Voraussetzung für Anerkennung der Schwerbehinderung herabgesetzt

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Menschen mit Diabetes können einfacher den Schwerbehinderten-Status erhalten. Der Bundesrat hat die Voraussetzungen herabgesetzt, sodass die Anerkennung schneller erfolgen kann.

Schwerbehinderung gilt ab einem Grad der Behinderung von 50

Die Schwere einer Behinderung wird in Zehnerschritten von zehn bis 100 festgelegt. Eine wesentliche Grenze gilt dabei beim Grad der Behinderung von 50.

Ab einem Grad von 50 und bis zu dem Grad 100 gilt eine Behinderung nämlich als Schwerbehinderung. Das ist nicht nur ein Begriff, sondern diese Definition hat wichtige Auswirkungen.

Mit einer Schwerbehinderung haben Sie Anspruch auf rechtliche Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz, im Alltag oder bei der Steuer.

Aufwand einer Behandlung ist entscheidend, nicht das Ergebnis

Bei einer Diabetes-Erkrankung war bisher das Ergebnis der Behandlung die Messlatte, um als schwerbehindert anerkannt zu werden und damit den entsprechenden Ausweis zu erhalten. Nach der Entscheidung des Bundesrates ist jetzt nicht mehr das Ergebnis ausschlaggebend, um die Voraussetzung für eine Schwerbehinderung zu erfüllen.

Vielmehr ist das Kriterium für eine Schwerbehinderung jetzt der Aufwand, den die Betroffenen wegen ihrer Erkrankung leisten müssen.

Jetzt gelten Diabetiker dann als schwerbehindert, wenn sie täglich mindestens viermal Insulin injizieren müssen, wobei sie die Dosis je nach Blutzucker, Ernährung und Bewegung selbst anpassen.

Einschränkungen in der Lebensführung relevant

Ein weiteres Kriterium ist, dass durch „erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung“ eingeschränkt sein müssen.

Diese Definition ist weit weniger konkret. Individuelle Fälle, in denen eine Schwerbehinderung nicht anerkannt wird, weil solche „erheblichen Einschnitte“ nicht anerkannt werden, beschäftigen in Zukunft vermutlich die Sozialgerichte.

Für Diabetiker eine große Verbesserung

Fachärzte freuen sich über die Neuregelung. So sagt Dr. med. Jürgen Hoß vom Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen: „Für Diabetiker, die sich Insulin spritzen oder eine Insulinpumpe tragen, kann die neue Regelung eine große Verbesserung bringen.“

Er begründet auch, warum die Neudefinition Vorteile für die Betroffenen bringt: „Bisher mussten Diabetiker schwere Unterzuckerung nachweisen, um als Schwerbehinderte anerkannt zu werden. Nun lassen sich aufgrund des Schwerbehindertenausweises keine Rückschlüsse mehr auf die Stoffwechseleinstellung ziehen.“

Wer von der Regelung profitiert

Die Regelung ist am stärksten für Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 von Bedeutung, unter diesen vorwiegend für Kinder und Jugendliche. Bisher erhielten diese häufig keinen Schwerbehindertenausweis, weil die Unterzuckerung nach der alten Regelung nicht schwer genug war.

Behinderung ist nicht die Krankheit selbst

Die Entscheidung des Bundesrates ist gut begründet. Das Kriterium, ob eine Behinderung vorliegt und wie schwer diese ausfällt, ist nämlich nicht die Krankheit selbst, obwohl eine Erkrankung in vielen Fällen die Ursache für eine Behinderung darstellt.

Vielmehr geht es darum, in welchem Ausmaß die Betroffenen durch die Einschränkung an der gesellschaftlichen Teilhabe behindert werden.

Insofern ist der Aufwand, sich viermal täglich Insulin injizieren zu müssen, ein deutlich besseres Kriterium für eine solche Einschränkung an der gesellschaftlichen Teilhabe als die Schwere der Unterzuckerung.