Eine medizinische Reha dient dazu, nach einer Erkrankung ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten so weit wie möglich wiederherzustellen, zum Beispiel nach einer Operation, nach einem Schlaganfall oder nach einem Herzinfarkt. Wann kommt eine Reha für Sie in Frage, und wie können Sie diese beantragen?
Inhaltsverzeichnis
Sie müssen den Antrag stellen
Zuerst einmal gibt es eine Rehabilitations-Maßnahme (Reha) nicht automatisch, sondern Sie müssen als Patient selbst einen Antrag stellen und diesen begründen. Je besser dieser begründet ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag bewilligt wird.
Sie beziehen sich dabei (wenn möglich) auf eine konkrete Diagnose. Wenn Sie mehrere Erkrankungen haben und deren diverse Symptome aufschreiben, kann unklar wirken, was genau das Ziel der Maßnahme sein soll.
Wesentlich ist eine beigefügte Begründung des behandelnden Arztes beziehungsweise der Ärztin, warum eine solche Maßnahme in ihrem Fall notwendig ist.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wenn Ihr Reha-Antrag abgelehnt wird, dann können Sie Widerspruch einlegen oder im nächsten Schritt Klage dagegen erheben. Beides sollte aber einen guten Grund haben und dieser sollte ausführlich dargelegt werden, auch mit ärztlichen Befunden und Belegen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Reha?
Ein wichtiger Grund für eine Reha liegt vor, wenn Sie gesundheitlich nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen können oder eine Erkrankung Sie “zumindest” im Beruf einschränkt. Die Reha könnte hier ihre Arbeitsfähigkeit erhalten, wieder herstellen, verbessern oder immerhin dafür sorgen, dass sich ihr Zustand nicht verschlechtert.
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Zweitens ist eine Reha begründet, wenn eine Erkrankung Sie im Alltag einschränkt und die Gefahr besteht, dass Sie behindert oder zum Pflegefall werden. Eine Reha könnte verhindern, dass eine Erkrankung chronisch wird oder eine Behinderung. Sie könnte auch bestehende Einschränkungen im Alltag verringern.
Ein dritter Grund für eine Reha liegt vor, wenn Sie an einer Berufskrankheit leiden oder mit den Folgen eines Arbeitsunfalls zu kämpfen haben. Dann kann eine Reha womöglich diese Krankheit heilen oder die Unfallfolgen lindern.
Sie müssen versichert sein
Träger von Rehabilitationsmaßnahmen verlangen darüber hinaus versicherungsrechtliche Grundlagen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gilt, dass Sie eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben oder in den zwei Jahren vor dem Antrag zumindest sechs Monate lang Pflichtbeiträge leisteten.
Außerdem gibt es eine Frist zwischen einer bewilligten Reha und der letzten zuvor. Diese beträgt im Regelfall mindestens vier Jahre.
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Anders sieht es bei einem Arbeitsunfall aus oder bei einer Berufskrankheit. Bei einem Unfall ist vermutlich Ihre Unfallversicherung zuständig, um die Reha zu übernehmen. Diese wird dann prüfen, ob und welche Leistung sie versicherungsrechtlich trägt.
Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ist zum Beispiel eine stationäre Rehabilitation für versicherte Patientinnen und Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt infolge einer anerkannten Berufskrankheit, eines Arbeitsunfalls oder eines Wegeunfalls. Träger ist in diesem Fall der zuständige Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Achtung! Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Sie sich vone einem Durchgangsarzt untersuchen lassen. Dieser Facharzt ist von dem Träger der Unfallversicherung für die Behandlung nach Arbeitsunfällen zugelassen.
Bei einer berufsbedingten Krankheit stellt hingegen Ihr Sie sonst behandelnder Arzt den Befund und weist den Träger der Unfallversicherung auf den Verdacht hin, dass es sich um eine Berufskrankheit handelt.
Bei wem stellen Sie den Antrag auf eine Reha?
So banal es sich anhört: Vor einem Antrag müssen Sie grundsätzlich klären, wer für Ihren Fall Träger sein könnte, und bei wem Sie versichert sind.
Die drei wichtigsten Träger einer Reha sind erstens die gesetzliche Rentenversicherung, zweitens die gesetzliche Krankenversicherung und drittens die gesetzliche Unfallversicherung. Auch die Jugend- und Sozialhilfe kommt in Frage, bei Beamten ist die Beihilfe verantwortlich, und bei nicht gesetzlich Versicherten die privaten Kranken- und Unfallversicherer.
Wann springt die Rentenversicherung ein?
Der eine oder die andere wundert sich, warum die Rentenkasse Rehabilitation von Arbeitnehmern trägt. Tatsächlich hängt dies eng mit der Rente zusammen, denn die gesetzliche Rentenversicherung möchte lieber die Erwerbsfähigkeit wieder herstellen statt eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen.
Die Rentenversicherung wird sogar dazu drängen, bei einer drohenden Erwerbsminderung eine medizinische Rehabilitation zu versuchen, bevor sie über eine Erwerbsminderungsrente entscheidet. Weiterhin stellen auch Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder Arbeitssuchende ihren Reha-Antrag bei der Rentenversicherung (meist zumindest).
Wann ist die Krankenkasse zuständig?
Ist das Motto der Rentenversicherung “Reha vor Rente”, so lautet das Credo der gesetzlichen Krankenversicherung “Reha vor Pflege”. Übrigens übernimmt meist die Krankenkasse die Reha von Rentnern (und nicht die Rentenversicherung). Auch Erwachsene, die keinem Beruf nachgehen, wenden sich wegen einer Reha häufig an die Krankenversicherung.
Wann zahlt die Unfallversicherung?
Auch die gesetzliche Unfallversicherung möchte, dass Berufstätige nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufstätigkeit wieder am Arbeitsleben teilhaben können statt aus dem Arbeitsleben auszuscheiden.
Im Unterschied zu anderen Reha-Fällen müssen Sie bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit nicht selbst einen Antrag stellen. Der Träger der Unfallversicherung springt hier von selbst ein, sobald die medizinischen Anzeigen vorliegen.
Den Antrag stellen
Formulare für einen Reha-Antrag können Sie bei den Beratungsstellen bekommen, sei es bei der Rentenversicherung, bei der Krankenkasse oder bei den Versicherungsämtern. Die Vordrucke müssen Sie nicht nutzen, sondern können den Antrag auch formlos stellen Dann erhalten Sie die auszufüllenden Formulare im Anschluss.
Die Anschlussbehandlung
Soll eine Reha unmittelbar auf einen Krankenhausaufenthalt folgen, dann unterstützt Sie meist der Sozialdienst der Klinik, um den Antrag zu formulieren. Allerdings sollten Sie das behandelnde medizinische Personal direkt auf die anschließende Reha ansprechen.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt
Am Anfang einer Reha stehen Gespräche mit Ihrem Arzt, Ihren Ärztinnen. Je nach Beschwerden und Ursachen kann das eine Hausärztin sein, ein Facharzt oder eine Betriebsärztin. Diese beurteilen erst einmal generell, ob die Voraussetzungen für eine Reha gegeben sind, und in weiteren Schritten, ob diese besser ambulant erfolgen soll, also nahe ihrem Wohnort, oder stationär mit Unterbringung in einer Klinik.
Was sollten Sie im Antrag beachten?
Ein Befundbericht eines Mediziners gehört notwendig in den Reha-Antrag. Je detailierter dieser begründet ist und je umfassender ihr Krankheitsbild dokumentiert ist, umso eher wird die Reha genehmigt.
Sie können die behandelnde Ärztin für eine genaue Beschreibung unterstützen, indem Sie genau mitteilen, wie Ihre Erkrankung Sie im Alltag einschränkt. Klar sein muss auch, warum die bisherigen ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.