10 Irrtümer über die Rente

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Manche Irrtümer verbreiten sich derart, dass sie als selbstverständliche Wahrheiten gelten. So ist es auch bei der Rente. Hier können solche Fehlinformationen oft ärgerliche, und manchmal sogar schlimme Folgen haben. Wir haben uns häufige Irrtümer über die Rente genauer angesehen und sie vom Kopf auf die Füße gestellt.

Irrtum 1: Durch Reha sinkt die Altersrente

Es ist unklar, wo dieses Gerücht seinen Ursprung hat. Vielleicht liegt der Trugschluss darin, dass ein Mensch während einer Rehamaßnahme keiner Erwerbsarbeit nachgehen kann und ihm diese Zeit deshalb nicht für die Rente angerechnet wird.

Das stimmt aber nicht. Während einer Reha werden in aller Regel Pflichtbeiträge für die Rente weiter geleistet. Wenn die Reha erfolgreich ist, führt sie zudem dazu, dass die Betroffenen länger erwerbsfähig bleiben und insofern sogar eine höhere Rente erarbeiten als ohne Reha.

Irrtum 2: Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren

Bei diesem Irrtum ist hingegen klar, wo er seinen Ursprung hat. Als die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 angerechneten Beitragsjahren eingeführt wurde, verbreitete sich für diese der Volksbegriff “Rente mit 63”.

Damals stimmte das auch noch. Denn diese besonders langjährig Versicherten können zwei Jahre früher in Rente gehen. Das seinerzeitige Regelalter betrug 65 Jahre, und die vorzeitige Rente begann tatsächlich mit 63 Jahren. Ab Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze jedoch bei 67 Jahren, und vorzeitig abschlagsfrei bedeutet für die Betroffenen dann mit 65 Jahren frühestens in Rente gehen zu können.

Irrtum 3: Die Rente kommt automatisch

Ein ebenso häufiger wie gefährlicher Irrtum, der vielleicht daher rührt, dass bestimmte Rentenleistungen, Rentenerhöhungen und die laufende Rente automatisch berechnet und ausgezahlt werden. Die Rente selbst muss allerdings erst einmal schriftlich beantragt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung rät dazu, den Antrag zumindest drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen. Ein Unterlassen und Abwarten ist deshalb gefährlich, weil Renten nicht rückwirkend gezahlt werden.

Stellen Sie also den Antrag erst Monate nach dem offiziell möglichen Rentenbeginn, dann erhalten Sie für die Zwischenzeit kein Geld.

Irrtum 4: Entscheidend sind die letzten Jahre vor der Rente

Auch diese Vorstellung hören wir häufig, und dies oft von jungen Menschen. Möglich ist, dass junge Erwachsene sich kaum Gedanken über ihre Altersrente machen und daraus schließen, dies sei noch nicht wichtig.

Ein anderer Grund für diesen Trugschluss ist, dass ältere Arbeitnehmer häufig mehr verdienen. Sie wurden befördert, haben mehr Arbeitserfahrung, bessere Netzwerke und beziehen ein höheres Gehalt als in jungen Jahren. Wenn die Betroffenen in den letzten Jahren vor der Rente am höchsten in ihrem Erwerbsleben verdienen, zahlen sie auch höhere Beiträge ein, und damit steigt auch die Rente.

Jedoch hängt die Rentenhöhe von ihren Einzahlungen im gesamten Erwerbsleben ab und die Beiträge werden nicht im Alter anders bewertet als bei jungen Erwachsenen.

Irrtum 5: Die Abschläge bei der vorzeitigen Rente enden mit der Regelaltersgrenze

Ein hochriskanter Irrtum, der dazu führen kann, dass ein langjährig Versicherter mit 35 Beitragsjahren von seinem Recht Gebrauch macht, eine vorzeitige Rente mit Abschlägen einzugehen.

Die Abschläge sind umso höher, je früher sie in Rente gehen und können saftige 14,4 Prozent ihrer Rente betragen. Außerdem enden sie nicht mit der Altersgrenze, sondern mit ihrem Tod. Je länger sie leben, umso mehr verlieren sie insgesamt von ihrer Rente. Bei durchschnittlichen und niedrigen Renten können sie durch die Abschläge unter die Armutsgrenze rutschen.

Irrtum 6: Die Rente ist steuerfrei

Das war einmal. Die Rente wird Schritt für Schritt und Jahr für Jahr weiter versteuert, bis hundert Prozent erreicht sind. Steuerfrei bleibt lediglich ein Freibetrag, und dieser beträgt derzeit 11.604 EUR für Alleinstehende. Steuerfrei ist nur das Existenzminimum.

Irrtum 7: Die Rente muss voll versteuert werden

Auch die gegenteilige Fehlinformation wird immer wieder geäußert, und das liegt vermutlich an der schrittweisen Versteuerung der Rente. Ganz falsch ist diese Aussage nicht, aber derzeit noch nicht gültig.

Tatsächlich soll durch das prozentuale Anheben im Jahr 2020 eine komplette Versteuerung der Renten erreicht werden. Wer 2024 in Rente geht oder gegangen ist, zahlt hingegen auf 84 Prozent seiner Rente Steuern, und 16 Prozent bleiben steuerfrei.

Irrtum 8: Azubis bekommen erst nach fünf Jahren eine Erwerbsminderungsrente

Hier wird aus einer allgemeinen eine absolute Regel gemacht. Denn in bestimmten Fällen können Azubis bereits ab dem ersten Tag und ab der ersten Beitragszahlung eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Dies gilt erstens bei einer Berufskrankheit, und zweitens bei einem Arbeitsunfall.

Irrtum 9: Die Altersrente meines Ehepartners wird auf meine eigene angerechnet

Ob dieser Mythos entstand, als Frauen seltener Renten bezogen, sei dahingestellt. Es stimmt jedenfalls nicht. Ihre eigene Rente und die des Ehepartners werden nicht miteinander verrechnet. Nur bei Fremdrenten für Deutsche aus Osteuropa gibt es Ausnahmen.

Irrtum 10: Ehemänner haben keinen Anspruch auf eine Witwenrente

Vermutlich stammt diese falsche Vorstellung aus dem landläufigen Begriff “Witwenrente”, der die Hinterbliebenenrente bezeichnet. Eine solche Rente ist unabhängig vom Geschlecht der Verstorbenen und Hinterbliebenen, korrekt müsste es also “Witwen- und Witwerrente” heißen.

Was viele allerdings nicht bedenken: Der oder die Verstorbene muss mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, damit ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht.