Statt Bürgergeld nur noch Gutscheine?

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Der Wirtschaftsexperte Prof. Bernd Raffelhüschen schlägt ein noch härteres Modell beim Bürgergeld vor: Wer arbeitslos ist und in Bürgergeld rutscht, solle nur noch Gutscheine erhalten, wenn er nicht arbeiten gehe. Bei Asylbewerbern wird diese Praxis ähnlich bereits durchgeführt. Vielerorts erhalten Asylsuchende nur noch sogenannte Bezahlkarten.

Nur noch Gutscheine statt Bargeld?

Der Professor wurde bezeichnet als “Vorzeigewissenschaftler der “Wir erlauben Konzernen und Milliardären immer alles-Parteien” (hier) und machte sich einen Namen als Experte für die Arbeitgeber-Lobbyorganisation INSM.

Raffelhüschen fordert: Wer erwerbslos ist, soll nur noch Gutscheine bekommen. Bargeld gäbe es nur noch bei Arbeit.

Totalsanktionen reichen nicht

Die SPD gab dem Drängen aus CDU / CSU, FDP und der AfD nach und die Ampel verfasste ein Gesetz, das ermöglicht, angeblichen “Arbeitsverweigern” das Existenzminimum in Form von 100-Prozent-Sanktionen komplett zu nehmen.

CDU / CSU und AfD reicht selbst das nicht: Wirtschaftsliberale überbieten sich derzeit mit Forderungen nach Zwangsjobs, Abschaffen der Karenzzeit beim Bürgergeld oder Totalsanktionen auf Lebensdauer.

“Aktivierender Sozialstaat” meint Abschaffung des Sozialstaats

Raffelhüschen nennt seinen Plan, den Sozialstaat faktisch abzuschaffen “aktivierenden Sozialstaat”. Er sagt, das Bürgergeld sei ein “Recht auf Einkommen”.

Jeder Mensch sei, so Raffelhüschen, in der Lage, zum eigenen Lebensunterhalt beizutragen. Bürgergeld bestrafe daher seiner Ansicht nach diese Selbsthilfe.

“Existenzminimum” ad absurdum geführt

Statt Geldleistungen im Regelsatz dürfe es nur noch Gutscheine für den Lebensunterhalt sowie eine Unterkunft geben. Der Gutschein entspräche nur rund der Hälfte der jetzigen Leistungen. Das Bürgergeld ist indessen am Existenzminimum berechnet.

Attacke gegen das Grundgesetz

Raffelhüschen will also Bedürftige unter das Existenzminimum in die absolute Armut drücken. Seine Forderung richtet sich damit eindeutig gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Socialcard in Leipzig

Tatsächlich gibt es bereits eine guthabenbasierte Debitkarte für Wohnungslose und Geflüchtete – in Leipzig. Die ist als Erleichterung für Verwaltung und Betroffene gedacht. Und, so die Hoffnung, als Abschreckung, da keine Barmittel mehr ausgegeben werden.

Sie enthält als Gutachten die monatlichen Sozialleistungen. Die Betroffenen können Bargeld am Automaten abheben und können die Karte bei Diebstahl sperren lassen – im Unterschied zu Bargeld.

Bezahlkarte für Asylbewerber

Auch für Asylbewerber wird jetzt in 14 Bundesländern eine Karte mit Guthaben statt Bargeld eingeführt, wobei eine kleinere Summe nach wie vor als Bargeld ausgezahlt wird. Diese Bezahlkarte wird keine Kontobindung haben und soll generell in allen Branchen eingesetzt werden können.

Finanzüberweisungen ins Ausland verhindern

Bei Asylbewerbern dient die Bezahlkarte auch dazu, zu verhindern, dass Geld aus Sozialleistungen in die Herkunftsländer geschickt wird, um die Familie zu finanzieren, oder Schleuser zu bezahlen.

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte: „Die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereitgestellten finanziellen Mittel sollen den Lebensunterhalt in Deutschland sichern, sie dienen – bei allem Verständnis – nicht der Finanzierung der Familien im Heimatland.“

Wohlfahrtsverbände sind kritisch

Diakonie-Vorständin Andrea U. Asch erklärte im Namen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. „Erfahrungen mit Bezahlkarten zeigen: Eine eigenständige Lebensgestaltung für Asylbewerber wird dadurch erschwert.“

Wenn sich dieses System “bewährt”, so Meinung einiger Kritiker, würde dies auch beim Bürgergeld eingeführt werden.