Hartz IV: Erstattung gekaufter Testprodukte ist kein Einkommen

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Das Jobcenter bewilligte einem Betroffenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, ohne ein Einkommen auf den Regelbedarf anzurechnen. Während des Bewilligungszeitraums gingen dann einige kleine Geldbeträge auf das Konto des Betroffenen ein, welche dieser für Produkttests erhielt. Monatlich insgesamt etwas über 20 Euro.

Erstattung des Kaufpreises für getestete Drogerieprodukte

Konkret handelte es sich bei den Geldeingängen um die Erstattung des zuvor gezahlten Kaufpreises für die Teilnahme an der Produktbewertung. Das Jobcenter sah diese als Einnahmen an und stellte eine Rückforderung der erteilten Leistungen.

Das Sozialgericht Schleswig teilte die Einschätzung des Jobcenters. Es handle sich bei den Einzahlungen um Gegenleistungen für die übermittelten Informationen und somit um Einnahmen, da keine rechtliche oder sittliche Pflicht zur Erstattung des Kaufpreises bestehe.

Einnahmen durch Erstattung sind kein Einkommen im Sinne des SGB II

Das Sozialgesetzbuch sieht keine Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen vor. Das Bundessozialgericht hat jedoch darauf verwiesen, dass die ständige Rechtssprechung mit dem Einkommen auf einen Vermögenszuwachs während des Leistungsbezuges abziele. Ein solcher sei jedoch durch die Erstattung des Kaufpreises der getesteten Produkte nicht gegeben, da der Betroffene keine höheren Einnahmen als die zuvor getätigten Ausgaben in Höhe des Kaufpreises.

Weiterhin sei zu berücksichtigen, dass der Betroffene nicht nur lediglich den Kaufpreis erstattet bekam, sondern ihm die getesteten Produkte aufgrund des Tests nicht mehr vollumfänglich zur Eigennutzung zur Verfügung stehen. Es sich bei dem materiellen Zugewinn also lediglich um Restbestände handle, deren zu berücksichtigender Marktwert zu vernachlässigen sei. Außerdem könne bei der sehr begrenzten Auswahl an getesteten Drogerieprodukten nicht angenommen werden, dass damit der Bedarf zur Gesundheitspflege abgedeckt werden könne (B 4 AS 48/20 R). Bild: Robert Kneschke / AdobeStock

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