Die Regelleistungen des Bürgergeldes umfassen verschiedene Ausgabepositionen. Zum Jahresbeginn wurden die Regelleistungen im Eckregelsatz auf 502 Euro angehoben. Doch wie setzen sich die Regelleistungen in den verschiedenen Regelsatzstufen zusammen? Wir geben einen Überblick.
Berechnung des Bürgergeld-Regelsatzes über den Mischindex
Die Regelleistungen im Bürgergeld werden nach einem Mischindex berechnet. Die Lohnentwicklung fließt zu 30 Prozent und die Preisentwicklung zu 70 Prozent in die Berechnung der Regelleistungen ein. Dazu werden jeweils die Daten des zweiten Quartals des Vorjahres und des ersten Quartals des Vorjahres herangezogen. Eine Anpassung der Regelsätze erfolgt immer zum Jahreswechsel.
Welche Leistungen werden 2023 Bürgergeld-Beziehern ausgezahlt?
- Bürgergeld-Regelsatz für einen erwachsenen Alleinstehenden 502 Euro
- Bürgergeld-Regelsatz für erwachsene Partner 451 Euro
- Bürgergeld-Regelsatz für Kinder von 14-17 Jahren 420 Euro
- Bürgergeld-Regelsatz für Kinder von 6-13 Jahren 348 Euro
- Bürgergeld-Regelsatz für Kinder bis 5 Jahren 318 Euro
Wie setzt sich der Regelsatz beim Bürgergeld zusammen?
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke: Für Nahrungsmittel und Getränke stehen Bürgergeldbeziehern im Eckregelsatz (Alleinstehende) 174,19 Euro zur Verfügung.
Freizeit, Unterhaltung, Kultur: Für kulturelle Aktivitäten wie Kino, Sport oder Theater sind im Eckregelsatz 48,98 Euro vorgesehen.
Telefon, Internet und Post: Für Kommunikation, Internet und Nachrichtenübermittlung sind 44,88 Euro im Regelsatz enthalten.
Wohnen und Haushalt: Für den Posten Haushalt sind 42,55 Euro monatlich vorgesehen. Miete und Heizkosten werden, soweit angemessen, vom Jobcenter übernommen. Dieser Posten soll auch für kleinere Reparaturen in der Wohnung ausreichen. Ist die Miete nicht “angemessen”, gilt bei Antragstellung zunächst eine sogenannte Karenzzeit von 12 Monaten. Darin enthalten ist auch der Posten Strom mit 40,74 Euro.
Für Kleidung und Schuhe sind 41,65 Euro vorgesehen. Bei Schwangerschaft oder Übergrößen kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden. Gleiches gilt bei der Geburt eines Kindes. Hier kann eine Erstausstattung beantragt werden.
Mobilität und Verkehr: Für eine Bus-, Straßenbahn- oder Bahnfahrkarte sind im Regelsatz 45,02 Euro vorgesehen. Es können aber Sozialtickets erworben werden. Ansonsten reicht dieser Posten kaum aus, um die Mobilität zu sichern.
Sonstige Güter und Dienstleistungen: Für z.B. einen Friseurbesuch oder andere Dienstleistungen sind 40,06 Euro im Regelsatz vorgesehen.
Haushaltsgeräte, Wohnungsausstattung: Bürgergeldempfänger müssen mit 30,57 Euro auskommen. Dieser Betrag soll für die Anschaffung von Waschmaschine, Staubsauger und anderen Haushaltsgeräten ausreichen. Der Gesetzgeber verlangt, dass der Betrag für Anschaffungen angespart wird. Ist die Waschmaschine defekt und muss dringend eine neue angeschafft werden, kann das Jobcenter ein zinsloses Darlehen gewähren, das dann aus den Regelleistungen zurückgezahlt werden muss.
Gesundheitspflege: Für Shampoo, Duschzeug, Zahnpasta und Ähnliches sollen 19,16 Euro im Monat ausreichen. Wer chronisch krank ist, zum Beispiel an Neurodermitis leidet, kann einen Mehrbedarf geltend machen.
Hotel- und Restaurantbesuche: Hier sollen 13,11 Euro im Monat ausreichen, um ein Restaurant zu besuchen oder in einem Hotel zu übernachten.
Für Bildung sind nur 1,81 Euro vorgesehen. Davon sollen Bürgergeldbezieher zum Beispiel Bücher kaufen.
So setzt sich der Regelsatz beim Bürgergeld zusammen
Posten | Anteil im Regelsatz | Euro |
Nahrung, Getränke, Genusswaren | 34, 70 Prozent | 174,19 Euro |
Bekleidung und Schuhe | 8,30 Prozent | 41,65 Euro |
Wohnungsmieten, Strom und Wohnungsinstandhaltung | 8,84 Prozent | 42,55 Euro |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände | 6,09 Prozent | 30,57 Euro |
Gesundheit / Pflege | 3,82 Prozent | 19,16 Euro |
Verkehr | 8,97 Prozent | 45,02 Euro |
Post, Internet und Telekommunikation | 8,94 Prozent | 44,88 Euro |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 9,76 Prozent | 48,98 Euro |
Bildung | 0,36 Prozent | 1,81 Euro |
Gaststätten & Hotel | 2,61 Prozent | 13,11 Euro |
Andere Waren und Dienstleistungen | 7,98 Prozent | 40,06 Euro |
Bürgergeld-Regelsatz aufgerundet | 100 Prozent | 502 Euro |
Bürgergeld Mehrbedarfe
Liegt eine besondere Lebenssituation vor, wie z.B. Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder chronische Krankheit, die eine kostenaufwändige Ernährung erfordert, wird nach § 21 SGB II ein sogenannter Mehrbedarf gewährt. Dieser muss beim Jobcenter beantragt werden.
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