Eine medizinische Reha dient dazu, nach einer Erkrankung ihre kรถrperlichen und geistigen Fรคhigkeiten so weit wie mรถglich wiederherzustellen, zum Beispiel nach einer Operation, nach einem Schlaganfall oder nach einem Herzinfarkt. Wann kommt eine Reha fรผr Sie in Frage, und wie kรถnnen Sie diese beantragen?
Inhaltsverzeichnis
Sie mรผssen den Antrag stellen
Zuerst einmal gibt es eine Rehabilitations-Maรnahme (Reha) nicht automatisch, sondern Sie mรผssen als Patient selbst einen Antrag stellen und diesen begrรผnden. Je besser dieser begrรผndet ist, umso grรถรer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag bewilligt wird.
Sie beziehen sich dabei (wenn mรถglich) auf eine konkrete Diagnose. Wenn Sie mehrere Erkrankungen haben und deren diverse Symptome aufschreiben, kann unklar wirken, was genau das Ziel der Maรnahme sein soll.
Wesentlich ist eine beigefรผgte Begrรผndung des behandelnden Arztes beziehungsweise der รrztin, warum eine solche Maรnahme in ihrem Fall notwendig ist.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wenn Ihr Reha-Antrag abgelehnt wird, dann kรถnnen Sie Widerspruch einlegen oder im nรคchsten Schritt Klage dagegen erheben. Beides sollte aber einen guten Grund haben und dieser sollte ausfรผhrlich dargelegt werden, auch mit รคrztlichen Befunden und Belegen.
Was sind die Voraussetzungen fรผr eine Reha?
Ein wichtiger Grund fรผr eine Reha liegt vor, wenn Sie gesundheitlich nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen kรถnnen oder eine Erkrankung Sie “zumindest” im Beruf einschrรคnkt. Die Reha kรถnnte hier ihre Arbeitsfรคhigkeit erhalten, wieder herstellen, verbessern oder immerhin dafรผr sorgen, dass sich ihr Zustand nicht verschlechtert.
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Zweitens ist eine Reha begrรผndet, wenn eine Erkrankung Sie im Alltag einschrรคnkt und die Gefahr besteht, dass Sie behindert oder zum Pflegefall werden. Eine Reha kรถnnte verhindern, dass eine Erkrankung chronisch wird oder eine Behinderung. Sie kรถnnte auch bestehende Einschrรคnkungen im Alltag verringern.
Ein dritter Grund fรผr eine Reha liegt vor, wenn Sie an einer Berufskrankheit leiden oder mit den Folgen eines Arbeitsunfalls zu kรคmpfen haben. Dann kann eine Reha womรถglich diese Krankheit heilen oder die Unfallfolgen lindern.
Sie mรผssen versichert sein
Trรคger von Rehabilitationsmaรnahmen verlangen darรผber hinaus versicherungsrechtliche Grundlagen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gilt, dass Sie eine Wartezeit von 15 Jahren erfรผllt haben oder in den zwei Jahren vor dem Antrag zumindest sechs Monate lang Pflichtbeitrรคge leisteten.
Auรerdem gibt es eine Frist zwischen einer bewilligten Reha und der letzten zuvor. Diese betrรคgt im Regelfall mindestens vier Jahre.
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Anders sieht es bei einem Arbeitsunfall aus oder bei einer Berufskrankheit. Bei einem Unfall ist vermutlich Ihre Unfallversicherung zustรคndig, um die Reha zu รผbernehmen. Diese wird dann prรผfen, ob und welche Leistung sie versicherungsrechtlich trรคgt.
Die Berufsgenossenschaftliche Stationรคre Weiterbehandlung (BGSW) ist zum Beispiel eine stationรคre Rehabilitation fรผr versicherte Patientinnen und Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt infolge einer anerkannten Berufskrankheit, eines Arbeitsunfalls oder eines Wegeunfalls. Trรคger ist in diesem Fall der zustรคndige Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Achtung! Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall mรผssen Sie sich vone einem Durchgangsarzt untersuchen lassen. Dieser Facharzt ist von dem Trรคger der Unfallversicherung fรผr die Behandlung nach Arbeitsunfรคllen zugelassen.
Bei einer berufsbedingten Krankheit stellt hingegen Ihr Sie sonst behandelnder Arzt den Befund und weist den Trรคger der Unfallversicherung auf den Verdacht hin, dass es sich um eine Berufskrankheit handelt.
Bei wem stellen Sie den Antrag auf eine Reha?
So banal es sich anhรถrt: Vor einem Antrag mรผssen Sie grundsรคtzlich klรคren, wer fรผr Ihren Fall Trรคger sein kรถnnte, und bei wem Sie versichert sind.
Die drei wichtigsten Trรคger einer Reha sind erstens die gesetzliche Rentenversicherung, zweitens die gesetzliche Krankenversicherung und drittens die gesetzliche Unfallversicherung. Auch die Jugend- und Sozialhilfe kommt in Frage, bei Beamten ist die Beihilfe verantwortlich, und bei nicht gesetzlich Versicherten die privaten Kranken- und Unfallversicherer.
Wann springt die Rentenversicherung ein?
Der eine oder die andere wundert sich, warum die Rentenkasse Rehabilitation von Arbeitnehmern trรคgt. Tatsรคchlich hรคngt dies eng mit der Rente zusammen, denn die gesetzliche Rentenversicherung mรถchte lieber die Erwerbsfรคhigkeit wieder herstellen statt eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen.
Die Rentenversicherung wird sogar dazu drรคngen, bei einer drohenden Erwerbsminderung eine medizinische Rehabilitation zu versuchen, bevor sie รผber eine Erwerbsminderungsrente entscheidet. Weiterhin stellen auch Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder Arbeitssuchende ihren Reha-Antrag bei der Rentenversicherung (meist zumindest).
Wann ist die Krankenkasse zustรคndig?
Ist das Motto der Rentenversicherung “Reha vor Rente”, so lautet das Credo der gesetzlichen Krankenversicherung “Reha vor Pflege”. รbrigens รผbernimmt meist die Krankenkasse die Reha von Rentnern (und nicht die Rentenversicherung). Auch Erwachsene, die keinem Beruf nachgehen, wenden sich wegen einer Reha hรคufig an die Krankenversicherung.
Wann zahlt die Unfallversicherung?
Auch die gesetzliche Unfallversicherung mรถchte, dass Berufstรคtige nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufstรคtigkeit wieder am Arbeitsleben teilhaben kรถnnen statt aus dem Arbeitsleben auszuscheiden.
Im Unterschied zu anderen Reha-Fรคllen mรผssen Sie bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit nicht selbst einen Antrag stellen. Der Trรคger der Unfallversicherung springt hier von selbst ein, sobald die medizinischen Anzeigen vorliegen.
Den Antrag stellen
Formulare fรผr einen Reha-Antrag kรถnnen Sie bei den Beratungsstellen bekommen, sei es bei der Rentenversicherung, bei der Krankenkasse oder bei den Versicherungsรคmtern. Die Vordrucke mรผssen Sie nicht nutzen, sondern kรถnnen den Antrag auch formlos stellen Dann erhalten Sie die auszufรผllenden Formulare im Anschluss.
Die Anschlussbehandlung
Soll eine Reha unmittelbar auf einen Krankenhausaufenthalt folgen, dann unterstรผtzt Sie meist der Sozialdienst der Klinik, um den Antrag zu formulieren. Allerdings sollten Sie das behandelnde medizinische Personal direkt auf die anschlieรende Reha ansprechen.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt
Am Anfang einer Reha stehen Gesprรคche mit Ihrem Arzt, Ihren รrztinnen. Je nach Beschwerden und Ursachen kann das eine Hausรคrztin sein, ein Facharzt oder eine Betriebsรคrztin. Diese beurteilen erst einmal generell, ob die Voraussetzungen fรผr eine Reha gegeben sind, und in weiteren Schritten, ob diese besser ambulant erfolgen soll, also nahe ihrem Wohnort, oder stationรคr mit Unterbringung in einer Klinik.
Was sollten Sie im Antrag beachten?
Ein Befundbericht eines Mediziners gehรถrt notwendig in den Reha-Antrag. Je detailierter dieser begrรผndet ist und je umfassender ihr Krankheitsbild dokumentiert ist, umso eher wird die Reha genehmigt.
Sie kรถnnen die behandelnde รrztin fรผr eine genaue Beschreibung unterstรผtzen, indem Sie genau mitteilen, wie Ihre Erkrankung Sie im Alltag einschrรคnkt. Klar sein muss auch, warum die bisherigen ambulanten Maรnahmen nicht ausreichen.