Menschen mit einem Grad der Behinderung haben in Deutschland Anspruch auf verschiedene steuerliche Entlastungen. Dieser Artikel gibt einen detaillierten รberblick darรผber, welche steuerlichen Vorteile Ihnen bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 zustehen, wie Sie diese in Ihrer Steuererklรคrung geltend machen und welche weiteren Rechte und Vergรผnstigungen Sie nutzen kรถnnen.
Inhaltsverzeichnis
Steuerliche Entlastungen schon ab GdB 20
Bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 kรถnnen Betroffene in Deutschland steuerliche Erleichterungen nutzen. Der niedrigste anerkannte GdB liegt bei 20 und reicht bis zu 100, wobei hรถhere Grade mit steigenden finanziellen Vorteilen einhergehen.
Chronische Erkrankungen wie Asthma, Diabetes oder Rheuma, sowie psychische Erkrankungen wie Zwangsstรถrungen oder Depressionen kรถnnen ebenfalls zu einer Anerkennung durch das Versorgungsamt fรผhren und Ihnen so steuerliche Vorteile verschaffen.
Der Behinderten-Pauschbetrag: Finanzielle Erleichterungen bei der Steuer
Der Behinderten-Pauschbetrag soll die aufgrund der Behinderung entstehenden Mehrkosten ausgleichen. Die Pauschbetrรคge sind Jahresbetrรคge, was bedeutet, dass sie in voller Hรถhe auch dann geltend gemacht werden kรถnnen, wenn der GdB erst im Laufe des Jahres anerkannt wurde.
Der Behinderten-Pauschbetrag variiert je nach Grad der Behinderung:
Grad der Behinderung (GdB)
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Pauschbetrag in Euro
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20 | 384 |
30 | 620 |
40 | 860 |
50 | 1.140 |
60 | 1.440 |
70 | 1.780 |
80 | 2.120 |
90 | 2.460 |
100 | 2.840 |
Menschen, die als komplett hilflos, blind oder taubblind eingestuft sind, kรถnnen sogar einen Pauschbetrag von bis zu 7.400 Euro geltend machen.
So tragen Sie die Behinderung in Ihrer Steuererklรคrung ein
Um den Behinderten-Pauschbetrag bei Ihrer Steuererklรคrung geltend zu machen, mรผssen Sie die entsprechende Angabe in der Anlage โAuรergewรถhnliche Belastungenโ machen.
Dort finden sich in den Zeilen 4 bis 9 die notwendigen Felder, um den Grad der Behinderung und die entsprechende Pauschale einzutragen. Diese Angaben sorgen dafรผr, dass Ihnen die zustehenden Entlastungen gewรคhrt werden.
Wichtig ist hierbei, dass die Anerkennung der Behinderung durch einen amtlichen Bescheid erfolgen muss. Die Versorgungsรคmter sind die zustรคndigen Stellen, die รผber die Anerkennung des Grades der Behinderung entscheiden und Ihnen die notwendige Bescheinigung ausstellen.
Steuerliche Erleichterungen ab einem GdB von 20 im Detail
Selbst bei einem vergleichsweise niedrigen Grad der Behinderung von 20 kรถnnen sich bereits finanzielle Vorteile ergeben. Der Pauschbetrag von 384 Euro wird von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, was zu einer Senkung Ihrer Steuerlast fรผhrt.
Dies kann primรคr fรผr Menschen mit chronischen Erkrankungen, die nicht zwingend als schwerbehindert gelten, eine bedeutende Entlastung sein.
Besondere Rechte fรผr Menschen mit Schwerbehinderung
Neben den steuerlichen Vorteilen kรถnnen Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, die als schwerbehindert gelten, auch weitere Rechte und Vergรผnstigungen in Anspruch nehmen. Dazu zรคhlen unter anderem:
- Kรผndigungsschutz: Menschen mit Schwerbehinderung genieรen einen besonderen Schutz vor Kรผndigungen. Eine Kรผndigung bedarf der Zustimmung des Integrationsamtes, was einen erheblichen Schutz vor Jobverlust darstellt.
- Zusรคtzlicher Urlaub: Beschรคftigte mit einer Schwerbehinderung haben Anspruch auf zusรคtzliche Urlaubstage. In der Regel handelt es sich hierbei um fรผnf Tage mehr Urlaub pro Jahr, was die Erholungszeiten verlรคngern und die Belastung durch die Berufstรคtigkeit mindern soll.
- Frรผherer Renteneintritt: Schwerbehinderte Menschen haben die Mรถglichkeit, frรผher in die Altersrente zu gehen, ohne dabei hohe Abschlรคge in Kauf nehmen zu mรผssen. Dies kann fรผr viele eine wertvolle Option sein, um sich frรผher aus dem Berufsleben zurรผckzuziehen.
Welche Kosten kรถnnen neben dem Pauschbetrag geltend gemacht werden?
Der Behinderten-Pauschbetrag dient grundsรคtzlich dem Ausgleich der zusรคtzlichen Belastungen, die durch eine Behinderung entstehen. In manchen Fรคllen kรถnnen jedoch zusรคtzliche, konkret nachweisbare Kosten entstehen, die nicht durch den Pauschbetrag abgedeckt sind.
In diesen Fรคllen besteht die Mรถglichkeit, tatsรคchlich angefallene Aufwendungen im Rahmen der auรergewรถhnlichen Belastungen ebenfalls steuerlich geltend zu machen.
Zu den typischen Kosten, die zusรคtzlich zum Pauschbetrag abgesetzt werden kรถnnen, zรคhlen beispielsweise:
- Kosten fรผr medizinische Behandlungen, die von der Krankenkasse nicht รผbernommen werden.
- Fahrtkosten, die im Kontext der Behinderung stehen, etwa Fahrten zu รrzten oder Therapieeinrichtungen.
- Kosten fรผr Hilfsmittel, wie Prothesen, Rollstรผhle oder spezielle orthopรคdische Schuhe.
Wichtig ist hierbei, dass diese Aufwendungen durch Belege nachgewiesen werden mรผssen. Es lohnt sich daher, sรคmtliche Rechnungen und Quittungen sorgfรคltig aufzubewahren, um im Bedarfsfall die Kosten geltend machen zu kรถnnen.
Steuerliche Vorteile nutzen: Was Sie beachten sollten
Um die steuerlichen Vorteile in vollem Umfang nutzen zu kรถnnen, ist es ratsam, frรผhzeitig alle notwendigen Unterlagen zu organisieren und die Bescheinigungen des Versorgungsamtes beizufรผgen. Der Grad der Behinderung muss eindeutig nachgewiesen sein, um den Pauschbetrag oder andere steuerliche Vergรผnstigungen beanspruchen zu kรถnnen.