Sanktionen, Kürzungen, Zwänge: Härtere Bürgergeld-Regeln ab 2025

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Die Bundesregierung plant zum Jahresbeginn 2025 tiefgreifende Änderungen am Bürgergeld, die insbesondere Sanktionen und Kürzungen betreffen. Wer einen Termin im Jobcenter verpasst oder eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit spürbaren Einbußen rechnen.

Das neue Regelwerk sieht vor, dass bis zu 30 Prozent des Existenzminimums gekürzt werden können, und auch die Zumutbarkeit von Pendelzeiten wird erweitert.

Dies sind nur einige der Maßnahmen, die im Rahmen der Bürgergeldreform vorgeschlagen wurden und tiefgreifende Auswirkungen auf die Leistungsbeziehenden haben werden.

Was steht hinter den geplanten Kürzungen und Sanktionen?

Die geplanten Kürzungen ab 2025 beim Bürgergeld betreffen vor allem Leistungsberechtigte, die den vorgeschriebenen Mitwirkungspflichten nicht erfüllen. Dies bedeutet, dass Bürgergeldbezieher, die ohne triftigen Grund Jobangebote, Ausbildungsstellen oder Integrationsmaßnahmen ablehnen, mit empfindlichen Sanktionen rechnen müssen.

Hierbei sollen Kürzungen in Höhe von 30 Prozent für einen Zeitraum von drei Monaten gelten. Auch bei Meldeversäumnissen wird eine Kürzung in dieser Höhe für einen Monat festgelegt.

Dies stellt eine deutliche Verschärfung gegenüber den bisherigen Regelungen dar.

Neue “zumutbare Pendelzeiten”: Wie weit müssen Arbeitssuchende reisen?

Ein weiterer Punkt der geplanten Bürgergeldreform betrifft die Zumutbarkeit von Pendelzeiten. Zukünftig sollen Arbeitssuchende längere Wege zur Arbeit als zumutbar akzeptieren.

Konkret bedeutet dies, dass eine tägliche Pendelzeit von zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden, und drei Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden als zumutbar gelten.

Die Jobcenter sollen zudem Arbeitsplätze in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort der Betroffenen suchen. Dies könnte für viele Bürgergeldempfänger bedeuten, dass sie zum Teil sehr weite Strecken zurücklegen müssen, um eine Beschäftigung aufzunehmen. Tun sie dies nicht, drohen in Sanktionen in Höhe von 30 Prozent des Regelbedarfs.

Einschränkungen beim Schonvermögen: Wie viel darf man behalten?

Eine weitere geplante Verschärfung betrifft das sogenannte Schonvermögen. Dieses regelt, wie viel Vermögen Leistungsbezieher behalten dürfen, bevor sie auf das Bürgergeld angewiesen sind.

Die Karenzzeit, in der das Vermögen unangetastet bleibt, soll nun auf sechs Monate verkürzt werden. Altersvorsorge wird zwar weiterhin vom Schonvermögen ausgenommen, dennoch stellt diese Kürzung eine erhebliche Einschränkung für viele Bürgergeldbezieher dar, die bisher auf längere Schutzfristen gesetzt haben.

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Schwarzarbeit: Strengere Kontrollen und Sanktionen

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Die Bundesregierung plant, den Jobcentern mehr Handlungsfreiheit zu geben, um Schwarzarbeit als Pflichtverletzung zu ahnden. Dies würde Sanktionen in Höhe von 30 Prozent für drei Monate nach sich ziehen.

Um dies stärker durchzusetzen, sollen auch die Zuständigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erweitert werden. So soll sie künftig auch Fälle von Sozialleistungsbetrug verfolgen. Damit wird das System der Kontrolle von Sozialleistungen verschärft, um Missbrauch zu verhindern.

Was ändert sich bei den Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs)?

Die Arbeitsgelegenheiten (AGH), umgangssprachlich auch Ein-Euro-Jobs genannt, bleiben trotz aller Kritik und Studien ein zentraler Bestandteil der Bürgergeldreform. Sie sollen vor allem für Personen gedacht sein, die sich wiederholt Maßnahmen verweigern.

Die AGH´s  sollen verstärkt an sogenannte „Totalverweigerer“, die bislang keine Integration in den Arbeitsmarkt erreicht haben, vergeben werden. So werden aus den 1-Euro-Jobs nur “Strafjobs”, um Leistungsbeziehende nach Ablehnung eines Jobs dennoch zur Arbeit zu zwingen.

Nullrunde beim Bürgergeld

Ein weiteres brisantes Thema im Zusammenhang mit der Bürgergeldreform ist die sogenannte Nullrunde.

Zum 1. Januar 2025 sollen die Regelsätze für das Bürgergeld nicht erhöht werden, was eine reale Kürzung der Leistungen zur Folge haben könnte, da die Inflation nicht berücksichtigt wird.

Rund 7,2 Millionen Menschen sind in Deutschland von der Grundsicherung betroffen, und für sie bedeutet diese Nullrunde eine spürbare Verschlechterung ihrer Lebensumstände.

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert diese Entscheidung scharf und warnt vor einer weiteren Verarmung der Leistungsbezieher.

Wachstumsinitiative oder Sparpolitik?

Die geplanten Änderungen am Bürgergeld sind Teil eines größeren wirtschaftspolitischen Konzepts der Ampelkoalition, das in einem Papier des Bundesfinanzministeriums mit dem Titel „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ dargelegt wird.

Dabei stehen nicht nur Kürzungen im sozialen Bereich im Fokus, sondern auch Einsparungen bei der Arbeitsförderung. Dies stößt auf erhebliche Kritik, da diese Einsparungen die Chancen auf eine nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt weiter verschlechtern könnten.

Was bedeutet die Reform für die Zukunft des Bürgergelds?

Die geplanten Änderungen am Bürgergeld stehen für eine Abkehr von dem ursprünglichen Konzept, das auf Vertrauen und Förderung basierte. Stattdessen rücken nun Sanktionen, Kürzungen und striktere Zumutbarkeitsregelungen in den Vordergrund, wie sie bereits zu Hartz IV Zeiten galten.

“Dies hat für viele Betroffene gravierende Konsequenzen, da sie in ihren Freiheiten stark eingeschränkt werden, kritisiert auch der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt von “gegen-hartz.de”. Zudem stellt “die Nullrunde eine reale Bedrohung für die Kaufkraft der Leistungsbezieher dar und treibt die Menschen wieder mehr in Richtung Armut”, so Anhalt weiter.

Dr. Utz Anhalt zu den Verschärfungen beim Bürgergeld