Insolvente Verbraucherinnen und Verbraucher muss nach einer gerichtlich erteilten Restschuldbefreiung ein wirtschaftlicher Neustart ermรถglicht werden. Hat ein Verbraucher noch Beitragsschulden bei einem Sozialversicherungstrรคger, sind die Ansprรผche des Glรคubigers mit der Restschuldbefreiung nicht mehr durchsetzbar, urteilte am Dienstag, 3. Dezember 2024, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 2 U 11/22 R).
Dem Sozialversicherungstrรคger sei es dann verwehrt, die Beitragsschulden mit dem unpfรคndbaren Teil einer Verletztenrente des Verbrauchers zu verrechnen.
Restschuldbefreiung soll wirtschaftlichen Neustart ermรถglichen
Der Klรคger aus dem Raum Frankfurt/Oder war Anfang der 1990er Jahre Inhaber einer Baufirma. Fรผr die Jahre 1992 und 1993 hatte er die fรคlligen Beitrรคge zur Berufsgenossenschaft (BG) nicht beglichen. Seit 1999 bezog er von der BG eine Verletztenrente wegen eines Arbeitsunfalls.
Als am 1. Dezember 2010 das Insolvenzverfahren รผber sein Privatvermรถgen erรถffnet wurde, konnte nur ein kleiner Teil der Beitragsschulden an den Unfallversicherungstrรคger zurรผckgezahlt werden.
Nach sechs Jahren wurde dem Klรคger vom Amtsgericht die Restschuldbefreiung erteilt. Nach dem Willen des Gesetzgebers sind รผberschuldete Verbraucher dann schuldenfrei und sollen einen wirtschaftlichen Neuanfang machen kรถnnen.
Die BG verrechnete dennoch die noch offenen Beitragsforderungen mit der Hรคlfte der unpfรคndbaren Verletztenrente. Die Sozialversicherungstrรคger seien hier gegenรผber anderen Glรคubigern privilegiert, so die BG. Eine Verrechnung der Beitragsforderungen mit der Verletztenrente sei nur unzulรคssig, wenn der Verbraucher dann in den Bรผrgergeld- oder Sozialhilfebezug gerate.
BSG: Kein Zugriff der Sozialversicherung auf Verletztenrente
Das BSG urteilte, dass die Restschuldbefreiung vorrangig sei. Mit der Erteilung der Restschuldbefreiung sei die Beitragsforderung zu einer โrechtlich nicht durchsetzbaren Forderungโ geworden.
Wรคhrend des Insolvenzverfahrens bestehe das Recht eines Insolvenzglรคubigers zur Aufrechnung, nicht aber mit Erteilung der Restschuldbefreiung. Dass Sozialversicherungstrรคger wรคhrend des Insolvenzverfahrens gesetzlich ausnahmsweise sogar den unpfรคndbaren Teil einer Verletztenrente mit den Schulden aufrechnen kรถnnen, รคndere nichts daran, dass mit der Restschuldbefreiung die Beitragsforderung nicht mehr durchgesetzt werden kรถnne.
- รber den Autor
- Letzte Beitrรคge des Autors