Menschen mit Schwerbehinderung haben die Mรถglichkeit, Fahrtkosten fรผr Privatfahrten steuerlich abzusetzen. Seit dem Steuerjahr 2021 gibt es Pauschbetrรคge, die die Steuererklรคrung erheblich vereinfachen.
Dies ist eine Erleichterung fรผr viele Menschen mit einer Behinderung, da in der Regel private Fahrtkosten, wie zum Beispiel der Weg zum Supermarkt, nicht absetzbar sind.
Diese Regelung betrifft behinderungsbedingte Fahrten, also Fahrten zu Behรถrden oder zum Einkaufen, die zusรคtzlich zum Behinderten-Pauschbetrag abgesetzt werden kรถnnen.
Was hat sich seit 2021 geรคndert?
Seit dem Steuerjahr 2021 sind zwei Fahrtkostenpauschalen fรผr Menschen mit Behinderung gesetzlich verankert.
Diese Pauschalen berรผcksichtigen unterschiedliche Grade und Schwere der Behinderung, wie sie im amtlichen Schwerbehindertenausweis eingetragen sind. Diese รnderungen ermรถglichen es, Fahrtkosten ohne detaillierten Nachweis der entstandenen Kosten geltend zu machen.
Welche Pauschbetrรคge gibt es?
Es gibt zwei Hauptpauschalen:
- 900 Euro Pauschale: Fรผr Menschen mit einer Geh- und Stehbehinderung, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von 80 vorliegt oder einem GdB von 70 mit dem Merkzeichen “G” (erheblich gehbehindert) im Behindertenausweis. Diese Pauschale deckt Fahrtkosten von bis zu 3.000 Kilometern pro Jahr ab.
- 4.500 Euro Pauschale: Fรผr Menschen mit den Merkzeichen “aG” (auรergewรถhnlich gehbehindert), “Bl” (blind), “TBl” (taubblind) oder “H” (hilflos) im Behindertenausweis. Diese hรถhere Pauschale deckt Fahrtkosten von bis zu 15.000 Kilometern pro Jahr ab.
Diese Pauschalen ermรถglichen es, Fahrtkosten ohne spezifischen Nachweis in der Steuererklรคrung geltend zu machen.
Welche Voraussetzungen mรผssen erfรผllt sein?
Fรผr die 900 Euro Pauschale muss der Grad der Behinderung im Schwerbehindertenausweis entsprechend eingetragen sein:
- GdB von 80: Geh- und Stehbehinderung
- GdB von 70 mit Merkzeichen “G”: Erheblich gehbehindert
Sind diese Voraussetzungen erfรผllt, prรผft das Finanzamt nicht, ob tatsรคchlich Fahrtkosten in Hรถhe von 900 Euro entstanden sind. Der Pauschbetrag wird unabhรคngig von den tatsรคchlichen Kosten gewรคhrt.
Fรผr die 4.500 Euro Pauschale mรผssen eines der Merkzeichen “aG”, “Bl”, “TBl” oder “H” im Schwerbehindertenausweis vermerkt sein.
Diese Pauschale ermรถglicht es ebenfalls, ohne Nachweis der tatsรคchlichen Fahrtkosten, diese steuerlich geltend zu machen.
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Kรถnnen Eltern die Pauschale fรผr ihre Kinder nutzen?
Ja, die Fahrtkostenpauschale kann auch auf die Eltern eines Kindes mit Behinderung รผbertragen werden, sofern das Kind an den Fahrten teilgenommen hat.
Dies erleichtert es Familien, die hรคufig fรผr ihre Kinder mit Behinderung fahren mรผssen.
Was galt bis 2020?
Bis einschlieรlich des Steuerjahres 2020 konnten Menschen mit einem GdB von mindestens 80 oder einem GdB von 70 mit dem Merkzeichen “G” Privatfahrten mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer als auรergewรถhnliche Belastung in die Steuererklรคrung eintragen.
Diese Regelung galt jedoch nur fรผr einen angemessenen Rahmen von 3.000 Kilometern pro Jahr und fรผr unvermeidbare Privatfahrten.
Fรผr Menschen mit den Merkzeichen “aG”, “Bl”, “TBl” oder “H” galt ein Rahmen von 15.000 Kilometern pro Jahr.
Damals mussten Steuerzahler dem Finanzamt glaubhaft machen, dass sie tatsรคchlich diese Fahrleistungen hatten.
Was ist mit krankheitsbedingten Fahrten?
Krankheitsbedingte Fahrten, wie zum Beispiel zu รrzten, Massagen oder zur Krankengymnastik, kรถnnen unabhรคngig von einer Behinderung von der Steuer abgesetzt werden.
Diese Kosten sind zusรคtzlich zu den behinderungsbedingten Fahrtkosten absetzbar.
Welche Verkehrsmittel dรผrfen genutzt werden?
Es spielt keine Rolle, ob das eigene Auto, ein Taxi oder รถffentliche Verkehrsmittel genutzt wurden. Allerdings kรผrzte das Finanzamt die entsprechenden Kilometerpauschalen um die Fahrten mit รถffentlichen Verkehrsmitteln.