Der Behindertenpauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten, indem er die typischen Mehrkosten pauschal abdeckt. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder: Viele Berechtigte schรถpfen die Mรถglichkeiten nicht aus, andere gehen trotz anerkannter Behinderung komplett leer aus.
Das liegt weniger an bรถsem Willen des Finanzamts, sondern an komplizierten Regeln, knappen Einkommen, technischen Hรผrden โ und daran, dass zentrale Feinheiten kaum bekannt sind.
Inhaltsverzeichnis
Behindertenpauschbetrag einfach erklรคrt: So funktioniert die Steuerentlastung
Der Behindertenpauschbetrag ist kein Zuschuss, der ausgezahlt wird, sondern ein Abzugsbetrag in der Einkommensteuer. Er mindert das zu versteuernde Einkommen, รคhnlich wie Werbungskosten oder Sonderausgaben. Je hรถher der anerkannte Grad der Behinderung ist, desto grรถรer fรคllt die Pauschale aus.
Sie reicht von einigen Hundert Euro im Jahr bei einem GdB von 20 bis zu knapp 3.000 Euro bei einem GdB von 100. Wer als hilflos gilt, blind oder taubblind ist oder einen hohen Pflegegrad hat, kann einen deutlich hรถheren Pauschbetrag geltend machen, der sich im mittleren vierstelligen Bereich bewegt.
Jahresprinzip: Warum ein spรคter Bescheid trotzdem fรผr das ganze Jahr gilt
Wichtig ist das Jahresprinzip: Der Pauschbetrag gilt immer fรผr das gesamte Kalenderjahr, sobald die Behinderung fรผr dieses Jahr festgestellt ist. Wird der Grad der Behinderung im Laufe des Jahres angehoben, gilt fรผr das ganze Jahr der hรถhere Wert.
Das bedeutet: Selbst wenn der Feststellungsbescheid erst im November oder Dezember eintrifft, kann fรผr alle zwรถlf Monate des Jahres der volle Betrag angesetzt werden โ sofern Betroffene aktiv werden und den Pauschbetrag in ihrer Steuererklรคrung eintragen oder als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hinterlegen lassen.
Anspruchsvoraussetzungen: Wann ein GdB wirklich steuerlich zรคhlt
Wichtig fรผr den Behindertenpauschbetrag ist der anerkannte Grad der Behinderung. Steuerlich relevant wird dieser erst ab einem GdB von 20. Die frรผheren Sonderbedingungen fรผr niedrige Werte โ etwa die โdauernde Einbuรe der kรถrperlichen Beweglichkeitโ โ wurden abgeschafft. Heute genรผgt der im Bescheid des Versorgungsamtes oder der Unfallversicherung ausgewiesene GdB ab 20.
Merkzeichen und Pflegegrade: Hรถhere Betrรคge fรผr besonders schwere Fรคlle
Anspruch besteht auรerdem fรผr Menschen, die als hilflos gelten, etwa mit Merkzeichen โHโ oder mit einem hohen Pflegegrad, ebenso fรผr blinde oder taubblinde Menschen mit entsprechenden Merkzeichen. In diesen Fรคllen kommen besonders hohe Pauschbetrรคge in Betracht, die viele alltรคgliche Mehrkosten abdecken sollen, ohne dass jede einzelne Ausgabe nachgewiesen werden muss.
Behindertenpauschbetrag fรผr Kinder: So profitieren Eltern steuerlich
Fรผr Kinder mit Behinderung gilt der gleiche Maรstab wie fรผr Erwachsene. Der Pauschbetrag steht zunรคchst dem Kind zu, kann aber auf die Eltern รผbertragen werden, wenn fรผr das Kind Kindergeld oder Kinderfreibetrรคge gewรคhrt werden.
Im Normalfall wird der Betrag zur Hรคlfte auf beide Eltern verteilt; auf gemeinsamen Antrag kann er aber in voller Hรถhe einem Elternteil zugeordnet werden โ etwa demjenigen, der steuerlich mehr davon hat.
Gerade bei getrennt lebenden Eltern wird die automatische 50:50-Aufteilung schnell zur Falle: Hat ein Elternteil kaum oder keine steuerpflichtigen Einkรผnfte, vergeht ein Teil der Entlastung wirkungslos. Nur eine aktive Entscheidung der Eltern stellt sicher, dass der Pauschbetrag dort landet, wo er die Steuerlast tatsรคchlich senkt.
Pflegepauschbetrag und Behindertenpauschbetrag: Zwei Instrumente, die oft verwechselt werden
Eigenstรคndig neben dem Behindertenpauschbetrag steht der Pflegepauschbetrag fรผr Angehรถrige, die eine nahestehende Person unentgeltlich pflegen. Er setzt unter anderem einen anerkannten Pflegegrad voraus und bezieht sich auf die pflegende Person, nicht auf die behinderte oder pflegebedรผrftige Person.
In der Praxis werden Pflege- und Behindertenpauschbetrag hรคufig durcheinandergebracht. Das ist gefรคhrlich, weil unterschiedliche Bedingungen gelten und Fehler dazu fรผhren kรถnnen, dass am Ende gar kein Pauschbetrag gewรคhrt wird.
Antrag stellen: So kommt der Pauschbetrag in den Steuerbescheid
Der Behindertenpauschbetrag wird nicht von selbst berรผcksichtigt. Wer ihn nutzen mรถchte, muss aktiv werden โ entweder รผber die jรคhrliche Steuererklรคrung oder รผber einen Antrag auf Lohnsteuerermรครigung. In der Steuererklรคrung wird der Pauschbetrag im Abschnitt zu auรergewรถhnlichen Belastungen eingetragen.
Beim ersten Antrag verlangt das Finanzamt in der Regel einen Nachweis: entweder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheids zum GdB.
In den Folgejahren genรผgt meist der Verweis auf den einmal vorgelegten Bescheid, solange sich daran nichts รคndert oder der Bescheid nicht befristet war. Trotzdem lohnt sich ein Blick in die Unterlagen: Viele Betroffene gehen davon aus, dass der Pauschbetrag automatisch fortgefรผhrt wird, obwohl der Bescheid zwischenzeitlich ausgelaufen ist oder die Befristung รผbersehen wurde.
Lohnsteuerermรครigung: Monatlich mehr Netto durch Freibetrag in den ELStAM
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kรถnnen sich den Pauschbetrag auch als Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eintragen lassen. Dann wirkt er sich bereits wรคhrend des Jahres auf die monatliche Lohnsteuer aus und nicht erst รผber die Steuererstattung im Folgejahr.
Dafรผr ist ein gesonderter Antrag beim Finanzamt nรถtig, der rechtzeitig gestellt werden muss, damit der Freibetrag noch im laufenden Jahr berรผcksichtigt werden kann.
Elektronischer Datenaustausch ab 2026: Entlastung mit neuem Fehlerpotenzial
Ab 2026 รคndert sich die Praxis beim Nachweis: Die Versorgungsรคmter sollen die Daten zum GdB elektronisch an die Finanzverwaltung รผbermitteln. Papiernachweise werden dann in vielen Fรคllen รผberflรผssig, neue Bescheide sollen automatisiert beim Finanzamt ankommen. Auf den ersten Blick klingt das nach einer spรผrbaren Entlastung fรผr Betroffene.
Gleichzeitig erรถffnet die Automatisierung aber neue Fehlerquellen. Entscheidend ist, dass die steuerliche Identifikationsnummer korrekt beim Versorgungsamt hinterlegt ist. Stimmt sie nicht oder wird sie gar nicht gemeldet, kann die Finanzverwaltung die Daten nicht korrekt zuordnen.
Dann erscheint der Behindertenpauschbetrag schlicht nicht im Steuerbescheid oder in den ELStAM โ und wer seine Unterlagen nicht kontrolliert, merkt es oft erst nach Jahren.
Typische Verlierergruppen: Wer beim Behindertenpauschbetrag leer ausgeht
Viele Menschen mit gesundheitlichen Einschrรคnkungen gehen beim Behindertenpauschbetrag ungewollt leer aus, obwohl die formalen Voraussetzungen teilweise erfรผllt wรคren.
Eine erste Gruppe sind Betroffene ohne festgestellten oder zu niedrig festgestelltem GdB. Chronische Erkrankungen, dauerhafte Schmerzen, psychische Leiden oder funktionelle Einschrรคnkungen fรผhren nicht automatisch zu einem Feststellungsbescheid.
Wer nie einen Antrag beim Versorgungsamt stellt, hat steuerlich keinen Anspruch โ selbst dann, wenn die Belastung im Alltag erheblich ist. Ein weiterer Knackpunkt sind GdB-Bescheide mit einem Wert von 10; dieser spielt im Steuerrecht keine Rolle und bringt keinen Pauschbetrag.
Geringe Einkommen: Wenn die Steuerlast schon auf null steht
Die zweite Gruppe sind Menschen mit sehr niedrigen oder steuerfrei gestellten Einkommen. Der Behindertenpauschbetrag mindert zwar das zu versteuernde Einkommen, er bringt aber nur dann einen finanziellen Effekt, wenn รผberhaupt Einkommensteuer anfรคllt.
Liegt das Gesamteinkommen schon unterhalb des Grundfreibetrags, ist die Steuerlast ohnehin null โ durch den Pauschbetrag kann sie nicht weiter sinken.
Besonders betroffen sind Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Renten, Minijobber und Beschรคftigte in sehr geringem Teilzeitumfang. Formal sind sie berechtigt, praktisch wird die steuerliche Entlastung jedoch nicht spรผrbar. Der Pauschbetrag bleibt damit ein โPapierrechtโ, das die Lebensrealitรคt vieler Betroffener kaum erreicht.
Getrennte Eltern mit behindertem Kind: Pauschbetrag falsch verteilt
Eine dritte Problemgruppe findet sich bei getrennt lebenden Eltern mit einem behinderten Kind. Ohne ausdrรผcklichen gemeinsamen Antrag wird der Behindertenpauschbetrag automatisch hรคlftig auf beide Elternteile verteilt. Hat ein Elternteil kaum oder gar keine steuerpflichtigen Einkรผnfte, verpufft sein Anteil wirkungslos.
Nur wenn beide Eltern schriftlich vereinbaren, den Pauschbetrag vollstรคndig auf den besser verdienenden Elternteil zu รผbertragen, wird die vorhandene Entlastung voll ausgeschรถpft. Dass diese Mรถglichkeit besteht, ist vielen Betroffenen nicht bekannt โ und der Fiskus klรคrt darรผber selten von sich aus auf.
Bรผrgergeld, Grundsicherung und Steuererstattung: Wenn das Jobcenter mitverdient
Hinzu kommen Empfรคnger von Bรผrgergeld oder Grundsicherung, die zwar eine Steuererstattung erhalten, davon aber kaum profitieren. Steuererstattungen werden im Leistungsrecht regelmรครig als Einkommen gewertet und auf die Leistungen angerechnet.
Das bedeutet: Ein Teil der entstehenden Steuerersparnis kann im Zuflussmonat wieder โaufgefressenโ werden, weil Jobcenter oder Sozialamt die Zahlung bei der Leistungsberechnung berรผcksichtigen. Die steuerliche Entlastung wird dann รผber das Sozialrecht teilweise neutralisiert.
Pauschbetrag oder tatsรคchliche Kosten: Welche Strategie sich wirklich lohnt
Der Behindertenpauschbetrag ist eine Vereinfachung: Wer ihn nutzt, muss seine krankheits- und behinderungsbedingten Mehrkosten nicht im Detail belegen. Gleichzeitig ist er ein Wahlrecht.
In vielen Fรคllen kรถnnen Betroffene entscheiden, ob sie die Pauschale in Anspruch nehmen oder stattdessen sรคmtliche tatsรคchlichen Kosten als auรergewรถhnliche Belastungen geltend machen. Ein Doppelansatz ist ausgeschlossen.
Die Pauschale ist hauptsรคchlich dann vorteilhaft, wenn die laufenden Mehrkosten des Alltags eher im mittleren Bereich liegen und sich nur schwer nachweisen lassen โ etwa zusรคtzliche Fahrtkosten, Medikamente, Kleidung, Alltagshilfen oder Umbauten in kleinerem Umfang.
In Fรคllen mit sehr hohen Ausgaben, wie etwa bei aufwendigen Umbaumaรnahmen, teuren Hilfsmitteln oder dauerhaften hohen Pflegeleistungen, kann es dagegen sinnvoll sein, die tatsรคchlichen Kosten anzusetzen.
Dabei ist zu beachten, dass auf diese Kosten noch eine โzumutbare Eigenbelastungโ angerechnet wird, die vom Einkommen abhรคngt. Wer hier falsch abwรคgt, verschenkt mรถglicherweise bares Geld.
Gerade fรผr Menschen mit schwankenden oder hohen Gesundheitskosten kann es sich lohnen, gemeinsam mit einer Beratungsstelle oder einer steuerkundigen Person durchzurechnen, welcher Weg im konkreten Jahr die grรถรere Steuerersparnis bringt.
Einmal getroffene Entscheidungen lassen sich im Rahmen der gesetzlichen Fristen รผber einen รnderungsantrag korrigieren, aber der Aufwand steigt, je mehr Jahre betroffen sind.




