Das Bürgergeld gliedert sich als Grundsicherung in drei Bereiche: erstens in den Regelbedarf für den Lebensunterhalt, zweitens in die Kosten für Unterkunft und Heizung und drittens in einen Mehrbedarf. Letzteren zahlt das Jobcenter an Betroffene, die zusätzliche Mittel benötigen, zum Beispiel für teure Medikamente.
Zu diesen Mehrbedarfen beim Bürgergeld gehört der Mehrbedarf bei Schwerbehinderung.
Inhaltsverzeichnis
Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Schwerbehinderung?
Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, andere Hilfen für eine geeignete Arbeitsstelle oder Eingliederungshilfen beziehen, gilt ein Mehrbedarf, der 35 Prozent des Regelsatzes entspricht.
Der Mehrbedarf beträgt 2025 also 197,05 Euro, also 35 Prozent des Regelsatzes von 563,00 Euro.
Regelbedarfsstufe | Regelbedarf 2024 | Regelbedarf 2025 | Mehrbedarf 2024 | Mehrbedarf 2025 | Gesamt 2025 |
1 | 563 Euro | 563 Euro | 197,05 Euro | 197,05 Euro | 760,05 Euro |
2 | 506 Euro | 506 Euro | 177,10 Euro | 177,10 Euro | 683,10 Euro |
3 | 451 Euro | 451 Euro | 157,85 Euro | 157,85 Euro | 608,85 Euro |
Mehrbedarf für nicht erwerbsfähige Menschen mit Schwerbehinderung
Dieser Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent des Regelsatzes gilt auch für schwerbehinderte Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und Bürgergeld als Sozialgeld beziehen. Dieser Anspruch besteht, wenn Leistungen der Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX) bezogen werden.
Mehrbedarf bei Schwerbehinderung und voller Erwerbsminderung
Bei Menschen mit Schwerbehinderung, mit voller Erwerbsminderung wird ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des Regelsatzes gezahlt, allerdings nur, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G oder aG enthält und ein Mehrbedarf nicht anderweitig bezogen wird.
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Bürgergeld gilt nur bei befristeter Erwerbsminderung
Hier müssen Sie aber Folgendes beachten. Bürgergeld ist nur bei einer befristeten Erwerbsminderung möglich. Denn wenn Sie auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, dann fallen Sie nicht mehr unter Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II, sondern haben bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII.
Kein Bürgergeld nach der Regelaltersgrenze
Wenn Sie, mit oder ohne Schwerbehinderung, das Regelalter für eine Altersrente Ihres Jahrgangs erreicht haben, dann besteht generell kein Anspruch mehr auf Bürgergeld. Sie haben aber bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Grundsicherung im Alter.
Welche Bedingungen gelten für den Mehrbedarf bei Schwerbehinderung?
Der wichtigste Punkt, um diesen Mehrbedarf beim Bürgergeld zu erhalten, ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis. Zudem müssen Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Erlangung eines Arbeitsplatzes oder der Eingliederungshilfe beziehen.
Mehrbedarf gilt auch für Übergangszeit
Was passiert jetzt, wenn eine Sozialleistung, wie zum Beispiel die Eingliederungshilfe, endet? Auch für die folgende Übergangszeit haben Sie Anspruch auf den Mehrbedarf für Menschen mit Schwerbehinderung. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie sich in einen neuen Job einarbeiten.
Was als Übergangszeit gilt, ob, und wenn, wie lange Sie Mehrbedarf für Menschen mit Schwerbehinderung erhalten, hängt vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen des Jobcenters.
Ermessen einer Behörde bedeutet, dass die Mitarbeiter einen Spielraum haben, in dem sie zwischen bestimmten Handlungsoptionen wählen.
Wo sind die Leistungen gelistet, die für den Mehrbedarf erfasst werden?
Das Bürgergeld ist im Sozialgesetzbuch II definiert. Rechtsgrundlage des Mehrbedarfs für Menschen mit Schwerbehinderung ist der Paragraf 21 Absatz 4 (Mehrbedarfe). Besonderheiten beim Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte finden Sie hingegen im Paragrafen 23.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben enthält hingegen der Paragraf 49 des Sozialgesetzbuches IX. Die Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen können Sie im Paragrafen 112 des Sozialgesetzbuches IX einsehen.
Worauf müssen Sie achten?
Um diesen Mehrbedarf zu erhalten, müssen Sie dem Jobcenter möglichst bereits beim Bürgergeld-Antrag die notwendigen Nachweise für Ihren Anspruch einreichen. Das ist primär die Kopie des Schwerbehindertenausweises.
Zudem müssen Sie die Belege abgeben, die zeigen, dass Sie Teilhabeleistungen beziehen.