Rente: Zuschlag zur EM-Rente eingestellt

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Besonders Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente, die aufgrund von Einschränkungen nicht mehr im vollen Umfang arbeiten können, sind auf den Rentenzuschlag angewiesen.

Doch aktuell erreichen immer mehr Rentnerinnen und Rentner Nachrichten, die Besorgnis auslösen: Der Rentenzuschlag, der seit Juli und August diesen Jahres ausgezahlt wurde, bleibt im September plötzlich aus. Wie kann das sein? Und was können Betroffene tun?

Warum wird der Rentenzuschlag oft nicht mehr gezahlt?

Die Frage, warum der Rentenzuschlag in Höhe von bis zu 7,5 % auf einmal nicht mehr gezahlt wird, beschäftigt derzeit viele Menschen. Betroffen sind hiervon insbesondere Rentnerinnen und Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten haben und nun in die Altersrente übergehen.

Peter Knöppel, Rechtsanwalt und Rentenberater aus Halle, hat zahlreiche Anfragen zu diesem Thema erhalten. Laut dem Anwalt klagen viele seiner Mandanten darüber, dass sie die Zuschläge in den vorhergehenden Monaten noch erhalten haben, doch nun auf einmal keine Zahlungen mehr getätigt werden.

Besonders ärgerlich sei die Situation, weil auch Anfragen bei der Rentenversicherung oft ohne konkrete Antwort bleiben. Die Auskunft lautet laut dem Rentenberater häufig: “Wir wissen nicht, warum der Zuschlag nicht mehr gezahlt wird.”

Was sollten betroffene EM-Rentner jetzt tun?

Der Rechtsanwalt betont, dass der Rentenzuschlag nicht einfach so eingestellt werden darf.

“So lange der Bewilligungsbescheid für den Zuschlag besteht und nicht offiziell aufgehoben wurde, haben die Betroffenen einen rechtlichen Anspruch auf die Fortzahlung.”

Laut Sozialrecht sei es erforderlich, dass die Rentenversicherung eine Anhörung durchführt, bevor eine Leistung wie der Rentenzuschlag eingestellt wird. Nach dieser Anhörung müsste dann der Bewilligungsbescheid offiziell aufgehoben werden.

Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Rentenversicherung nicht einfach die Zahlung einstellen, ohne den Betroffenen eine Erklärung oder eine rechtliche Grundlage dafür zu liefern.

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Wie können Betroffene vorgehen?

Wer von der Einstellung des Rentenzuschlags betroffen ist, sollte nicht untätig bleiben. Knöppel empfiehlt, sich schriftlich an die Rentenversicherung zu wenden.

In diesem Schreiben sollten die Betroffenen klarstellen, dass sie eine Erklärung für die Einstellung der Zahlungen verlangen und eine Frist von maximal drei Wochen setzen, innerhalb derer die Rentenversicherung den Zuschlag wieder zahlen soll.

Sollte diese Frist ohne Rückmeldung oder erneute Zahlung verstreichen, rät der Experte den Betroffenen, sich an eine Verbraucherzentrale, einen Sozialverein oder einen Rentenberater zu wenden, um weitere Schritte zu besprechen.

In einigen Fällen könnte es notwendig werden, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen, um das Recht auf den Rentenzuschlag durchzusetzen.

Der Bewilligungsbescheid ist wichtig

Der Bewilligungsbescheid, der den Rentenzuschlag gewährt, ist eine rechtsverbindliche Grundlage. Solange dieser Bescheid besteht, haben die Betroffenen einen Anspruch auf die Zahlung.

Wird dieser Bescheid ohne Anhörung oder Begründung aufgehoben, handelt die Rentenversicherung unrechtmäßig. Betroffene sollten daher stets darauf achten, dass sie einen solchen Bescheid vorliegen haben und ihn bei der Kommunikation mit der Rentenversicherung erwähnen.

Falls die Rentenversicherung den Zuschlag mit der Begründung einstellt, dass es technische Probleme gibt, ist dies ebenfalls kein gültiger Grund, die Zahlung zu stoppen.

Die Rentenversicherung ist verpflichtet, solche Probleme zu beheben und die Zahlung fortzuführen, solange der rechtliche Anspruch besteht.

Was ist jetzt zu tun?

Für Betroffene, die den Rentenzuschlag nicht mehr erhalten, gilt es also, aktiv zu werden. Die Einstellung der Zahlung darf nicht ohne offizielle Aufhebung des Bewilligungsbescheids erfolgen.

Betroffene sollten schriftlich Einspruch erheben und die Rentenversicherung dazu auffordern, die Zahlungen wieder aufzunehmen. Falls dies nicht zum Erfolg führt, stehen Verbraucherzentralen, Sozialvereine und Fachanwälte zur Verfügung, um bei weiteren Schritten zu helfen.