Für viele Arbeitnehmer stellt sich spätestens ab dem 63. Lebensjahr die Frage, wie sie ihren Übergang in die Rente optimal gestalten können.
Das früheste Renteneintrittsalter für die meisten Jahrgänge bringt jedoch deutliche Abschläge mit sich. Um diese Abschläge zu reduzieren, gibt es die Möglichkeit, Arbeitslosengeld I (ALG I) in den letzten Jahren vor dem endgültigen Renteneintritt zu beziehen.
Doch ist das tatsächlich die bessere Option? Welche Vor- und Nachteile sind zu beachten? Darauf antwortet der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.
Was bedeutet der Rentenabschlag ab 63 und welche Alternativen gibt es?
Seit der Rentenreform haben die meisten Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit 63 Jahren in Rente zu gehen, jedoch mit einem erheblichen Abschlag von bis zu 14,4 %.
“Für viele ist dieser hohe Abschlag finanziell kaum tragbar, da er die Rente dauerhaft schmälert”, sagt Dr. Utz Anhalt.
Die Rente vor 63 ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei einer Schwerbehinderung von mindestens 50 %. Ansonsten gilt für alle nach 1964 Geborenen, dass ab dem 63. Lebensjahr mit 14,4 % weniger Rente zu rechnen ist.
Eine interessante Alternative ist das Arbeitslosengeld I (ALG I). “Diese Möglichkeit sieht vor, dass Beschäftigte ab 58 Jahren bis zu 24 Monate ALG I beziehen können, sofern sie in den fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens vier Jahre lang versicherungspflichtig gearbeitet haben”, so Anhalt im Gespräch mit der Redaktion.
Die Zeit des ALG I Bezugs wird dabei auch auf die Rentenzeit angerechnet und hilft, den Abschlag zu verringern und zusätzliche Rentenpunkte zu sammeln.
Wie funktioniert der Bezug von Arbeitslosengeld I als „Zwischenlösung“?
Ab 58 Jahren können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zwei Jahre lang ALG I beziehen. Dies gilt auch dann, wenn sie bereits in die vorgezogene Altersrente gehen könnten.
Für viele Menschen, die mit Abschlägen in die Rente gehen müssten, kann es attraktiver sein, zunächst ALG I in Anspruch zu nehmen und den Renteneintritt hinauszuzögern. Dabei gilt es jedoch, einige wichtige Bedingungen zu beachten, mahnt der Experte:
- Voraussetzungen: Der Anspruch auf ALG I besteht nur, wenn der Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren mindestens vier Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Dies soll sicherstellen, dass der Betroffene auch tatsächlich „in den Arbeitsmarkt integriert“ ist.
- Dauer des Bezugs: Personen über 58 können grundsätzlich bis zu 24 Monate ALG I beziehen. Wer selbst gekündigt hat oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, muss allerdings mit Sperrzeiten von drei Monaten rechnen, was den ALG I Bezug auf maximal 18 Monate verkürzen kann.
Wie beeinflusst der Bezug von ALG I die Rente und die Abschläge?
Wer ALG I bis zum 65. Lebensjahr bezieht, kann durch diese Maßnahme den Rentenabschlag von 14,4 % auf 7,2 % reduzieren.
“Während des ALG I Bezugs sammelt der Rentenanwärter weiterhin Rentenpunkte, was seine spätere Rentenzahlung erhöht. Der ALG I Bezug wird also als „aktiver Beitrag zum Rentensystem“ angerechnet, und die Arbeitszeitverlängerung wirkt sich positiv auf die Rentenhöhe aus”, so Anhalt.
Für die Berechnung empfiehlt es sich, die eigene Rente genau zu prüfen und zu berechnen, wie hoch die vorgezogene Rente mit 63 im Vergleich zum ALG I ausfallen würde.
ALG I liegt für Kinderlose bei etwa 60 % des letzten Nettogehalts und bei 67 % für Menschen mit kindergeldberechtigten Kindern. Wenn das ALG I höher als die reduzierte Rente ausfällt, ist der finanzielle Vorteil klar erkennbar.
Was sind die Nachteile des ALG I Bezugs vor der Rente?
Obwohl der Bezug von ALG I eine attraktive Möglichkeit sein kann, gibt es auch erhebliche Nachteile. Dazu gehören:
- Verpflichtung zur Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt: Um ALG I beziehen zu können, muss man dem Arbeitsmarkt theoretisch zur Verfügung stehen, auch im höheren Alter. In der Praxis bedeutet das regelmäßige Bewerbungen und Vorstellungsgespräche bei der Agentur für Arbeit, was für ältere Arbeitnehmer durchaus belastend sein kann.
- Sperrzeiten bei Eigenkündigung: Sollte man selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wird eine dreimonatige Sperrzeit verhängt, in der kein ALG I gezahlt wird. Das reduziert die maximale Bezugszeit auf 18 Monate und kann die finanzielle Planung erschweren.
- Psychischer und bürokratischer Aufwand: Die damit verbundenen Verpflichtungen, regelmäßig vorstellig zu werden und eventuell an Weiterbildungen oder Bewerbungstrainings teilzunehmen, können belastend sein und die letzten Berufsjahre unnötig erschweren.
Kann die Arbeitsagentur den Renteneintritt erzwingen?
Eine oft gestellte Frage für viele ist, ob die Agentur für Arbeit einen vorzeitigen Renteneintritt erzwingen kann. “Tatsächlich besteht diese Möglichkeit nicht”, sagt der Sozialrechtsexperte.
“Die Agentur für Arbeit kann zwar anregen, dass ein Rentenantrag gestellt wird, doch bleibt die Entscheidung letztlich beim Versicherten. Wer sich also bewusst dafür entscheidet, erst später in den Ruhestand zu gehen, hat die volle Kontrolle über den Zeitpunkt seines Renteneintritts.”
Lohnt sich der ALG I Bezug oder ist die vorgezogene Altersrente die bessere Wahl?
Der ALG I Bezug als Brücke zur abschlagsfreien oder weniger stark gekürzten Rente kann eine gute Wahl sein, doch die Entscheidung hängt stark von der individuellen Lebenssituation ab. Einige entscheidende Punkte sollten bedacht werden:
- Vergleich der Rentenhöhe: Die Nettorente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie der Steuern sollte mit dem ALG I verglichen werden. In den meisten Fällen liegt das ALG I über der gekürzten Rente, weshalb diese Alternative finanzielle Vorteile bieten kann.
- Beratung durch Experten: Die Deutsche Rentenversicherung oder unabhängige Rentenberater können helfen, die Rentensituation und die Auswirkung von ALG I individuell zu analysieren. Dadurch lassen sich Vorteile und Risiken konkret abwägen.
- Berücksichtigung der Lebensumstände: Menschen, die sich nach einem ruhigen Übergang in die Rente sehnen und keine bürokratischen Hürden in Kauf nehmen möchten, sind oft besser beraten, direkt in die vorgezogene Altersrente zu gehen.
Arbeitslosengeld als Brücke zur Rente – für wen lohnt sich der Weg?
Für Menschen ab 63, die den vollen Rentenabschlag von 14,4 % nicht hinnehmen möchten, kann der ALG I Bezug eine wertvolle Zwischenlösung sein.
Wer die formellen Bedingungen erfüllt und sich dem Aufwand der Arbeitssuche stellen möchte, kann durch den ALG I Bezug seine Rentenabschläge verringern und den Rentenbeginn finanziell vorteilhafter gestalten.
Hier noch einmal die Vorteile und Nachteile kurz zusammengefasst:
Vorteile:
- ALG I Anspruch: Für Personen ab 58 Jahren, die in den letzten fünf Jahren mindestens vier Jahre gearbeitet haben, besteht ein Anspruch auf bis zu 24 Monate ALG I.
- Reduzierung der Rentenabschläge: Bei einem Bezug von ALG I ab dem 63. Lebensjahr bis zum Renteneintrittsalter 65 können die Abschläge halbiert werden.
- Zusätzliche Rentenpunkte: Auch während des ALG I Bezugs werden weiterhin Rentenpunkte gesammelt, was die spätere Rentenzahlung positiv beeinflusst.
Nachteile:
- ALG I wird nur gezahlt, wenn der Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass regelmäßige Bewerbungen und Gespräche bei der Arbeitsagentur nötig sind.
- Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag kommt es zu Sperrzeiten, was den ALG I Bezug verkürzen kann.
Immer erst beraten lassen
Es bleibt eine sehr persönliche Entscheidung, die im Idealfall durch eine umfassende Beratung begleitet wird. Eine Beratung mit der Deutschen Rentenversicherung oder einem qualifizierten Rentenberater ist daher empfehlenswert, um alle Aspekte in Bezug auf Rentenabschläge, ALG I und die finanzielle Absicherung im Alter sorgfältig zu prüfen.




