Rente: Die Zurechnungszeit erhöht EM-Rente deutlich

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Viele Menschen stoßen auf den Begriff “Zurechnungszeit” und fragen sich, was das bedeutet. Die Zurechnungszeit spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente sowie der Hinterbliebenenrente und hat einen erheblichen Einfluss auf deren Höhe.

Sie bringt erwerbsgeminderten Rentnern und Rentnerinnen nämlich im Schnitt rund 500 Euro mehr Rente – und das jeden Monat.

Beitragsjahre, Rentenpunkte und Zurechnungszeit

Die Zurechnungszeit spielt eine erhebliche Rolle bei der Anerkennung der Versicherungsjahre bei der Rentenkasse und erhöht deshalb die Anzahl der Rentenpunkte und damit die Gesamtrente.

Volle und teilweise Erwerbsminderung

Wenn Sie Ihrer Arbeit nicht mehr in vollem Umfang nachkommen können und in der Deutschen Rentenkasse mindestens fünf Jahre versichert sind, dann haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Können Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten, dann gilt für Sie eine volle Erwerbsminderungsrente, bei weniger als sechs Stunden pro Tag sind Sie zu einer teilweisen Erwerbsminderungsrente berechtigt.

Wie definiert sich die Zurechnungszeit?

Was hat es mit der Zurechnungszeit auf sich? Die Idee dahinter sind die fehlenden Beitragsjahre von Erwerbsgeminderten.

Wer erwerbsgemindert ist, arbeitet in der Regel weniger als voll Erwerbsfähige. Er scheidet also nicht nur vorzeitig aus dem Berufsleben aus (zumindest in Vollzeit), sondern sammelt deshalb auch weniger Zeiten bei der Rentenkasse, und damit fehlen Rentenpunkte.

Würde nur die Zeit angerechnet, in der der Erwerbsgeminderte volle Beiträge in die Rentenkasse geleistet hat, dann wäre die zu erwartende Rente ausgesprochen niedrig.

Mit der Zurechnungszeit wird die Rente hingegen so aufgerechnet, als hätte der Erwerbsgeminderte bis zur Regelaltersgrenze der Altersrente in die Rentenkasse eingezahlt.

Gezählt wird von der Erwerbsminderung bis zur Altersgrenze

Diese “Als Ob” Rechnung bedeutet dann in der Realität eine höhere Rente für die Betroffenen. Von der Erwerbsminderung bis zur Regelaltersgrenze werden die Jahre von der Rentenkasse berücksichtigt.

Wie berechnet sich die Rente?

Nehmen wir an, Sie können 2024 nicht mehr voll arbeiten, sondern nur noch weniger als drei Stunden pro Tag. Sie haben seit vielen Jahren in die Rentenkasse eingezahlt und bekommen ab 2024 eine volle Erwerbsminderungsrente.

Sie sind jetzt 56 Jahre alt und können 24 Jahre in der Rentenversicherung nachweisen, mit einem Entgeltpunkt pro Jahr. Ohne Zurechnungszeit würden Ihnen jetzt diese 24 Jahre berechnet. Ihre zu erwartende Altersrente läge bei 936,48 Euro.

2024 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und einem Monat. Also liegen zwischen dem Zeitpunkt, an dem ihre Erwerbsminderung begann und der Regelaltersgrenze zehn Jahre, in denen die Rentenkasse Ihnen Rentenpunkte zubilligt.

2024 beträgt ein Rentenpunkt 39,32 Euro. Mal zehn macht das 393,20 Cent. Das ist mehr als ein Drittel der Rente, die Sie ohne Zurechnungszeit erhalten hätten.

Statt 936,48 Euro bekämen Sie eine Rente von 1.329, 68 Euro.

500 Euro mehr pro Monat

Die Statistik zeigt ebenfalls eindeutig, dass die Zurechnungszeit die Renten von Hinterbliebenen und Erwerbsgeminderten deutlich verbessert.

So führte, laut der Deutschen Rentenversicherung, die Zurechnungszeit bei den gezahlten Renten wegen Erwerbsminderung im Schnitt zu 12,6 Rentenpunkten mehr.

Bei dem Wert eines Rentenpunktes von 39,32 Euro im Jahr 2024 bedeutet das 501,73 Euro mehr pro Rentenbezieher und pro Monat.