Oft wird die Frage gestellt, wann die Renten ausgezahlt werden. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Die Auszahlung der Rente erfolgt entweder am Monatsanfang oder am Monatsende. Doch welche Regelung greift für wen und was bedeutet dies im Detail?
Warum gibt es zwei verschiedene Auszahlungszeitpunkte?
Der Zeitpunkt der Rentenauszahlung unterscheidet sich, je nachdem, ob jemand vor oder nach dem 1. April 2004 in Rente gegangen ist.
Vor diesem Stichtag wurde die Rente als „vorschüssige Zahlung“ zu Beginn des Monats gezahlt, während für Renteneintritte ab diesem Datum die sogenannte „nachschüssige Zahlung“ eingeführt wurde, bei der die Rente am Ende des Monats ausgezahlt wird.
Vorschüssige Zahlung – Wer profitiert davon?
Rentnerinnen und Rentner, die vor dem 1. April 2004 in Rente gegangen sind, erhalten ihre Rente noch immer als vorschüssige Zahlung. Dies bedeutet, dass die Rente für einen bestimmten Monat bereits am letzten Bankarbeitstag des vorhergehenden Monats überwiesen wird.
Ein Beispiel: Die Rente für November 2024 wird bereits am 31. Oktober 2024 auf das Konto des Berechtigten überwiesen.
Wichtig zu wissen: Diese Regelung bleibt auch dann bestehen, wenn der Rentenempfänger verstirbt und eine Witwenrente ausgezahlt wird. Solange der ursprüngliche Renteneintritt vor dem 1. April 2004 lag, erfolgt auch die Auszahlung der Folgerenten weiterhin zu Beginn des Monats.
Das Gleiche gilt übrigens bei einem Wechsel von der Erwerbsminderungsrente zur Altersrente, sofern der Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente vor April 2004 lag.
Nachschüssige Zahlung – Was bedeutet das?
Für alle, die ab dem 1. April 2004 in Rente gegangen sind – und das betrifft die Mehrzahl der heutigen Rentnerinnen und Rentner – gilt die nachschüssige Zahlung.
Hierbei wird die Rente erst am Ende des Monats gezahlt. Dies erfolgt am letzten Bankarbeitstag des Monats, sodass die Rente für den November 2024 beispielsweise am 29. November 2024 überwiesen wird, da der 30. November ein Samstag ist und somit kein Bankarbeitstag.
Die Wertstellung der Rente erfolgt am Auszahlungstag. In den meisten Fällen ist das Geld dann auch sofort auf dem Konto sichtbar und kann im Online-Banking oder auf dem Kontoauszug eingesehen werden.
Dennoch hängt die tatsächliche Gutschrift auch von der Bank ab, sodass es bei einigen Banken zu Verzögerungen von ein bis mehreren Tagen kommen kann.
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Wie lange dauert die Buchung der Rentenzahlung bei verschiedenen Banken?
Die Dauer der Buchung der Rentenzahlung ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Während viele Banken das Geld bereits am gleichen Tag gutschreiben, kann es bei anderen Instituten länger dauern. Hier ist es hilfreich, die Erfahrungen anderer Rentner zu kennen oder bei der eigenen Bank nachzufragen, um besser planen zu können.
Zuschlag für Alt-Erwerbsminderungsrentner – Ein weiterer Zahlungstermin
Seit Juli 2024 gibt es zudem einen weiteren wichtigen Zahlungstermin: den Zuschlag für Alt-Erwerbsminderungsrentner.
Dieser wird getrennt von der regulären Rente ausgezahlt und erfolgt immer Mitte des Monats, unabhängig davon, ob die Rente vorschüssig oder nachschüssig gezahlt wird.
Dieser Zuschlag betrifft Rentnerinnen und Rentner, die aufgrund einer Erwerbsminderung vorzeitig in Rente gegangen sind und nun eine zusätzliche Zahlung erhalten.
Wichtig zu wissen: Diese Regelung gilt vorerst bis November 2025. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann nicht mehr separat, sondern zusammen mit der regulären Rente ausgezahlt, sodass es keinen gesonderten Zahlungstermin mehr geben wird.
Wann kommt Ihre Rente?
Ob Ihre Rente am Anfang oder Ende des Monats ausgezahlt wird, hängt also vor allem davon ab, wann Sie in den Ruhestand gegangen sind.
Für diejenigen, die vor dem 1. April 2004 in Rente gegangen sind, bleibt es bei der vorschüssigen Zahlung, während alle anderen mit der nachschüssigen Zahlung am Monatsende rechnen müssen.
Trotz dieser festen Regelungen kann es bei der Buchung der Rentenzahlung Unterschiede geben, die von der Bank abhängen.