Schulden: Gesetzlicher Anspruch auf Schuldnerberatung?

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Wer Schulden hat, muss auf eine seriöse Schuldnerberatung oft mehrere Monate warten. Aus diesem Grund fordert die Verbraucherzentrale NRW zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) einen gesetzlichen Anspruch auf eine rechtliche Schuldnerberatung.

Unverschuldet in die Schuldenfalle

Allein in Nordrheinwestfalen sind etwa 11,6 Prozent der erwachsenen Bevölkerung überschuldet. Auslöser können eine unerwartete Erkrankung, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Kurzarbeit oder auch sehr hohe Nachforderungen der Energieversorger sein.

Die Betroffenen geraten also nicht selten vollkommen unverschuldet in eine prekäre Lage, aus der sie ohne Hilfe kaum mehr herausfinden. Zusätzlich sind die Schuldnerberatungsstellen vollkommen überlastet und faktisch terminlich für die nächsten Wochen und sogar Monate ausgebucht.

Aus diesem Grund fordert die Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) einen Gesetzesanspruch auf Schuldnerberatung, eine bessere Finanzierung sowie einen unbürokratischeren Zugang zu den Beratungsangeboten für alle Schuldner.

„Wer in die Überschuldung gerät, ist auch schnell von einer Kontopfändung betroffen“, so die Schuldnerberatung bei der Verbraucherzentrale in Wuppertal.

Schulden bei Stromanbietern

Wer seine Rechnungen beim Energieanbieter nicht zahlt, muss damit rechnen, dass Strom, Gas und Fernwärme nicht länger geliefert werden. Eine Energiesperre sollte jedoch unbedingt vermieden werden.

Wohlfahrtsverbände wie die Caritas sprechen sich nicht zuletzt deshalb ausdrücklich gegen das Verhängen von Stromsperren aus. Dennoch sieht die Praxis das Abstellen der Energielieferung vor, wenn ein Kunde Schulden beim Energieanbieter hat.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Schulden aufgrund einer unerwarteten Nachforderung im Rahmen der Abrechnung des jährlichen Verbrauchs oder durch Nichtzahlung der monatlichen Abschläge zustande gekommen sind. So oder so – der Energieanbieter wird die Schulden nicht erlassen! Die Schuldnerberatung kann allerdings versuchen Ratenzahlungen zu vereinbaren oder sogar einen Vergleich zu schließen.

Was kann die Schuldnerberatung überhaupt leisten?

Oftmals haben Schuldner schon seit Jahren finanzielle Probleme. Bis sie den Weg zur Beratung finden, häufen sich immer mehr Schulden an.

Für die Schuldnerberater bedeutet dies, ersteinmal die letzten Jahre aufzuarbeiten und sich ein Überblick zu verschaffen.

Dabei gehen die Experten alle Rechnungen und Kredite durch und sammeln Informationen. “Wie viel Geld schuldet der Betroffene wem?”, ist die Hauptfrage. Manchen kommen in die Beratung mit einem gut struktuierten Ordner, andere mit vielen ungeöffneten Briefen in der Tasche.

Das Existenzminimum der Betroffenen sichern

In der Beratung wird zunächst versucht, das absolute Existenzminimum zu sichern: Ernährung, Miet-, Strom-, und Gaskosten müssen bezahlt werden, damit der Abrutsch nicht tiefer wird und eine Obdachlosigkeit droht.

Doch die Berater betonen: “Wir sind Pädagogen, keine Bankleute. Unsere Aufgabe ist es nicht, das Geld der Gläubiger einzutreiben, sondern Menschen wieder ins Leben zu integrieren”, sagt ein Sprecher von der Caritas Schuldnerberatung. Die Betroffenen bräuchten erst einmal wieder einen festen Boden unter den Füßen.

Zunächst den Auslöser besiegen

Wer unter einer schweren Krankheit leidet, muss zunächst gesunden. Leidet jemand an einer Sucht, muss diese zunächst angegangen werden. Spiel und Alkoholsucht sind oft Auslöser für Schulden. Die Menschen haben keinen Halt mehr.

Außergerichtliche Einigung

Der Schuldner wird dabei unterstützt, sich mit mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Ein Schuldenbereinigungsplan soll dabei helfen, die Schulden strukturell darszustellen.

Manche Gläubiger sind dazu bereit, auf einen Teil der Schulden zu verzichten, wenn ihnen wenigstens etwas Schuldenabtrag angeboten wird. Reicht das nicht aus oder lehnen Gläubiger einen reduzierten Abtrag ab, kann im nächsten Schritt ein Insolvenzverfahren beantragt werden.

Im weiteren prüft ein eingesetzter Insolvenzverwalter pfändbares Vermögen und Einkommen des Schuldners. Dieses wird, falls vorhanden, an die Gläubiger verteilt.

Wenn alles nichts hilft: Privatinsolvenz

Wenn das alles nicht zum Erfolg führt oder zu Beginn schon fest steht, dass Ratenzahlungen und Einigungen nicht ausreichen, unterstützt die Schuldnerberatung den Weg in die Privatinsolvenz. Wer das 3-jährige Schuldenbefreiungsverfahren übersteht, kann dann wieder ohne Schulden ein neues Leben beginnen. Mehr dazu auch hier: Privatinsolvenz: Nach 3 Jahren schuldenfrei – das ist zu beachten!

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