Anspruch auf größere Wohnung bei Schwerbehinderung – Wichtige Änderungen ab 2026

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Ab dem Jahr 2026 treten neue gesetzliche Regelungen zur Übernahme der Unterkunftskosten in Kraft – mit weitreichenden Folgen für Menschen mit Schwerbehinderung. Zwar bleibt der Anspruch auf eine größere Wohnung grundsätzlich bestehen, doch die Bedingungen für dessen Anerkennung werden deutlich strenger.

Besonders für Betroffene mit erhöhtem Platzbedarf durch Mobilitätshilfen, Pflegebedarf oder barrierefreie Wohnraumanpassungen könnten die Änderungen zum Problem werden.

Neue Mietobergrenzen ab 2026: Was Schwerbehinderte jetzt wissen müssen

Kern der Reform ist die Einführung neuer Obergrenzen für die Mietkostenübernahme. Während bislang in den ersten zwölf Monaten einer Leistungsgewährung – etwa beim Bürgergeld oder der Grundsicherung im Alter – die tatsächlichen Wohnkosten in der Regel übernommen wurden, wird ab 2026 nur noch ein Mietwert bis zur 1,5-fachen Angemessenheitsgrenze anerkannt.

Dieser Richtwert gilt ab dem ersten Monat der Leistungsgewährung und lässt kaum Spielraum für individuelle Besonderheiten. Auch bei gesundheitlich bedingtem Mehrbedarf droht eine standardisierte Begrenzung.

Weniger Toleranz bei Mehrbedarf: So streng wird die Prüfung künftig

Für schwerbehinderte Menschen, deren Wohnraumbedarf regelmäßig über die üblichen Wohnflächen hinausgeht, bedeutet das: Die bisherige Praxis, bei nachgewiesenem Bedarf bis zu 15 Quadratmeter zusätzlich zu bewilligen, wird künftig deutlich restriktiver gehandhabt.

Behörden müssen zwar auch nach 2026 prüfen, ob gesundheitliche Gründe einen größeren Wohnraum erforderlich machen – doch der Nachweis wird aufwendiger, und die Genehmigung unwahrscheinlicher. Die Anforderungen an ärztliche Atteste, Pflegegutachten und bauliche Notwendigkeiten steigen.

Umzug mit Schwerbehinderung: Ohne Zusicherung droht Kostenfalle

Besonders prekär wird es bei geplanten Umzügen. Wer als schwerbehinderte Person künftig eine neue Wohnung anmieten möchte, muss sich vor Vertragsunterzeichnung die Kostenübernahme durch die Behörde bestätigen lassen.

Ohne diese sogenannte Zusicherung riskieren Betroffene, auf den höheren Mietkosten sitzenzubleiben. Auch bereits bestehende Mietverhältnisse können unter Druck geraten, wenn sich die Leistungssituation ändert.

Kritik aus der Praxis: Sozialverbände warnen vor Wohnungsnot

Die Sozialverbände warnen: Die Neuregelung könnte dazu führen, dass schwerbehinderte Menschen gezwungen sind, in nicht angemessene Wohnungen zu ziehen – zu klein, nicht barrierefrei, pflegerisch ungeeignet.

Damit droht ein Rückschritt in der Versorgung von Menschen mit besonderen Wohnbedarfen. Auch Sozialgerichte dürften sich vermehrt mit Klagen gegen die restriktive Auslegung der Angemessenheitsgrenzen befassen.

Gesetz bleibt – aber die Hürden steigen ab 2026 deutlich

Dabei bleibt die Rechtslage im Grundsatz klar: Wenn eine anerkannte Schwerbehinderung objektiv einen erhöhten Wohnflächenbedarf verursacht, muss dieser auch über die neuen Grenzen hinaus anerkannt werden.

Der Gesetzgeber hat keine Ausnahme für behinderungsbedingte Bedarfe gestrichen – wohl aber die Beweishürden verschärft. Wer künftig seinen Anspruch geltend machen will, muss überzeugend darlegen können, warum genau diese Wohnfläche notwendig ist.

Wer hat Anspruch auf mehr Wohnraum? Voraussetzungen im Überblick

Im zweiten Schritt stellt sich die Frage: Wer profitiert überhaupt von einem solchen Anspruch, und unter welchen Voraussetzungen? Entscheidend ist, dass die betroffene Person eine anerkannte Schwerbehinderung mit entsprechendem Merkzeichen nachweist und zugleich auf Leistungen der Grundsicherung, Sozialhilfe oder des Bürgergeldes angewiesen ist.

Der Mehrbedarf muss funktional begründet sein – etwa durch die Nutzung eines Rollstuhls, eines Pflegebetts oder den Einsatz von Assistenzpersonal.

Antrag stellen mit System: So bereiten Sie sich optimal vor

In der Praxis erkennen viele Behörden nach wie vor zusätzliche Quadratmeter an, wenn der Bedarf ausreichend dokumentiert ist. Doch der Druck, sparsam mit Mitteln umzugehen, wächst – und mit ihm die Zahl der Ablehnungen.

Umso wichtiger ist es, Anträge sorgfältig zu begründen, ärztliche Nachweise frühzeitig einzureichen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Auch eine sozialrechtliche Beratung kann helfen, die eigenen Rechte erfolgreich durchzusetzen.

Fazit: Der Wohnanspruch bleibt – doch Initiative ist gefragt

Der Anspruch auf eine größere Wohnung bei Schwerbehinderung bleibt auch ab 2026 bestehen, gerät aber zunehmend unter Druck. Die neuen Regelungen zur Mietkostenübernahme erschweren es Betroffenen, angemessenen Wohnraum zu sichern.

Wer auf barrierefreien, pflegegerechten oder großzügigeren Wohnraum angewiesen ist, sollte daher rechtzeitig handeln, Belege sichern und die Zusicherung der Kostenübernahme frühzeitig einholen.