In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Banken, Menschen mit Schwerbehinderung von Kontoführungsgebühren zu befreien. Dennoch bieten einige Kreditinstitute freiwillig entsprechende Vergünstigungen an. Betroffene können durch gezielte Recherche und Verhandlungen mit ihrer Bank unter Umständen von reduzierten oder entfallenden Gebühren profitieren.
Bankgebühren und Schwerbehinderung: Keine rechtliche Grundlage für einen Anspruch
Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (mindestens 50 Grad) haben in vielen Lebensbereichen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Neben steuerlichen Erleichterungen und rentenrechtlichen Vorteilen gibt es auch Banken, die freiwillig Erleichterungen gewähren.
Ein rechtlich verbrieftes Recht auf eine Gebührenbefreiung gibt es jedoch nicht.
Grundsätzlich können Banken eigenständig festlegen, ob und unter welchen Bedingungen sie ihre Kontoführungsgebühren erheben. Während einige Institute Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung anbieten, gibt es keine einheitlichen Regelungen oder verpflichtende gesetzliche Vorgaben.
Welche Banken bieten kostenlose Konten für Menschen mit Behinderung an?
Einige Banken haben spezielle Angebote für Menschen mit Schwerbehinderung im Portfolio. Beispielsweise stellt die Volksbank BraWo ein gebührenfreies Konto für erwachsene Menschen mit Behinderung zur Verfügung, wenn sie Anspruch auf Kindergeld haben. Als Nachweis ist ein gültiger Kindergeldbescheid erforderlich.
Ansonsten bieten mehrere Direktbanken wie 1822direkt, SpardaBank, Postbank und ING Bank kostenlose Girokonten an. Diese sind nicht speziell für Menschen mit Schwerbehinderung konzipiert, können aber eine attraktive Alternative darstellen. Hier sollten Betroffene jedoch auf mögliche versteckte Kosten achten, beispielsweise für Telefonbanking oder beleggebundene Buchungen.
Lesen Sie auch:
- Schwerbehinderung prüfen lassen – Darum lohnt es sich im Jahr 2025
- Schwerbehinderung: Dieser Fehler kann jeden die Altersrente kosten
Individuelle Verhandlungen mit Banken können erfolgreich sein
Neben standardisierten Angeboten kann es sich lohnen, aktiv das Gespräch mit der eigenen Bank zu suchen. Fachanwälte für Bankrecht betonen, dass viele Banken bereit sind, auf individuelle Anfragen einzugehen. Besonders, wenn kein zusätzlicher Aufwand entsteht, sind Vergünstigungen oft möglich. Hier gilt: Gut vorbereitet in Verhandlungen gehen, relevante Dokumente bereithalten und alternative Angebote kennen.
Kontoeröffnung trotz Grundsicherung oder Betreuung möglich
Der Bezug von Grundsicherung stellt keine Hürde für die Eröffnung eines Bankkontos dar. Ein gültiger Personalausweis ist in der Regel ausreichend. Falls eine Betreuung besteht, kann der Betreuer mit den entsprechenden Unterlagen die Kontoeröffnung übernehmen.
Zusätzlich sollten Menschen mit Behinderung, die von Sozialleistungen leben, prüfen, ob spezielle Kontomodelle für Arbeitslose in Frage kommen. Einige Banken bieten hier Vergünstigungen oder kostenlose Basiskonten an.
Worauf sollten Betroffene achten?
Gebührenstruktur prüfen: Ein Blick ins Preis-Leistungsverzeichnis der Bank hilft, versteckte Kosten zu vermeiden.
Vergleichsportale nutzen: Online-Vergleichsdienste wie Check24 geben Überblick über kostenlose Konten.
Direktbanken in Betracht ziehen: Oft günstig, aber eingeschränkt in persönlicher Beratung.
Individuell verhandeln: Einige Banken kommen Kunden auf Anfrage entgegen.