Wie bekomme ich mehr „Schwerbehindertenprozenten“ hören wir häufig. Der Alltagsgebrauch spricht von Prozenten, aber rein formaljuristisch wird vom Grad der Behinderung (GdB) gesprochen. Dieser reicht – gestaffelt in Zehnerschritten – von 20 bis 100 und gibt an, wie stark die körperliche, geistige oder seelische Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Ab einem GdB von 50 besteht eine Schwerbehinderung im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB IX), was zu wichtigen Nachteilsausgleichen führt. Dazu gehören etwa zusätzliche Urlaubsansprüche, steuerliche Vergünstigungen oder ein besonderer Kündigungsschutz.
Welche Bedeutung hat die Versorgungsmedizinverordnung?
Wer einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchte, stößt unweigerlich auf die Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV). Sie dient den zuständigen Stellen – also den Versorgungsämtern oder Landesämtern für Soziales – als Grundlage zur Festlegung des GdB.
Dabei stehen jedoch nicht nur Diagnosen im Vordergrund, sondern insbesondere die sogenannten Funktionseinschränkungen. So kann es sein, dass zwei Menschen dieselbe Diagnose haben, aber verschieden stark eingeschränkt sind und daher unterschiedliche GdB-Werte bekommen.
Die Versorgungsmedizinverordnung führt in Tabellenform auf, welche Krankheitsbilder typischerweise welchen GdB mit sich bringen könnten. Ausschlaggebend ist aber stets, welche Auswirkungen die Erkrankung konkret auf den Alltag hat.
Ein Beispiel: Wenn jemand nur noch sehr kurze Strecken ohne Schmerzen laufen kann, wird das anders bewertet als bei einer Person, die gelegentlich Beschwerden hat, aber weitgehend normal mobil ist.
Warum fällt die Bewertung so unterschiedlich aus?
In der Praxis hören Betroffene häufig von großen Unterschieden: „Mein Nachbar mit derselben Erkrankung hat viel mehr oder weniger GdB bekommen als ich.“
Hierfür gibt es mehrere Gründe. Zum einen wirken sich Erkrankungen bei jedem Menschen individuell aus; zum anderen spielen aktuelle ärztliche Befunde, Therapien und das subjektive Empfinden eine Rolle.
Letztlich entscheidet das Versorgungsamt anhand der vorliegenden Unterlagen und Gutachten, inwieweit bestimmte Alltagsaktivitäten erschwert sind.
Von großer Bedeutung ist es daher, im Antrag nicht nur Diagnosen aufzuzählen, sondern zu beschreiben, was genau im täglichen Leben schwerfällt.
Ein ärztliches Gutachten sollte aufzeigen, wie lange die Beschwerden schon bestehen und wie sie sich zum Beispiel beim Gehen, Heben, Bücken oder bei der Wahrnehmung bestimmter Sinneseindrücke auswirken. Denn nur wenn die Behörde die tatsächlichen Funktionseinschränkungen erkennt, kann sie auch einen passenden GdB festsetzen.
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Wie verläuft der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis?
Für den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis ist meist das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslands zuständig. Dort kann man ein Formular anfordern oder oft auch online herunterladen.
Wichtig ist, im Antrag alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu benennen und die gesundheitlichen Beeinträchtigungen möglichst präzise zu schildern. Es empfiehlt sich, aktuelle Befunde und Arztberichte beizufügen.
Nachdem alle Unterlagen beim Amt eingegangen sind, werden sie ausgewertet. Bei unklaren Befunden kann es vorkommen, dass weitere Gutachten angefordert werden. Schließlich legt das Amt einen vorläufigen oder endgültigen GdB fest und erlässt einen schriftlichen Bescheid.
Hier steht, wie hoch der GdB eingestuft wurde und ob sogenannte Merkzeichen – wie etwa „G“ für Gehbehinderung – anerkannt wurden.
Sobald der GdB 50 oder höher ist, gilt man als schwerbehindert und erhält einen entsprechenden Ausweis. Wer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Alternativ kann auch später ein Neufeststellungsantrag gestellt werden, falls sich die Gesundheit verschlechtert oder eine neue Erkrankung hinzukommt.
Welche Stolpersteine sollten vermieden werden?
Einer der größten Irrtümer ist die Vorstellung, dass die Diagnose an sich bereits ein Anrecht auf einen bestimmten GdB verleiht. Tatsächlich sind nicht die Krankheit oder Behinderung selbst entscheidend, sondern ihre Auswirkungen.
Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur anzugeben, dass man eine bestimmte Diagnose hat, sondern detailliert zu erläutern, wie stark man dadurch im Beruf oder im Alltag eingeschränkt ist. Hierbei sind präzise Angaben ein Schlüssel zum Erfolg.
Oft wird auch angenommen, dass sich mehrere Erkrankungen einfach addieren, um so möglichst schnell auf einen hohen GdB zu kommen. In Wirklichkeit prüfen die Sachbearbeitenden, ob sich die Funktionseinschränkungen tatsächlich gegenseitig verstärken oder im Wesentlichen voneinander unabhängig sind.
Nur wenn sie sich gegenseitig „hochschaukeln“ (beispielsweise eine starke Seh- und Hörbehinderung), wird ein entsprechend höherer GdB anerkannt.
Wo finde ich Unterstützung?
Wer sich bei der Beantragung unsicher ist oder im Nachhinein gegen einen Bescheid vorgehen möchte, findet Hilfe bei verschiedenen Stellen. Sozialverbände wie der Sozialverband Schleswig-Holstein bieten professionelle Beratung und Unterstützung, indem sie die Unterlagen sichten und gegebenenfalls Widersprüche formulieren. Auch die örtlichen Behindertenbeauftragten können wertvolle Hinweise geben, etwa zu regionalen Angeboten oder Beratungsstellen.
Bei besonders komplexen Fällen kann außerdem ein Fachanwalt für Sozialrecht hinzugezogen werden, um gegen eine aus Sicht des Antragstellers unzureichende GdB-Bewertung vorzugehen. Gerade wenn es um die Beurteilung spezifischer Krankheitsbilder und die Frage geht, ob ein höherer GdB gerechtfertigt ist, kann eine fundierte Rechtsberatung hilfreich sein.
Funktionseinschränkungen sind der Schlüssel
Ob jemand einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50 oder mehr erhält, hängt weniger von der reinen Diagnose ab, sondern vielmehr von den konkreten Einschränkungen im Alltag. Die Versorgungsmedizinverordnung bietet den Behörden zwar eine erste Orientierung, am Ende des Tages bestimmt jedoch das Ausmaß der Beeinträchtigungen, wie hoch der GdB tatsächlich festgelegt wird.
Wichtig ist, den Antrag sorgfältig zu stellen und alle relevanten ärztlichen Berichte beizufügen, in denen die Einschränkungen präzise beschrieben sind. Ein gut vorbereiteter Antrag steigert die Chancen, dass eine angemessene Einstufung erfolgt und man die Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen kann, die einem nach dem Sozialrecht zustehen. Wenn Unsicherheiten bestehen oder das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist, sollte man sich an Beratungsstellen, Sozialverbände oder Expertinnen und Experten wenden.




