Wenn du einen Schwerbehindertenausweis erhältst, dann ist diesem ein Beiblatt zugefügt. Verwirrung herrscht oft, weil dieses Beiblatt manchmal eine Wertmarke enthält und in anderen Fällen nicht. Warum das so ist und was diese Wertmarke bedeutet, erklären wir dir in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Kinder benötigen keine Wertmarke
Diese Wertmarke gilt im öffentlichen Nahverkehr als Fahrschein. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr fahren allerdings in öffentlichen Verkehrsmitteln ohnehin kostenlos. Deshalb erhalten sie keine Wertmarke in ihrem Ausweis.
Das Beiblatt mit Wertmarke
Das Beiblatt mit Wertmarke gilt als Fahrschein im öffentlichen Nahverkehr. Bei den Merkzeichen “G”, “Gl” oder “aG” im Ausweis bekommst du eine Ermäßigung, musst aber einen Eigenanteil zahlen.
Blinde und Hilflose fahren kostenlos
Das Recht auf kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit einer Wertmarke, also freie Fahrt mit U-Bahn, S-Bahn, Bussen und Straßenbahnen, hast du bei den Merkzeichen “Bl” (blind), “Tbl” (taubblind) und “H” (hilflos).
Was bringt ein Beiblatt ohne Wertmarke?
Ohne Wertmarke kannst du das Beiblatt nicht als Fahrschein nutzen. Bringt es dir also überhaupt etwas? Eindeutig ja, denn auch ohne Wertmarke kannst du mit dem Beiblatt eine Ermäßigung bei der Kfz-Steuer bekommen.
Was sind die Voraussetzungen?
Die Voraussetzung, dass du mit dem Beiblatt ohne Wertmarke eine Ermäßigung bei der Kfz-Steuer bekommst, ist das Merkzeichen “G” oder “Gl” im Ausweis. Hier kannst du dich entscheiden: Wählst du ein Beiblatt mit Wertmarke, dann gilt dies für den öffentlichen Nahverkehr.
Ohne Wertmarke kannst du es bei der Steuer geltend machen, wenn du ein Kraftfahrzeug benutzt.
Wie erhältst du das Beiblatt?
Wenn du bei Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr das Geld beim Versorgungsamt überwiesen hast und dieses eingegangen ist, wird dir das Beiblatt mit Wertmarke zugeschickt. Der Prozess der Überweisung ist vorbereitet.
Das Versorgungsamt schickt dir einen Überweisungsträger entweder mit deinem Schwerbehindertenausweis, oder, wenn du diesen bereits hast, rund vier bis sechs Wochen, bevor deine laufende Wertmarke ungültig wird. Du musst dann nur noch fristgerecht deine Überweisung tätigen.
Kostenlose Wertmarke bei Sozialleistungen
Kostenlos ist die Wertmarke für dich, wenn du Bürgergeld beziehst oder Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter, eine Erwerbsminderungsrente, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Auch Heimbewohner, die einen Barbetrag erhalten und Asylsuchende, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, müssen ebenfalls nicht für die Wertmarke zahlen.
Wenn du die Merkzeichen “G”, “Gl” oder “aG” hast und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehst, dann musst du keine Eigenbeteiligung leisten.
Welche Unterlagen musst du einreichen?
Du musst einen Antrag für die Wertmarke stellen mit den Merkzeichen “H”, “Bl” oder “Tbl”, für den es ein separates Formular gibt. Ein weiteres Formular gibt es für den Antrag für die Wertmarke mit den Merkzeichen “G”, “Gl” oder “aG”.
Den Antrag kannst du schriftlich oder online stellen.
Lass dir den Bezug von Leistungen bestätigen
Den Bezug von Leistungen lässt du dir mit Dienstsiegel oder Behördenstempel vom zuständigen Träger bestätigen, sei dies das Jobcenter, das Sozialamt oder die Hauptfürsorgestelle. Erst mit dieser Bescheinigung erkennt das Versorgungsamt deinen Status an.
Wie hoch sind die Gebühren?
- Wenn du Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bekommst, dann zahlt du nichts.
- Du zahlst auch keine Gebühren, wenn dein Schwerbehindertenausweis die Merkmale “H”, “Bl” oder “Tbl” enthält.
- Bei den Merkzeichen “G”, “Gl” oder “aG” zahlst du 91,00 EUR für zwölf Monate oder 46,00 EUR für sechs Monate.
Wie lange dauert es, bis du die neue Wertmarke bekommst?
Die Bearbeitung geht bei diesem Verfahren meist zügig. Wenn das Geld beim Versorgungsamt eingeht, dauert es in der Regel nur zwei bis drei Tage, bis die Behörde dir die Wertmarke zuschickt.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.