Wachleute im Jobcenter auf Hartz IV angewiesen

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Team Wallraff: Sicherheitspersonal im Jobcenter muss aufstocken

14.05.2014

Im Rahmen einer Dokumentation mit dem Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff deckte „Team Wallraff“ in seiner vorerst letzten Folge am vergangenen Montag die schlechten Arbeitsbedingungen von Sicherheitskräften auf. Besonders heikel: Im Jobcenter Frankfurt haben die Wachleute meist nur Arbeitsverträge über 35 Stunden und müssen ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken.

Wachleute sind selbst Kunden beim Jobcenter
Das Sicherheitspersonal im Frankfurter Jobcenter, das für einen "reibungslosen und ruhigen Betrieb" in der Behörde sorgen soll, ist selbst auf Hartz IV-Leistungen angewiesen. Der Sendung zufolge habe es immer wieder Hinweise von Informanten über die schlechten Arbeitsbedingungen und Lohndumping bei Sicherheitsleuten gegeben. Deshalb wollte sich Günter Wallraff selbst ein ein Bild vor Ort machen. Mit einer Verkleidung getarnt ging er in die Behörde und sprach gezielt Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes an. Der Enthüllungsjournalist gab sich dabei als Erwerbsloser aus. Wie sich herausstellte, erhalten die Wachleute kein festes Monatsgehalt, sondern werden nach geleisteten Stunden bezahlt – ein in der Sicherheitsbranche übliches Vorgehen. Im Jobcenter Frankfurt erhält das Sicherheitspersonal, das zu einer vom Jobcenter beauftragten Firma gehört, der Sendung zufolge einen Stundenlohn von 8,14 Euro. Meist enthalten die Arbeitsverträge eine Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche. Das reiche aber nicht zum Leben, berichtet ein Betroffener.

Den Wachleuten bleibt häufig nur selbst der Gang ins Jobcenter, um ihre geringen Gehälter mit Hartz IV aufzustocken. Für einen allein lebenden Sicherheitsangestellten bedeutet das bei einer 35 Stunden Woche und 8,14 Euro Stundenlohn einen monatlichen Verdient von 930 Euro netto. Da Hartz IV-Beziehern (Singles) der Sendung zufolge bis zu 1.000 Euro pro Monat zustehen, muss das Jobcenter aufstockende Leistungen in Höhe von 70 Euro gewähren.

Jobcenter weist Schuld von sich
Das Jobcenter Frankfurt teilte auf Anfrage der Wallraff-Redaktion mit, dass die Behörde nicht für die Auftragsvergabe bei den Sicherheitsunternehmen zuständig sei. Vielmehr liege die Entscheidung bei der Bundesagentur für Arbeit. Alle Mitarbeiter würden aber den Tariflohn im Sicherheitsgewerbe erhalten. Wie viele Sicherheitsleute ergänzend Hartz IV beziehen, würde vom Jobcenter nicht erfasst.

Das Lohndumping bei Sicherheitskräften sei möglich, weil der Staat meist auf das günstigste Angebot bei den Sicherheitsfirmen eingehe, berichtete Matthias Venema von Verdi gegenüber RTL. Das seien häufig Firmen, die bei den Gehältern ihrer Mitarbeiter sparten. (ag)

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