Neue Hartz IV Bescheide 2013 rechtswidrig?

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Erwerbslosen-Initiative empfiehlt vorsorglich Widerspruch gegen neue Hartz IV Bescheide fรผr 2013 einzulegen, um keine finanziellen EinbuรŸen zu erfahren

09.12.2012

Seit kurzer Zeit versenden die Jobcenter Arbeitslosengeld II Beziehern Bewilligungs- und ร„nderungsbescheide in denen die Erhรถhung der Hartz IV Regelsรคtze fรผr das kommende Jahr 2013 ausgewiesen sind. Nach Ansicht der Initiative der โ€žaufRECHT e.V. in Iserlohnโ€œ seien alle Bescheide mangelhaft, weil diese fรคlschlicher Weise suggerieren, dass die Neuberechnung der Regelleistungen bereits rechtsverbindlich sei. Das entsprรคche jedoch nicht der Wahrheit, so die unabhรคngige Beratungsstelle.

So heiรŸt es in den Bescheiden: โ€žZum 01. Januar 2013 werden Ihre Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) neu festgesetzt. Die Festsetzung berรผcksichtigt die Entwicklung der Preise sowie die Nettolohnentwicklung (ยง 20 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch โ€“ SGB II).โ€œ

Tรคuschung korrekter Bedarfsermittlung
Diese Aussage seitens der offiziellen Behรถrden tรคusche eine seriรถse und korrekte Bedarfsermittlung vor. Schon in dem Gutachten Rรผdiger Bรถker zum Verfahren 1 BvL 1/09 vor dem Bundesverfassungsgericht 2010 โ€žStellungnahme zur Entstehung und zur Hรถhe der Regelleistungen im SGB II/SGB XIIโ€œ als auch die neuen Gutachten von Dr. Irene Becker โ€žMethodische Gesichtspunkte der Bedarfsbemessungโ€œ und Prof. Johannes Mรผnder โ€žVerfassungsrechtliche Bewertung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur ร„nderung des SGB II und SGB XIIโ€œ aus November 2011 widersprechen einer soliden Ermittlung des Bedarfes. Ebenfalls Widerspruch erging seitens Lutz Hausstein in dem Fachartikel โ€žWas der Mensch brauchtโ€œ (Mรคrz 2011).

Widerspruch einlegen
Ebenfalls Bedenken รคuรŸerten in der nรคheren Vergangenheit zahlreiche Landessozialgerichte, die in Fรคllen reiner Regelsatzklagen die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bestรคtigten. Ein weiterer โ€žunabweisbarer Beleg fรผr ernsthafte Zweifel an der RechtmรครŸigkeit der neuen Regelsรคtzeโ€œ ist die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht bereits einen Vorlagebeschluss zur รœberprรผfung der Hartz IV Regelsรคtze zur Entscheidung angenommen hat. โ€žaufRECHT e.V.โ€œ empfiehlt daher zur Vermeidung von finanziellen EinbuรŸen vorsorglich gegen jeden einzelnen Bescheid Widerspruch einzulegen und auf oben genannte Tatsachen hinzuweisen.

Verfassungsrechtliche Bedenken รคuรŸerten auch die Landessozialgerichte
Von Seiten des Anwaltsteams Ludwig Zimmermann heiรŸt es dazu: โ€žDer Klage, mit der die Verfassungswidrigkeit der Regelung des ยง 20 Abs. 2 SGB II zur Regelsatzhรถhe geltend gemacht worden ist, kann im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin vom 25. April 2012 (Az: S 55 AS 9238/12) hinreichende Aussicht auf Erfolg nicht abgesprochen werden.โ€œ Beispielhaft zur Gewรคhrung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts fรผr Regelsatz-Klagen ist der Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az: L 12 AS 1689/12 B) oder auch der rechtsgรผltige Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: L 7 AS 1491/12 B). Hier hatten die Richter die Prozesskostenhilfe fรผr eine Regelsatz-Klage gewรคhrt und begrรผndet, dass gute Mรถglichkeiten des Obsiegens vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen. Da die Fragen zur VerfassungsmรครŸigkeit der Regelsรคtze sehr komplex sind, empfiehlt es sich bei einem solchen Vorhaben, einen versierten und vor allem engagierten Fachanwalt fรผr Sozialrecht einzuschalten. (sb)

Lesen Sie dazu:
Gericht: Hartz IV Regelsatz verfassungswidrig

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de