Rentenexperte: Mit der neuen Quellensteuer weniger Rente durch die Hintertür

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Der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel schreibt: “Gesetzliche Renten sollen direkt bei der monatlichen Auszahlung von einem Steuerabzug als Art Lohnsteuer/ Rentensteuer gekürzt werden. Die gesetzliche Rentenversicherung müsste, wie ein Arbeitgeber, von den rund 25 Millionen Renten diejenigen raussuchen, die steuerpflichtig sind.”

“Bundesregierung ist offen gegenüber einer Quellenbesteuerung”

Knöppel zufolge sieht die Bundesregierung eine Quellenbesteuerung von gesetzlichen Renten positiv und sei sogar dafür, die gesetzlichen Renten direkt mit einem Steuerabzug zu belasten.

Was ist eine Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die genau dort erhoben und abgeführt wird, wo sie entsteht.

Hintergrund dieser Überlegungen der Regierung ist, dass mehr und mehr Rentner steuerpflichtig werden. Knöppel sagt: “Viele von den steuerpflichtigen Rentnern wissen nicht, dass sie Steuer zahlen müssten oder zu mindestens eine Steuererklärung abgeben müssen.”

Und das hat unangenehme Folgen, so der Rechtsanwalt: “Wenn das Finanzamt dann die Steuererklärungspflicht rückwirkend für 5 Jahre im Rahmen von Stichproben feststellt, werden oft hohe Steuerforderungen fällig, die dann zu erheblichen finanziellen Belastungen für die betroffenen Rentner führen können.”

Quellensteuer als Entlastung der Finanzämter

Knöppel schließt, dass eine direkte Besteuerung der Renten an der Quelle die Belastung der Finanzämter entlasten solle. So würde von Anfang an die entsprechende Steuer direkt von der Rente abgezogen werden.

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Was bedeutet das für die Rentner?

Für die Rentner würde eine solche Quellensteuer, laut Knöppel, eine Kürzung der Nettorente bedeuten und ein erhebliches Kürzen des Einkommens.

Individuelle Berechnung

Vorlage war, so Knöppel, ein Vorschlag der Steergewerkschaft, eine solche Rentensteuer von der Rentenversicherung individuell berechnen zu lassen und dann wie ein Arbeitgeber sogleich von der Rente abzuziehen.

Rentensteuer wie Lohnsteuer eingezogen

Die Rentensteuer würde dann also genau so behandelt wie die Lohnsteuer. Es würde sich um ein zinsloses Darlehen handeln, so Knöppel, “was der Staat sich durch Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über den Arbeitgeber zahlen lässt.”

Das Besondere an der Lohnsteuer als Quellensteuer ist, dass sie im Voraus erhoben wird, ohne eine Steuer festzusetzen. Nach diesem Muster wäre auch die Rentensteuer aufgebaut. An die Stelle der Arbeitgeber würde die Rentenversicherung treten.

Nachteile für Rentner

Zwar hätte eine solche Quellensteuer für diejenigen Rentner einen Vorteil, die nicht wissen, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen und aus allen Wolken fallen, wenn das Finanzamt hinguckt und eine saftige Steuernachzahlung fällig wird.

Unterm Strich kann eine solche direkte Steuer auf die Rente aber eine Steuererhöhung durch die Hintertür bedeuten. Wenn Rentner nämlich erst bei der Steuererklärung ihre Einkünfte und Ausgaben geltend machen, können sie die Steuerlast tendenziell verringern.

Verlust der Selbstbestimmung

Bei einer Besteuerung vorab entfällt diese Chance. Die Rentner haben darüber hinaus keine Möglichkeit mehr, aus ihrer Nettorente Erträge zu erwirtschaften, was sie könnten, wenn die Steuer erst nach der Steuererklärung fällig wird.

Sie verlieren also nicht nur Geld, sondern eine persönliche und ökonomische Selbstbestimmung.