EM-Rente: Weihnachtsgeld auch bei voller Erwerbsminderungsrente – Urteil

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Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente ruht das aktive Arbeitsverhรคltnis. Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen dem Arbeitsverhรคltnis und dem Beschรคftigungsverhรคltnis. Und dieser Unterschied fรผhrte dazu, dass der Arbeitgeber einer Betroffenen Weihnachtsgeld zahlen muss. So entschied das Arbeitsgericht Mannheim. (Az: 11 CA 57/23)

Weihnachtsgeld laut Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag sicherte der Betroffenen Weihnachtsgeld zu, wenn ihr Arbeitsverhรคltnis am 30. November des jeweiligen Kalenderjahres ununterbrochen mindestens 12 Monate bestand.

Nachdem sie ein befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bezog, zahlte der Arbeitgeber dieses Weihnachtsgeld jedoch nicht. Er begrรผndete dies damit, dass ihr Arbeitsverhรคltnis ruhe.

Es geht vor Gericht

Die Betroffene klagte vor dem Arbeitsgericht Mannheim und argumentierte, sie habe Anspruch auf das Weihnachtsgeld, da das Arbeitsverhรคltnis formal weiter bestehe. Das Arbeitsgericht stimmte ihr zu. Es ginge in erster Linie um den Wortlaut des Vertrags.

Dieser sei, laut Gericht, eindeutig. Der Arbeitgeber nenne eine Mindestmonatszahl der Betriebszugehรถrigkeit und einen Stichtag. Regelungen zu vorzeitigem Ausscheiden und einer anteiligen Auszahlung bei einem solchen Ausscheiden fehlten hingegen.

Das Weihnachtsgeld sei nicht mit einer geleisteten Arbeit verbunden. Die Hรถhe des Weihnachtsgeldes sei von einer im Bezugszeitraum erbrachten Arbeitsleistung abgekoppelt, und es gebe keine Rรผckzahlungspflicht.

Weihnachtsgeld kein Teil der Vergรผtung

Das Weihnachtsgeld sei hier klar kein Teil der Vergรผtung, sondern eine Gratifikation und als Sonderzahlung aufgefรผhrt. Es sei also nicht ausschlaggebend, dass fรผr den Anspruch auf Weihnachtsgeld eine Arbeitsleistung erbracht wรผrde.

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Arbeitsverhรคltnis und Beschรคftigungsverhรคltnis ist nicht dasselbe

Das Weihnachtsgeld sei an das bestehende Arbeitsverhรคltnis geknรผpft und nicht an das bestehende Beschรคftigungsverhรคltnis โ€“ also an die Vertragsbeziehung im Arbeitsvertrag. Das Beschรคftigungsverhรคltnis bezeichnet hingegen Entgeltleistungen, tatsรคchliche Beschรคftigung sowie Sozialversicherungen wie Krankenkasse.

Zwar setzt eine Beschรคftigung regelmรครŸig ein Arbeitsverhรคltnis voraus. Das sozialversicherungspflichtige Beschรคftigungsverhรคltnis kann aber auch beendet sein, wenn das formale Arbeitsverhรคltnis weiterbesteht.

Das gilt zum Beispiel bei Arbeitslosengeld bei bestehendem Arbeitsverhรคltnis oder bei einer unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente.

Arbeitgeber unterscheidet selbst zwischen Arbeitsverhรคltnis und Beschรคftigung

Der Arbeitgeber wรผrde, so das Gericht, im Arbeitsvertrag selbst zwischen โ€žArbeitsverhรคltnisโ€œ und โ€žBeschรคftigungsverhรคltnisโ€œ unterscheiden. Beim Weihnachtsgeld wรผrde jedoch der Begriff โ€žBeschรคftigungsverhรคltnisโ€œ nicht fallen.

Weihnachtsgeld auch bei Nicht-Beschรคftigung

Der Arbeitsvertrag sei so zu verstehen, dass die formale Betriebs- bzw. Unternehmenszugehรถrigkeit das Weihnachtsgeld begrรผndeten. Deshalb hat die Betroffene auch Anspruch auf Weihnachtsgeld, wรคhrend sie eine volle befristete Erwerbsminderungsrente bezieht, ihr Arbeitsverhรคltnis ruht und sie nicht beschรคftigt ist.