Bürgergeld: Ampel plant harte Strafen bei Schwarzarbeit

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Um dieUm diesen Druck zum Arbeiten auf Bezieher von Bürgergeld zu Laut Medienberichten will die RegierungSpartei SPD Schwarzarbeit von Bürgergeld-Beziehern drastischer bestrafen als bisher. Auch Politiker der Grünen stimmen zu.

Politiker aus SPD und FDP sind informiert

Den Plan, Schwarzarbeit beim Leistungsbezug nach Sozialgesetzbuch II härter zu ahnden als bisher, haben, laut Aussage der BILD, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ebenso wie der SPD Vorsitzende Lars Klingbeil und Bundeskanzler Scholz. Auch Finanzminister Lindner von der FDP soll informiert sein.

“Modell Schwarzarbeit plus Bürgergeld beenden”

In der Ampel-Koalition herrscht Einigkeit darüber, Schwarzarbeit beim Bürgergeld-Bezug hart zu verfolgen. So sagte der Franktionsvize der Grünen, Andreas Audretsch gegenüber der “Rheinischen Post”: “Schwarzarbeit kostet die Gesellschaft Hunderte Milliarden Euro.”

Er stellte klar: “Unternehmen, die Menschen schwarz beschäftigen, während sie Bürgergeld beziehen, machen sich strafbar. Das muss streng verfolgt werden. Wir müssen das Modell Schwarzarbeit plus Bürgergeld beenden.”

Bis zu zwei Monate Leistungen auf Null

Wer bei Schwarzarbeit erwischt wird, dem sollen in Zukunft die Leistungen für bis zu zwei Monate total gestrichen werden können – wie jetzt schon bei wiederholter Weigerung, ein Jobangebot anzunehmen.

Der Regelsatz wird gestrichen

Wie bereits bei den jetzt möglichen Totalsanktionen würde der Regelsatz für den Lebensunterhalt komplett entzogen. Weiter getragen würden aber die Wohnkosten, um Obdachlosigkeit zu verhindern.

Was fällt unter Schwarzarbeit?

Gesetzlich ist Schwarzarbeit eindeutig definiert, und zwar im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG, § 1 Abs. 2):

“Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und (…) seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt. In der Regel werden Vergütungen in bar ausgezahlt, ohne dass eine Rechnung ausgestellt wird…”

Außerdem liegt Schwarzarbeit vor, wenn jemand “als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt (…)”

Beim Bürgeld-Bezug ist folgender Teil des Gesetzestextes entscheidend. Schwarzarbeit begeht auch, wer “als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt.”

Was bedeutet das beim Bürgergeld?

Bürgergeld-Bezieher haben sich vertraglich verpflichtet, dem Jobcenter mitzuteilen, wenn sie Einkommen erzielen. Wenn sie jetzt Einkommen erzielen, ohne das dem Jobcenter zu melden, kann dies als Erschleichen von Sozialleistungen gewertet werden.

Als Erschleichen von Sozialleistungen gilt es, weil das Einkommen ansonsten mit dem Bürgergeld verrechnet würde. Über einem Freibetrag von hundert Euro bedeutet mehr Einkommen weniger Bürgergeld.

Gibt der Leistungsbezieher also Einkommen nicht an, dann steckt er sich Geld in die Tasche, das ihm rechtlich nicht zusteht.

Welche Folgen hat es, erwischt zu werden?

Auch ohne die geplanten schärferen Sanktionen sind die Folgen für Bürgergeld-Bezieher bei nachgewiesener Schwarzarbeit erheblich.

Erst einmal müssen sie das zu Unrecht bezogene Bürgergeld erstatten. Zweitens wird Schwarzgeld bei Leistungsempfängern ebenso wie bei anderen Bürgern mit Bußgeld geahndet.

Liegt drittens zudem der Straftatbestand es Betrugs vor, dann sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren ebenso möglich wie hohe Geldstrafen, in schweren Fällen drohen sogar zehn Jahre Gefängnis.

Außerdem beghet ein Bürgergeldempfänger, der illegal arbeitet, viertens auch noch Steuerhinterziehung, und diese ist ebenfalls strafbar.