Eine Erwerbsminderungsrente wird maximal bis zur Regelaltersgrenze der Altersrente ausgezahlt. Läuft dieser Übergang automatisch oder müssen Sie selbst aktiv werden, um die Altersrente zu bekommen? Das klären wir in diesem Beitrag.
Müssen Sie einen Rentenantrag stellen?
Nehmen wir an, Sie beziehen eine (volle oder teilweise) Erwerbsminderungsrente und kommen in das Alter, in dem Ihnen regulär eine Altersrente zusteht. Die Erwerbsminderungsrente wird dann generell in eine Regelaltersrente verwandelt, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. In diesem Fall müssen Sie selbst nichts tun, sondern die Rentenkasse ändert Ihre Rente selbst.
Das gilt allerdings nur bei Erreichen der Regelaltersgrenze.
Was passiert bei einer vorgezogenen Altersrente?
Drei Gruppen von Rentenversicherten können die Regelaltersgrenze um mehrere Jahre vorziehen. Das sind erstens langjährig Versicherte, die mindestens 35 Jahre Wartezeit nachweisen, in denen Sie bei der Rentenversicherung gezählt werden. Diese können bis zu vier Jahre früher in den Ruhestand eintreten, müssen dafür jedoch Abschläge von 0,3 Prozent der Rente pro vorgezogenem Monat in Kauf nehmen.
Besonders langjährig Versicherte nennt die Rentenkasse diejenigen, die mindestens 45 Jahre Wartezeit nachweisen können. Diese können zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Ruhestand gehen und müssen dafür keine Abschläge leisten.
Die dritte Gruppe sind Versicherte mit Schwerbehinderung. Wenn Sie 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung nachweisen und zudem einen anerkannten Grad der Behinderung von 50 oder darüber haben, können Sie bis zu zwei Jahre früher in Rente ohne Abschläge gehen und weitere drei Jahre mit Abschlägen.
Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören und eine Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen Sie bei der Rentenversicherung einen Antrag stellen, wenn Sie beabsichtigen, vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand einzutreten.
Kann die Altersrente kleiner sein als die Erwerbsminderungsrente sein?
Die Altersrente wird generell neu berechnet. Sie müssen allerdings keine Angst haben: Die Rentenpunkte aus der Erwerbsminderungsrente sind besitzgeschützt. Die Altersrente muss also mindestens so hoch sein wie die vorherige Erwerbsminderungsrente.
Kurz gesagt: Die Altersrente ist oft höher als die Bezüge wegen der Erwerbsminderung, aber niemals niedriger.
Wie hoch ist Ihre Altersrente?
Eine Altersrente berechnet die Rentenversicherung immer individuell, und deswegen lässt sich hier keine allgemeine Aussage treffen. Sie können einfach erfahren, wie hoch Ihre zukünftige Altersrente mutmaßlich sein wird. Dafür müssen Sie nur bei Ihrer zuständigen Rentenkasse eine aktuelle Rentenauskunft anfordern. Diese wird auch als Proberentenberechnung bezeichnet.
Erwerbsminderung beantragen, um Altersrente zu erhöhen?
Wir hören bei Gegen Hartz bisweilen Fantasien über den „Trick“, vor der Regelaltersgrenze eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, um so die Altersrente zu erhöhen. Lassen Sie sich von solchen Gerüchten nicht verwirren!
Eine Erwerbsminderungsrente können Sie bekommen, wenn Sie erstens mindestens fünf Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung nachweisen (bis auf Ausnahmen), und wenn Sie zweitens weniger als drei Stunden pro Tag (volle Erwerbsminderung) beziehungsweise weniger als sechs Stunden pro Tag (teilweise Erwerbsminderung) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Die Rentenkasse prüft dies sehr genau und verlangt zudem, dass Sie an Reha-Maßnahmen teilnehmen und diese ihre Arbeitsfähigkeit nicht wiederherstellen, bevor Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen können. Sich in eine Erwerbsminderung „hinein zu tricksen“ hat so gut wie keine Aussicht auf Erfolg.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.