Teil-Lockdown bis Weihnachten verlängert: Corona-Hilfen kommen nicht an

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Während des gestrigen Corona-Gipfels hat die Bundesregierung die Verlängerung des Teil-Lockdowns und weitere Maßnahmen aufgrund der sich zuspitzenden Pandemie vorerst bis zum 20. Dezember beschlossen.

Neue Corona-Regelungen über Weihnachten

Empfiehlt, auf Silvesterfeuerwerk und damit verbundene Menschenansammlungen zu verzichten. Gleichzeitig werden die Kontaktbeschränkungen für die Weihnachtszeit gelockert, sodass maximal zehn Erwachsene und eine unbestimmte Anzahl unter 14-Jähriger zusammen feiern können.

Eine bundesweite Regelung für Wechselunterricht in Schulen ist weiterhin nicht vorgesehen. Dafür sollen in allen Bundesländern außer Bremen und Thüringen die Weihnachtsferien am 19. Dezember beginnen. Der Skitourismus wird aber bis zum 10. Januar untersagt.

Sport-, Gastronomie- und Kulturbetriebe bleiben im Lockdown

Neben den bisherigen „November-Hilfen“ will der Bund weitere 17 Milliarden Euro für betroffene Betriebe zur Verfügung stellen, um Umsatzausfälle auszugleichen. Doch die Hilfen kommen nur den Betrieben, nicht aber den Arbeitnehmern zugute.

Guido Zeitler von der Gastronomie-Gewerkschaft NGG fordert daher: „Es muss nicht nur ein Rettungspaket für Arbeitgeber, sondern auch für Arbeitnehmer in Gastronomie und Hotellerie geben. Es kann nicht sein, dass für die Unternehmen große Hilfspakete geschnürt werden, aber die Beschäftigten in Hartz IV geschickt werden.“ Die Bezahlung für Arbeitnehmer in der Gastronomie sei ohnehin chronisch gering, sodass Kurzarbeit finanziell gar nicht in Frage komme.

Die Krise zeigt, dass die Hartz IV-Regelsätze viel zu gering sind

Auch die Kulturszene hatte in den letzten Wochen auf große Missstände bei den Corona-Hilfen hingewiesen. Wie andere Solo-Selbstständige konnten viele Schauspieler und freie Künstler die Hilfen gar nicht in Anspruch nehmen, da sie kaum feste Folgeaufträge vorweisen oder laufende Betriebskosten geltend machen konnten. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben viele ebenfalls nicht. Außerdem spiegeln die Hartz IV-Sätze den Verdienstausfall kaum wider. Bedingungen die für Betroffene des Systems zum Alltag gehören, werden so auch in anderen Milieus diskutiert.  Die Krise zeigt einmal mehr, dass die Regelsätze viel zu gering sind. Beitragsbild: Janis / AdobeStock

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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