Viele Menschen leiden nach einer COVID-19-Erkrankung an langfristigen Beschwerden. Einige Betroffene fühlen sich dauerhaft erschöpft, haben Atemprobleme oder kämpfen mit neurologischen Einschränkungen. Das kann so weit gehen, dass sie ihrem Beruf nicht mehr uneingeschränkt nachgehen können oder auf fremde Hilfe angewiesen sind. Hier erfahren Sie, ab wann diese Beschwerden als Behinderung gelten, welche Unterstützungen es gibt und wie Sie von den Regelungen rund um den Grad der Behinderung (GdB) profitieren können.
Weshalb langfristige Beschwerden durch COVID-19 relevant sind
Corona-Langzeitfolgen treten Schätzungen zufolge bei mindestens zehn Prozent aller Infizierten auf. Diese können sich in unterschiedlichen Symptomen äußern, etwa Atemnot, verstärktem Herzklopfen oder einer ausgeprägten Erschöpfung. Ärztinnen und Ärzte unterscheiden grob zwischen „Long COVID“ (vier bis zwölf Wochen nach der Infektion) und „Post COVID“ (über zwölf Wochen hinaus). Ob diese gesundheitlichen Probleme als Behinderung anerkannt werden, hängt in Deutschland stark vom Alltag und Berufsalltag der Betroffenen ab.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt fortlaufend Studien durch, um die genauen Mechanismen hinter Long und Post COVID zu verstehen. Bislang ist kaum vorhersagbar, wann Betroffene mit Besserung rechnen können.
Voraussetzungen für die Anerkennung als Behinderung
Der Gesetzgeber bewertet Beeinträchtigungen immer danach, ob und wie stark sie das tägliche Leben verändern. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Symptome voraussichtlich länger als sechs Monate anhalten. Eine reine Diagnose wie „Long COVID“ oder „Post COVID“ reicht allein nicht. Nur wenn Dauerschäden im Alltag zu gravierenden Einschränkungen führen, gilt eine Person rechtlich als behindert.
Führen Sie ein Symptomtagebuch. Notieren Sie, in welchen Situationen Sie sich überlastet fühlen, welche Tätigkeiten unmöglich geworden sind oder welche Hilfsmittel Sie benötigen. Diese Dokumentation kann bei der Antragstellung beim Versorgungsamt unterstützen.
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Warum die Dauer der Beschwerden wichtig ist
Viele Langzeitfolgen zeigen sich über Monate hinweg. Manche Betroffene kehren allmählich in den normalen Alltag zurück, andere bleiben stark eingeschränkt. Ärztliche Gutachten sind hier entscheidend. Eine Fachärztin oder ein Facharzt sollten bestätigen, dass die Symptome vermutlich weiter andauern. Wer seine Beschwerden noch nicht lange hat, sollte eng mit dem medizinischen Personal zusammenarbeiten, um eine klare Prognose zur Symptomdauer zu erhalten.
Antrag auf Feststellung des Grads der Behinderung (GdB)
In Deutschland ist das Versorgungsamt – regional auch Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung genannt – für die GdB-Feststellung zuständig. Grundlage ist die Versorgungsmedizin-Verordnung. Sie listet Erkrankungen auf und ordnet ihnen Werte zu. Gibt es keine direkte Zuordnung (wie im Fall von Post oder Long COVID), sucht das Amt nach ähnlichen Krankheitsbildern. Bei Erschöpfungssyndromen wird meist das Kapitel zu „Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumata“ herangezogen.
Vorgehen beim Antrag:
- Formular anfordern (online oder bei Ihrer Kommune).
- Relevante Unterlagen beifügen (ärztliche Stellungnahmen, Gutachten, Krankenhausberichte).
- Symptome klar beschreiben (wann treten sie auf, wie stark sind sie, welche Einschränkungen resultieren?).
- Zusätzliche Anträge (z. B. Schwerbehindertenausweis) gleich ankreuzen.
Stufen des Grads der Behinderung: Welche Einteilung gibt es?
Der GdB liegt zwischen 20 und 100. Ab einem Wert von 50 spricht der Gesetzgeber von einer Schwerbehinderung. Bei COVID-Langzeitfolgen unterscheidet das Amt meist nach folgenden Kriterien:
GdB 20 bis 40: Deutliche, aber noch überschaubare Einschränkungen. Sie können Ihren Job in vielen Fällen ausüben.
GdB 50 bis 70: Spürbare Belastung im Alltag oder Beruf. Betroffene sind oft nicht mehr voll einsetzbar, was das Risiko eines dauerhaften Berufsausstiegs erhöhen kann.
GdB 80 bis 100: Massive Beeinträchtigungen. Hier drohen schwere familiäre Probleme und sozialer Rückzug. Betroffene können häufig nicht mehr berufstätig sein und sind teils auf ständige Hilfe angewiesen.
Ein höherer GdB sichert unter anderem einen besonderen Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage und zusätzliche Hilfen in vielen Lebensbereichen.
Erhalt eines Schwerbehindertenausweises
Ein Schwerbehindertenausweis steht Ihnen ab einem GdB von 50 zu. Er enthält wichtige Informationen für Arbeitgeber, Behörden und andere Institutionen. Auf der Rückseite werden ggf. sogenannte Merkzeichen eingetragen. Diese geben Aufschluss über die Art der Einschränkung und die daraus resultierenden Ansprüche.
Relevante Merkzeichen bei Post oder Long COVID
- G bzw. aG (gehbehindert / außergewöhnlich gehbehindert): Bei erheblichen Lauf oder Kreislaufproblemen durch Herz oder Lungenschäden.
- H (hilflos): Wenn Sie bei vielen Aufgaben des Alltags dauerhafte Hilfe brauchen.
- B (Begleitperson): Berechtigt zur kostenlosen Mitnahme einer Hilfsperson in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Mit einem Schwerbehindertenausweis profitieren Sie zum Beispiel von Parkausweisen für Behindertenparkplätze, Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr und verkürzten Kündigungsfristen bei Mietverträgen (je nach Landesregelung).
Steuererleichterungen und weitere Vorteile
Wer offiziell einen GdB hat, kann von einem steuerlichen Freibetrag profitieren (Behinderten-Pauschbetrag). Das hilft Betroffenen, die oft zusätzliche Ausgaben für Gesundheit und Pflege haben. Abhängig vom Schweregrad erhalten Sie zudem Nachteilsausgleiche wie vorgezogene Rente, spezielle Hilfsangebote oder höhere Zuschüsse zu Reha-Maßnahmen.
Haben Sie eine Pflegegradeinstufung und benötigen täglich Hilfe, kann sich der Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen erhöhen. Auch Hilfsorganisationen oder Selbsthilfegruppen bieten spezielle Programme für Menschen mit chronischer Erschöpfung oder fortbestehenden Atembeschwerden an.
Umgang mit Zweifeln des Versorgungsamts
Nicht jede Langzeitfolge wird auf Anhieb anerkannt. Einige Ämter fordern zusätzliche Gutachten an, um den Verlauf besser einschätzen zu können. Das kann zeitintensiv sein. Bleiben Sie geduldig und konsultieren Sie gegebenenfalls spezialisierte Kliniken oder Therapiezentren, um Ihren Antrag mit aussagekräftigen Berichten zu untermauern.
Legen Sie Widerspruch ein, falls Ihr Antrag abgelehnt oder Ihr GdB zu niedrig eingestuft wird. Unterstützen können Sie sich dabei lassen, etwa durch einen Sozialverband oder eine Behindertenbeauftragte.
Perspektiven für Betroffene
Aktuelle Forschungen versuchen, die Mechanismen von Post und Long COVID besser zu verstehen. Neue Therapieansätze sollen die Lebensqualität und Teilhabe steigern. Betroffene berichten von Erfolgen durch gezielte Reha-Maßnahmen, sanften Aufbautrainings oder psychologischer Begleitung. Ärztinnen und Ärzte raten oft zu einer engmaschigen Nachsorge, um Rückfälle zu vermeiden.




