Bürgergeld: Jobcenter muss auch sehr hohe Heizkosten übernehmen

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Das Sozialgericht (SG) Hannover hat in einem Urteil entschieden, dass das JobCenter im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) die tatsächlichen Heizölkosten übernehmen muss, wenn die höheren Ausgaben nicht auf unwirtschaftlichem Heizverhalten, sondern auf außergewöhnlich gestiegenen Heizkosten beruhen.

Jobcenter weigerte sich die vollen Heizkosten zu zahlen

Geklagt hatte ein alleinstehender Kläger, der ein Einfamilienhaus mit Ölheizung bewohnt. Der Kläger bezog Hartz-IV-Leistungen (heute: Bürgergeld).

Für die Heizperiode von Oktober 2021 bis April 2022 beantragte er die Erstattung der tatsächlich angefallenen Heizölkosten in Höhe von 945,75 Euro. Das JobCenter bewilligte jedoch nur einen Betrag von 572,50 Euro.

Die Zahlung des Differenzbetrages lehnte das JobCenter mit Hinweis auf den bundesweiten Heizspiegel 2021 ab, der für einen Einpersonenhaushalt einen Brennstoffzuschuss von maximal 572,50 Euro vorsehe.

Das Gericht verurteilte das Jobcenter zur Zahlung der Differenz in Höhe von 373,25 Euro für die genannte Heizperiode. Es stellte klar, dass es sich bei dem Grenzwert des Heizkostenspiegels nicht um eine Quadratmeterhöchstgrenze handele, bei deren Überschreitung die Heizkosten nur bis zu dieser Höhe zu übernehmen seien.

Überschreiten des Grenzwerts bei den Heizkosten nur ein Indiz für Unangemessenheit

Die Überschreitung des Grenzwertes könne lediglich als Indiz für die Unangemessenheit der Heizkosten gewertet werden.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger jedoch nachgewiesen, dass seine höheren Heizölkosten nicht auf unwirtschaftliches Verhalten, sondern auf den außergewöhnlich stark gestiegenen Heizölpreis zurückzuführen waren.

Im Oktober 2021 lag der Literpreis noch bei 0,8695 Euro, im Februar 2022 zahlte der Kläger bereits 1,75 Euro pro Liter Heizöl. Für einen Einpersonenhaushalt sei der Verbrauch von 700 Litern Heizöl in der Heizperiode 2021/2022 eher unterdurchschnittlich. Dies zeige sich daran, dass bei einem durchschnittlichen Heizölpreis von knapp 0,53 Euro pro Liter im Jahr 2020 noch rund 1.100 Liter Heizöl mit einer Angemessenheitsgrenze von rund 570 Euro gekauft werden könnten.

Jobcenter muss höhere Heizkosten aufgrund gestiegener Heizölpreise übernehmen

Diesen Verbrauch hätte das JobCenter noch als wirtschaftlich angesehen, so dass ein tatsächlicher Verbrauch von 700 Litern Heizöl nicht als unwirtschaftliches Verhalten gewertet werden könne. Das Urteil des Sozialgerichts Hannover (Az. S 38 AS 1052/22) ist rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.