Schwerbehinderung: Schon ab einem GdB von 20 Steuern sparen

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Menschen mit einem Grad der Behinderung haben in Deutschland Anspruch auf verschiedene steuerliche Entlastungen. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Überblick darüber, welche steuerlichen Vorteile Ihnen bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 zustehen, wie Sie diese in Ihrer Steuererklärung geltend machen und welche weiteren Rechte und Vergünstigungen Sie nutzen können.

Steuerliche Entlastungen schon ab GdB 20

Bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 können Betroffene in Deutschland steuerliche Erleichterungen nutzen. Der niedrigste anerkannte GdB liegt bei 20 und reicht bis zu 100, wobei höhere Grade mit steigenden finanziellen Vorteilen einhergehen.

Chronische Erkrankungen wie Asthma, Diabetes oder Rheuma, sowie psychische Erkrankungen wie Zwangsstörungen oder Depressionen können ebenfalls zu einer Anerkennung durch das Versorgungsamt führen und Ihnen so steuerliche Vorteile verschaffen.

Der Behinderten-Pauschbetrag: Finanzielle Erleichterungen bei der Steuer

Der Behinderten-Pauschbetrag soll die aufgrund der Behinderung entstehenden Mehrkosten ausgleichen. Die Pauschbeträge sind Jahresbeträge, was bedeutet, dass sie in voller Höhe auch dann geltend gemacht werden können, wenn der GdB erst im Laufe des Jahres anerkannt wurde.

Der Behinderten-Pauschbetrag variiert je nach Grad der Behinderung:

Grad der Behinderung (GdB)
Pauschbetrag in Euro
20 384
30 620
40 860
50 1.140
60 1.440
70 1.780
80 2.120
90 2.460
100 2.840

Menschen, die als komplett hilflos, blind oder taubblind eingestuft sind, können sogar einen Pauschbetrag von bis zu 7.400 Euro geltend machen.

So tragen Sie die Behinderung in Ihrer Steuererklärung ein

Um den Behinderten-Pauschbetrag bei Ihrer Steuererklärung geltend zu machen, müssen Sie die entsprechende Angabe in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ machen.

Dort finden sich in den Zeilen 4 bis 9 die notwendigen Felder, um den Grad der Behinderung und die entsprechende Pauschale einzutragen. Diese Angaben sorgen dafür, dass Ihnen die zustehenden Entlastungen gewährt werden.

Wichtig ist hierbei, dass die Anerkennung der Behinderung durch einen amtlichen Bescheid erfolgen muss. Die Versorgungsämter sind die zuständigen Stellen, die über die Anerkennung des Grades der Behinderung entscheiden und Ihnen die notwendige Bescheinigung ausstellen.

Steuerliche Erleichterungen ab einem GdB von 20 im Detail

Selbst bei einem vergleichsweise niedrigen Grad der Behinderung von 20 können sich bereits finanzielle Vorteile ergeben. Der Pauschbetrag von 384 Euro wird von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, was zu einer Senkung Ihrer Steuerlast führt.

Dies kann primär für Menschen mit chronischen Erkrankungen, die nicht zwingend als schwerbehindert gelten, eine bedeutende Entlastung sein.

Besondere Rechte für Menschen mit Schwerbehinderung

Neben den steuerlichen Vorteilen können Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, die als schwerbehindert gelten, auch weitere Rechte und Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen unter anderem:

  • Kündigungsschutz: Menschen mit Schwerbehinderung genießen einen besonderen Schutz vor Kündigungen. Eine Kündigung bedarf der Zustimmung des Integrationsamtes, was einen erheblichen Schutz vor Jobverlust darstellt.
  • Zusätzlicher Urlaub: Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung haben Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage. In der Regel handelt es sich hierbei um fünf Tage mehr Urlaub pro Jahr, was die Erholungszeiten verlängern und die Belastung durch die Berufstätigkeit mindern soll.
  • Früherer Renteneintritt: Schwerbehinderte Menschen haben die Möglichkeit, früher in die Altersrente zu gehen, ohne dabei hohe Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Dies kann für viele eine wertvolle Option sein, um sich früher aus dem Berufsleben zurückzuziehen.

Welche Kosten können neben dem Pauschbetrag geltend gemacht werden?

Der Behinderten-Pauschbetrag dient grundsätzlich dem Ausgleich der zusätzlichen Belastungen, die durch eine Behinderung entstehen. In manchen Fällen können jedoch zusätzliche, konkret nachweisbare Kosten entstehen, die nicht durch den Pauschbetrag abgedeckt sind.

In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, tatsächlich angefallene Aufwendungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen ebenfalls steuerlich geltend zu machen.

Zu den typischen Kosten, die zusätzlich zum Pauschbetrag abgesetzt werden können, zählen beispielsweise:

  • Kosten für medizinische Behandlungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
  • Fahrtkosten, die im Kontext der Behinderung stehen, etwa Fahrten zu Ärzten oder Therapieeinrichtungen.
  • Kosten für Hilfsmittel, wie Prothesen, Rollstühle oder spezielle orthopädische Schuhe.

Wichtig ist hierbei, dass diese Aufwendungen durch Belege nachgewiesen werden müssen. Es lohnt sich daher, sämtliche Rechnungen und Quittungen sorgfältig aufzubewahren, um im Bedarfsfall die Kosten geltend machen zu können.

Steuerliche Vorteile nutzen: Was Sie beachten sollten

Um die steuerlichen Vorteile in vollem Umfang nutzen zu können, ist es ratsam, frühzeitig alle notwendigen Unterlagen zu organisieren und die Bescheinigungen des Versorgungsamtes beizufügen. Der Grad der Behinderung muss eindeutig nachgewiesen sein, um den Pauschbetrag oder andere steuerliche Vergünstigungen beanspruchen zu können.