Schwerbehinderte Menschen, denen das Merkzeichen “G” zugesprochen wurde und eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen, haben unter bestimmten Vorraussetzungen einen Anspruch auf einen Mehrbedarf. Aber: Es ist kompliziert und nicht jeder, der eine EM-Rente bezieht, hat einen Anspruch.
Wie hoch ist der Mehrbedarf?
Berechtigte erhalten einen Mehrbedarf in Hรถhe von 95.71 Euro (2024). Das entspricht 17 Prozent des Regelbedarfs fรผr alleinstehende Erwachsene. Doch wer hat nun einen Anspruch?
Wann habe ich Anspruch auf den Mehrbedarf?
Der Mehrbedarf wird nur dann gewรคhrt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfรผllt sind. Eine der Bedingungen ist, dass die Person, die den Mehrbedarf in Anspruch nehmen mรถchte, Grundsicherung erhรคlt.
Diese Grundsicherung kommt jedoch nicht in allen Fรคllen zum Tragen, was zu Verwirrungen fรผhren kann. Insbesondere Menschen mit einer Erwerbsminderungsrente sind oft unsicher, ob sie diesen Mehrbedarf erhalten kรถnnen.
Wer hat nun Anspruch auf den Mehrbedarf?
Der Mehrbedarf steht nur denjenigen zu, die tatsรคchlich Grundsicherung beziehen. Nicht jeder mit einer Erwerbsminderungsrente und dem Merkzeichen “G” erhรคlt automatisch diesen Mehrbedarf. Entscheidend sind die Art der Rente und der Bezug von Leistungen.
Wieso bekomme ich keinen Mehrbedarf bei Erwerbsminderungsrente?
In der Praxis gibt es viele Missverstรคndnisse darรผber, wann der Mehrbedarf gezahlt wird.
Einige Empfรคnger von Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) haben mรถglicherweise den Eindruck, dass sie trotz des Merkzeichens โGโ unberechtigt keinen Mehrbedarf erhalten, obwohl sie Unterstรผtzung vom Sozialamt bekommen.
Das liegt daran, dass der Mehrbedarf nur gezahlt wird, wenn die Erwerbsminderungsrente unbefristet und in voller Hรถhe bewilligt wurde.
Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung: Was ist der Unterschied?
Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es zwei Arten: die unbefristete und die befristete Rente. Eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente berechtigt den Empfรคnger, Grundsicherung zu erhalten. In diesem Fall gibt es auch den Anspruch auf den Mehrbedarf in Hรถhe von 17 Prozent der Regelleistung.
Anders verhรคlt es sich jedoch, wenn die Erwerbsminderungsrente befristet ist. In diesem Fall gibt es keine Grundsicherung, sondern eine sogenannte โHilfe zum Lebensunterhaltโ.
Diese Art der Sozialleistung entspricht im Wesentlichen der Grundsicherung, wird jedoch anders klassifiziert. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass bei der Hilfe zum Lebensunterhalt kein Mehrbedarf gezahlt wird.
Bei welcher Erwerbsminderungsrente besteht ein Anspruch auf einen Mehrbedarf?
Wie bereits erwรคhnt, spielt es eine wesentliche Rolle, ob die Erwerbsminderungsrente unbefristet oder befristet ist. Auch die Hรถhe der Erwerbsminderungsrente ist von Bedeutung.
Wer nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhรคlt, muss sich an das Jobcenter wenden. In diesem Fall steht dem Empfรคnger keine Grundsicherung zu, da er theoretisch in der Lage ist, zwischen drei und sechs Stunden tรคglich zu arbeiten. Dies fรผhrt dazu, dass auch hier kein Anspruch auf den Mehrbedarf besteht.
Um des zu vereinfachen, haben wir noch einmal eine kleine รbersicht erstellt:
Volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente:
- Anspruch auf Grundsicherung: Ja
- Anspruch auf Mehrbedarf mit Merkzeichen “G”: Ja
Personen mit einer vollen, unbefristeten Erwerbsminderungsrente kรถnnen Grundsicherung beantragen und haben Anspruch auf den Mehrbedarf.
Volle, befristete Erwerbsminderungsrente:
- Anspruch auf Grundsicherung: Nein
- Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt: Ja
- Anspruch auf Mehrbedarf mit Merkzeichen “G”: Nein
Bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente erhรคlt man statt Grundsicherung die Hilfe zum Lebensunterhalt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf den Mehrbedarf.
Was gilt fรผr Personen mit teilweiser Erwerbsminderungsrente?
Teilweise Erwerbsminderungsrente:
- Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter: Ja
- Anspruch auf Mehrbedarf mit Merkzeichen “G”: Nein
Personen mit einer teilweisen Erwerbsminderungsrente kรถnnen theoretisch noch 3 bis 6 Stunden tรคglich arbeiten und mรผssen sich daher an das Jobcenter wenden. Auch hier besteht kein Anspruch auf den Mehrbedarf.
Wie lรคsst sich der Anspruch auf Mehrbedarf zusammenfassen?
- Volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente + Merkzeichen “G”: Anspruch auf Grundsicherung und Mehrbedarf.
- Volle, befristete Erwerbsminderungsrente + Merkzeichen “G”: Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, aber kein Mehrbedarf.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente + Merkzeichen “G”: Leistungen vom Jobcenter, kein Mehrbedarf.
Rechtsgrundlage: ยง 30 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII