Stromkosten: Deshalb sollte jetzt der Zählerstand abgelesen werden

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Die Strompreise steigen. Vor allem für Menschen mit einem niedrigen Einkommen oder Hartz IV Bezug sind die steigenden Energiekosten kaum noch zu stemmen. Zum 1. Juli wurde die sog. EEG-Umlage abgeschafft, um Verbraucher zu entlasten. Aus diesem Grund ist es wichtig, in bestimmten Fällen unbedingt den Zählerstand jetzt abzulesen.

Wegfall der EEG-Umlage

Im Jahre 2000 wurde die sog. EEG-Umlage (Ökostromumlage) eingeführt. Diese Umlage entfällt seit dem 1. Juli 2022 für private Haushalte. Es ist daher sinnvoll, jetzt den Strom-Zählerstand abzulesen.

Stromkosten müssen aus den Regelleistungen gezahlt werden

Hartz IV Beziehende müssen die Stromkosten aus den Regelleistungen zahlen. Ein Sofortbonus, der im Juli in Höhe von 200 Euro an erwachsene Leistungsbezieher überwiesen wird, soll die steigenden Energiekosten abfedern. Allerdings haben Millionen von Leistungsberechtigten den Zuschlag bislang nicht überwiesen bekommen.

4,43 Cent brutto weniger je Kilowattstunde

Durch den Wegfall der Umlage, mit der erneuerbaren Energien gefördert werden sollten, soll der Strom um 4,43 Cent brutto je Kilowattstunde für Privatkunden günstiger werden.

Stromversorger müssen die Umlagestreichung an die Kunden weitergeben und dürfen den Strompreis nicht zum 1. Juli erhöhen. Das hat der Gesetzgeber im „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Abgabe an die Letztverbraucher“ explizit vorgeschrieben.

Stromabschlag sinkt nicht sofort

Allerdings sinkt damit die Stromrechnung nicht sofort! Der reduzierte Strompreis wird stattdessen “erst mit der kommenden Jahresendabrechnung verrechnet”, wie eine Sprecherin der Verbraucherzentrale in NRW bestätigte.

Allerdings sind die Stromanbieter dazu verpflichtet, den „Betrag um den sich die Stromrechnung durch den Wegfall der EEG-Umlage mindert“, in der Abrechnung kenntlich zu machen.

Zählerstand sollte bei Heizstrom unbedingt abgelesen werden

Viele Haushalte müssen auch mit Strom heizen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromspeicherheizung im Einsatz ist. Hier sollten Verbraucher eine Zwischenablesung des Zählerstandes vornehmen, wie die Verbraucherschützer anraten.

Deren Stromverbrauch ist über das Jahr durch die Heizperiode ungleichmäßig verteilt, und kann auch von Jahr zu Jahr witterungsbedingt anders gelagert sein”, berichten die Experten.

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Schätzungen der Stromanbieter reichen nicht aus

Hierbei würden die Schätzungen der Stromlieferanten nicht ausreichen, um festzustellen, wie viel Strom in der ersten Hälfte des Jahres und wie viel in der zweiten Hälfte tatsächlich verbraucht wurden.

Die Kilowattverbrauchsstände sind nämlich entscheidend, um die reduzierten Kosten aufgrund des EEG-Umlage-Wegfalls auszurechnen. Betroffene Haushalte sollten deshalb jetzt den Stand selbstständig ablesen und den Stand dem Stromanbieter unverzüglich melden.

Zählerstand auch melden, wenn nicht mit Strom geheizt wird?

Wird nicht mit Strom geheizt, muss der Stand nicht unbedingt gesondert abgelesen werden. Denn hier verteilt sich der Verbrauch meistens gleichbleibend über das Jahr hinweg. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann der aktuelle Stand dem Anbieter dennoch gemeldet werden.

Sinkt dadurch dauerhaft der Strompreis?

Zwar sind die Stromanbieter dazu verpflichtet den Wegfall der EEG-Umlage an den Endverbraucher weiterzugeben, der Gesamtstrompreis kann dennoch weiterhin durch die Stromversorger angehoben werden. Viele Stromanbieter haben nämlich angekündigt, wieder die Preise deutlich ansteigen zu lassen.

Ein Anbieterwechsel und Strompreisvergleich ist zwar zu empfehlen, dabei sind allerdings viele Aspekte zu beachten, um nicht später dennoch draufzahlen zu müssen. Worauf bei einem Anbieterwechsel zu achten ist, haben wir hier erläutert.