Die Bundesregierung hat zwei wesentliche Kürzungen eingeführt, die konkret das Existenzminimum unterschreiten und somit mindestens fraglich auf die Verfassungskonformität sind. Doch die Bundesregierung erklärte auf eine Anfrage der Linken, man habe keine Ahnung.
Pauschale Kürzungen für Bürgergeld-Bezieher in Unterkünften
So wurde Bürgergeldbeziehern, die in Gemeinschaftsunterkünften leben und Gemeinschaftsverpflegung in Anspruch nehmen, der monatliche Regelsatz pauschal gekürzt.
Bereits Ende 2023 beschloss der Bundestag eine Kürzung um 186 Euro für Alleinstehende und 98 Euro für Kinder unter fünf Jahren. Dies entspricht dem Regelbedarfsanteil für Lebensmittel und Strom.
Dies betrifft vor allem geflüchtete Migrantinnen und Migranten, aber auch Bewohnerinnen und Bewohner von Obdachlosenunterkünften und Frauenhäusern.
Die Bundestagsabgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) wollte im Juni dieses Jahres von der Bundesregierung wissen, wie oft diese Kürzungen seit ihrer Einführung tatsächlich angewandt wurden.
“Keine Daten verfügbar”
Die Bundesregierung antwortete auf die Frage von Heidi Reichinnek mit einem schlichten „Wissen wir nicht.“ Diese Aussage wirft unweigerlich viele Fragen auf: Wie kann eine solche Regelung beschlossen werden, ohne dass eine begleitende Evaluation oder Überwachung durchgeführt wird? Fehlt es an strukturierten Datenerhebungen, um die Auswirkungen und die Umfänge der Kürzungen nachvollziehen zu können?
Die pauschale Bürgergeld-Kürzung, die vor allem sozial benachteiligte Menschen betrifft, bleibt damit in der Praxis unkontrolliert und bietet keine klaren Daten zur Einordnung.
Reichinnek kritisiert daher zurecht diesen Mangel an Transparenz und wirft der Ampelkoalition vor, “auf Kosten vulnerabler Gruppen Entscheidungen zu treffen, ohne die tatsächlichen Auswirkungen zu erfassen.”
Totalsanktionen im Bürgergeld: Auch hier keine Zahlen
Zusätzlich beschloss der Bundestag im März 2024 die Einführung sogenannter Totalsanktionen im Bürgergeld. Diese ermöglichen es den Jobcentern, bei wiederholter Verweigerung einer Arbeitsaufnahme den Regelsatz für maximal zwei Monate vollständig zu streichen. Die Totalstreichung sind somit eine Gefahr der gesamten Existenzgrundlage.
Heidi Reichinnek erkundigte sich im Oktober, wie häufig diese Sanktionen seit Einführung der Regelung am 1. April 2024 verhängt wurden. Doch auch hier lautete die Antwort der Bundesregierung schlicht: „Wissen wir nicht.“
Heidi Reichinnek kommentiert die fehlende Datenerfassung und kritisiert die Regierung für ihren Umgang mit den Bürgergeldempfängern. Laut ihrer Einschätzung schürt die aktuelle Politik Vorurteile gegen Bürgergeldempfänger, indem diese als „Sündenböcke“ in gesellschaftlichen Debatten genutzt werden.
Die Ampelkoalition selbst hatte ein Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen, das durch die Anwendung der Totalsanktionen angeblich Einsparungen in Höhe von 150 Millionen Euro generieren sollte.
Allerdings zeigt sich, dass keine belastbaren Daten erhoben werden, um zu prüfen, wie viele Menschen tatsächlich von den Sanktionen betroffen sind. Damit entbehrt die Einsparungsprognose einer faktenbasierten Grundlage.
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Was könnte das Bundesverfassungsgericht entscheiden?
Die Kritik an den beschlossenen Totalsanktionen und der Kürzung der Regelsätze für Gemeinschaftsverpflegung könnte schließlich auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Sollte die Bundesregierung nicht nachweisen können, dass diese Maßnahmen fair und zielgerichtet angewandt werden, könnte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Grundrechte der Betroffenen verletzt werden.
Denn bereits im Jahre 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass Sanktionen nicht über 30 Prozent seitens der Jobcenter ausgesprochen werden dürften. Die Totalsanktionen, also die Streichung der Regelsätze um 100 Prozent sind somit höchst wahrscheinlich verfassungswidrig, wie auch der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt bestätigt.
Dies könnte zur Folge haben, dass die Regelungen erneut überarbeitet oder sogar ganz aufgehoben werden müssen.
Der Umgang der Bundesregierung mit dem Bürgergeld bleibt höchst fraglich
Die Antworten der Bundesregierung auf die Anfragen von Heidi Reichinnek werfen ein schlechtes Licht auf die aktuelle Bürgergeldpolitik der Ampel. “Es werden Kürzungen beschlossen, die nicht im Ansatz evaluiert und damit überprüft werden. Dabei geht es um existenzielle und tief eingreifende Kürzungen, die vielen Menschen den Boden unter den Füßen wegreißt”, so Sebastian Bertram von “Gegen-Hartz”.