunkbeitrags, oft als GEZ-Gebรผhr bekannt, ist fรผr viele Haushalte in Deutschland eine unvermeidbare Pflicht.

Diese Gebรผhr sorgt regelmรครŸig fรผr Diskussionen und kann in finanziell schwierigen Zeiten zu einer erheblichen Belastung fรผhren.

Doch was passiert, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen kann und Schulden anhรคuft? In diesem Beitrag klรคren wir die wichtigsten Fragen rund um GEZ-Schulden und bieten Ihnen detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps, wie Sie mit dieser Situation umgehen kรถnnen.

Was kann ich tun, um Schulden bei der GEZ abzubauen?

Schulden beim Beitragsservice, ehemals GEZ, kรถnnen schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Zum Glรผck gibt es verschiedene Mรถglichkeiten, diese Schulden abzubauen.

Optionen zur Schuldenregulierung bei GEZ-Schulden

Falls Sie nicht in der Lage sind, die Zahlungsrรผckstรคnde auf einmal zu begleichen, kรถnnen Sie folgende MaรŸnahmen ergreifen:

  • Ratenzahlung: Sie haben die Mรถglichkeit, mit dem Beitragsservice eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Diese erfolgt in der Regel ohne Zinsaufschlag, sofern bestimmte Bedingungen erfรผllt sind:
    • Die Hรถhe der Monatsrate muss in einem angemessenen Verhรคltnis zu den offenen Beitragsschulden stehen.
    • Sie dรผrfen keine vorherigen Ratenzahlungsvereinbarungen gebrochen haben.
    • Es dรผrfen noch keine ZwangsvollstreckungsmaรŸnahmen gegen Sie eingeleitet worden sein.

    Zusรคtzlich zur monatlichen Rate mรผssen Sie weiterhin den laufenden Rundfunkbeitrag alle drei Monate bezahlen.

  • Stundung: Sollte es Ihnen aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage nicht mรถglich sein, die Schulden in Raten zu zahlen, kรถnnen Sie eine Stundung beantragen. Diese ermรถglicht es Ihnen, den Zahlungsrรผckstand zu einem spรคteren Zeitpunkt auszugleichen, wobei ein Aufschub von maximal zwei Jahren gewรคhrt wird. Auch hier mรผssen laufende Rundfunkbeitrรคge weiterhin regelmรครŸig gezahlt werden.
  • Vergleich: Eine dritte Mรถglichkeit besteht darin, einen Vergleich mit dem Beitragsservice auszuhandeln. Dazu benรถtigen Sie eine Bescheinigung einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung oder รคhnliche Unterlagen, die Ihre Zahlungsunfรคhigkeit belegen. Ein Vergleich kann Ihnen helfen, einen Teil der Schulden zu erlassen oder eine fรผr Sie tragbare Lรถsung zu finden.

Eine Schuldnerberatung kann Ihnen bei den Verhandlungen sinnvolle Unterstรผtzung bieten.

Diese Experten helfen Ihnen nicht nur, Ihre finanzielle Situation zu analysieren, sondern auch, die beste Vorgehensweise zu finden und mit dem Beitragsservice in Kontakt zu treten.

Wichtig: Wenden Sie sich nicht an private Schuldnerberatungsstellen, da es hier viele “schwarze Schafe” gibt, die meistens sehr hohe Gebรผhren verlangen und wenig helfen.

Welche Folgen kรถnnen GEZ-Schulden haben?

Das Ignorieren der Rundfunkbeitragszahlung kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen, die von Mahnungen bis hin zur Zwangsvollstreckung reichen.

Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

Der รผbliche Ablauf bei ausbleibenden Zahlungen sieht wie folgt aus:

  1. Zahlungserinnerung: Wenn Sie die Rundfunkbeitrรคge nicht zahlen, erhalten Sie zunรคchst eine Zahlungserinnerung.
  2. Mahnung: Bleibt die Zahlung weiterhin aus, folgt eine Mahnung.
  3. Beitragsbescheide: Danach werden Ihnen mehrere Beitragsbescheide zugesandt. In diesen Bescheiden sind neben den geschuldeten Betrรคgen auch Sรคumniszuschlรคge enthalten.
  4. Festsetzungsbescheid: Nach Zustellung des Festsetzungsbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, den offenen Betrag zu begleichen oder innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen.
  5. Zwangsvollstreckung: Erfolgt keine Reaktion Ihrerseits, kann der Beitragsservice die Zwangsvollstreckung einleiten. Dies bedeutet, dass der Betrag zwangsweise eingetrieben wird.

Wichtig: die Rundfunkanstalten kรถnnen zwar Zwangsvollstreckungen veranlassen, kรถnnen aber nach Ansicht des Landgerichts Tรผbingen nicht eigenmรคchtig wie staatliche Behรถrden vollstrecken. Sie mรผssen wie andere Glรคubiger vorgehen (LG Tรผbingen, AZ: 5 T 232/16).

Lesen Sie auch:

Ich habe nur wenig oder kaum Einkommen. Muss ich trotzdem GEZ bezahlen?

Fรผr Betroffene mit geringem Einkommen oder bestimmten sozialen und gesundheitlichen Bedingungen gibt es Mรถglichkeiten zur Befreiung oder ErmรครŸigung des Rundfunkbeitrags.

Befreiung und ErmรครŸigung

Unter bestimmten Voraussetzungen kรถnnen Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine ErmรครŸigung beantragen. Diese Befreiungen und ErmรครŸigungen gelten in der Regel fรผr:

  • Empfรคnger von Sozialleistungen: Personen, die Bรผrgergeld, Bafรถg, Grundsicherung oder รคhnliche Leistungen beziehen.
  • Menschen mit Behinderung: In bestimmten Fรคllen kรถnnen auch Menschen mit Behinderung eine ErmรครŸigung beantragen. Dies gilt beispielsweise fรผr:
    • Blinde Menschen (mit Merkzeichen โ€žRFโ€œ)
    • Dauerhaft sehbehinderte Menschen (mit Merkzeichen โ€žRFโ€œ und einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60)
    • Hรถrgeschรคdigte und gehรถrlose Menschen (mit Merkzeichen โ€žRFโ€œ; wenn eine ausreichende Verstรคndigung รผber das Gehรถr auch mit Hรถrhilfen nicht mรถglich ist)
    • Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 (mit Merkzeichen โ€žRFโ€œ; wenn die Teilnahme an รถffentlichen Veranstaltungen nicht mรถglich ist)

Um eine Befreiung oder ErmรครŸigung zu beantragen, mรผssen Sie entsprechende Nachweise und Antrรคge beim Beitragsservice einreichen.

Kann ich meine GEZ-Schulden in Raten abbezahlen?

Ja, es ist mรถglich, GEZ-Schulden in Raten abzubezahlen, sofern bestimmte Bedingungen erfรผllt sind.

Bedingungen fรผr eine Ratenzahlung

Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden, wenn:

  • Die Monatsrate in einem angemessenen Verhรคltnis zu den offenen Schulden steht.
  • Keine vorherigen Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Beitragsservice gebrochen wurden.
  • Noch keine ZwangsvollstreckungsmaรŸnahmen eingeleitet wurden.

Es ist wichtig zu beachten, dass zusรคtzlich zur monatlichen Rate auch der laufende Rundfunkbeitrag alle drei Monate bezahlt werden muss.

Kรถnnen GEZ-Schulden verjรคhren?

Ja, Rundfunkbeitragsforderungen unterliegen der Verjรคhrung.

Wie ist die Verjรคhrungsfrist?

GemรครŸ ยง 7 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags richtet sich die Verjรคhrung nach den Vorschriften des Bรผrgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die regelmรครŸige Verjรคhrungsfrist betrรคgt nach ยง 195 BGB drei Jahre.

Dies bedeutet, dass Forderungen nach Ablauf dieser Frist nicht mehr durchgesetzt werden kรถnnen. Es ist daher ratsam, die Verjรคhrungsfristen im Blick zu behalten und gegebenenfalls rechtzeitig MaรŸnahmen zu ergreifen.

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Unter bestimmten Umstรคnden gewรคhrt der Beitragsservice eine Befreiung oder ErmรครŸigung des Rundfunkbeitrags.

Voraussetzungen fรผr eine Befreiung oder ErmรครŸigung

Sie kรถnnen sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine ErmรครŸigung beantragen, wenn Sie beispielsweise:

  • Bรผrgergeld, Bafรถg, Grundsicherung oder รคhnliche Leistungen beziehen.
  • Eine Behinderung haben, die bestimmte Voraussetzungen erfรผllt (siehe oben).

Um eine Befreiung oder ErmรครŸigung zu beantragen, mรผssen Sie entsprechende Nachweise und Formulare beim Beitragsservice einreichen. Diese Antrรคge mรผssen in der Regel regelmรครŸig erneuert werden, um die Befreiung oder ErmรครŸigung aufrechtzuerhalten.

Fazit: Bei Zahlungsschwierigkeiten kann eine Ratenzahlung vereinbart werden

Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe, die alle Haushalte in Deutschland betrifft. Bei Zahlungsschwierigkeiten gibt es jedoch verschiedene Wege, um GEZ-Schulden abzubauen.

Ob durch Ratenzahlung, Stundung oder Vergleich โ€“ es lohnt sich, rechtzeitig aktiv zu werden und sich gegebenenfalls von einer Schuldnerberatung unterstรผtzen zu lassen.