Wird der Dezember-Einmalzuschlag bei Hartz IV angerechnet?

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Die sog. Gaspreiskommision hat aufgrund der stark gestiegenen Gaspreise die Empfehlung abgegeben, dass alle Kunden im Monat Dezember erneut mit einer Einmalzahlung entlastet werden sollen.

Das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium schlägt vor, das Paket als Überbrückung einzusetzen, bis die reguläre Gaspreisbremse im März nächsten Jahres greift. Offen ist allerdings, wie Haushalte, die von Hartz-IV-Leistungen abhängig sind, hiervon profitieren sollen.

Es wird bereits an der Umsetzung gearbeitet

Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, kündigte an, dass das Kanzleramt sowie das Wirtschafts- und Finanzministerium “sehr zeitnah” an der Umsetzung arbeiten.

“Unser Ziel ist klar: Die hohen Gaspreise zu senken und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas zu gewährleisten”, so Hebestreit während der Vorstellung des Konzepts.

Zuschlag wird anhand des September-Abschlags berechnet

Um den Zuschlag für den Dezember zu berechnen, soll der Verbrauch, der als Abschlagszahlung im September vorliegt, verwendet werden. Man wolle den letzten Monat als Berechnungsgrundlage verwenden, da der Berechnungszeitraum in der Vergangenheit liegt. Dadurch solle verhindert werden, dass Verbraucher und Gewerbe den Verbrauch für eine höhere Abschlagszahlung in die Höhe treiben.

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Um den Zuschlag umzusetzen, sollen alle Versorger auf den Abschlag für alle Haushalte und Gewerbetreibenden im Dezember verzichten. Stattdessen wird der Staat einspringen und den Abschlag zahlen.

Gaspreisbremse soll im März umgesetzt sein

Zwischen März 2023 und mindestens April 2024 soll dann die Gas- und Wärmepreisbremse umgesetzt sein. Diese Bremse sieht einen staatlich garantierten Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde vor.

“Das heißt, man bekommt quasi jeden Monat einen staatlichen Zuschuss auf die Abschlagszahlung”, erklärte die Wirtschaftsweise Grimm.

Für jeden Verbrauch darüber sollen die am Markt üblichen Preise gelten. Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen. Fernwärmekunden sollen einen garantierten Preis von 9,5 Cent je Kilowattstunde Fernwärme bekommen, wiederum für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs.

Wird die Einmalzahlung bei Hartz IV angerechnet?

Nun stellt sich die Frage, wie mit dem Einmalzuschlag bei Hartz IV umgegangen wird.

So fragte die ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin und Hartz-IV-Kritikerin Inge Hannemann bei Twitter: “Hier stellt sich bei mir die Frage, wie diese “Einmalzahlung” möglicherweise mit den Grundsicherungen nach dem SGB II (Hartz IV, Bürgergeld, SGB XII) behandelt wird. Anrechnung ja/nein/vielleicht. Wird es Rückforderungen geben, wenn das Amt die Heizkosten im angemessenen Rahmen übernimmt?”

Der Knackpunkt ist wie bei den vorangegangen Einmalzahlungen, ob es sich um eine zweckgebundene Leistung handelt oder nicht. Dann würde sich eine Anrechnung nach § 11a Abs. 3 SGB II ausschließen. Denkbar wäre aber auch, dass die Jobcenter die Abschlagszahlung für den Monat Dezember zurückverlangen oder mit anrechnen. Bisang wurde dieser Punkt bei der Gaspreiskommision nicht beachtet.

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