Wird der Dezember-Einmalzuschlag bei Hartz IV angerechnet?

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Die sog. Gaspreiskommision hat aufgrund der stark gestiegenen Gaspreise die Empfehlung abgegeben, dass alle Kunden im Monat Dezember erneut mit einer Einmalzahlung entlastet werden sollen.

Das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium schlรคgt vor, das Paket als รœberbrรผckung einzusetzen, bis die regulรคre Gaspreisbremse im Mรคrz nรคchsten Jahres greift. Offen ist allerdings, wie Haushalte, die von Hartz-IV-Leistungen abhรคngig sind, hiervon profitieren sollen.

Es wird bereits an der Umsetzung gearbeitet

Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, kรผndigte an, dass das Kanzleramt sowie das Wirtschafts- und Finanzministerium “sehr zeitnah” an der Umsetzung arbeiten.

“Unser Ziel ist klar: Die hohen Gaspreise zu senken und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas zu gewรคhrleisten”, so Hebestreit wรคhrend der Vorstellung des Konzepts.

Zuschlag wird anhand des September-Abschlags berechnet

Um den Zuschlag fรผr den Dezember zu berechnen, soll der Verbrauch, der als Abschlagszahlung im September vorliegt, verwendet werden. Man wolle den letzten Monat als Berechnungsgrundlage verwenden, da der Berechnungszeitraum in der Vergangenheit liegt. Dadurch solle verhindert werden, dass Verbraucher und Gewerbe den Verbrauch fรผr eine hรถhere Abschlagszahlung in die Hรถhe treiben.

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Um den Zuschlag umzusetzen, sollen alle Versorger auf den Abschlag fรผr alle Haushalte und Gewerbetreibenden im Dezember verzichten. Stattdessen wird der Staat einspringen und den Abschlag zahlen.

Gaspreisbremse soll im Mรคrz umgesetzt sein

Zwischen Mรคrz 2023 und mindestens April 2024 soll dann die Gas- und Wรคrmepreisbremse umgesetzt sein. Diese Bremse sieht einen staatlich garantierten Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde vor.

“Das heiรŸt, man bekommt quasi jeden Monat einen staatlichen Zuschuss auf die Abschlagszahlung”, erklรคrte die Wirtschaftsweise Grimm.

Fรผr jeden Verbrauch darรผber sollen die am Markt รผblichen Preise gelten. Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen. Fernwรคrmekunden sollen einen garantierten Preis von 9,5 Cent je Kilowattstunde Fernwรคrme bekommen, wiederum fรผr ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs.

Wird die Einmalzahlung bei Hartz IV angerechnet?

Nun stellt sich die Frage, wie mit dem Einmalzuschlag bei Hartz IV umgegangen wird.

So fragte die ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin und Hartz-IV-Kritikerin Inge Hannemann bei Twitter: “Hier stellt sich bei mir die Frage, wie diese “Einmalzahlung” mรถglicherweise mit den Grundsicherungen nach dem SGB II (Hartz IV, Bรผrgergeld, SGB XII) behandelt wird. Anrechnung ja/nein/vielleicht. Wird es Rรผckforderungen geben, wenn das Amt die Heizkosten im angemessenen Rahmen รผbernimmt?”

Der Knackpunkt ist wie bei den vorangegangen Einmalzahlungen, ob es sich um eine zweckgebundene Leistung handelt oder nicht. Dann wรผrde sich eine Anrechnung nach ยง 11a Abs. 3 SGB II ausschlieรŸen. Denkbar wรคre aber auch, dass die Jobcenter die Abschlagszahlung fรผr den Monat Dezember zurรผckverlangen oder mit anrechnen. Bisang wurde dieser Punkt bei der Gaspreiskommision nicht beachtet.