Viele Renter haben Anrecht auf einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Dieser sollte ursprรผnglich mit Bescheid im Juli 2024 berechnet werden. Das klappt aber nicht, wie Rentenexperte Peter Knรถppel erklรคrt.
Inhaltsverzeichnis
Fรผr wen gilt der Zuschlag?
Einen Anspruch auf den Zuschlag besteht laut Knรถppel bei “Rente wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2018 begonnen hat, Rente wegen Alters, die sich unmittelbar an eine EM-Rente anschlieรt, welche in der Zeit vom Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat, Hinterbliebenenrente, die sich entweder an eine EM-Rente die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat oder Altersrente, die unmittelbar nach der EM-Rente begonnen hat, sich anschlieรt.”
Der Bescheid verzรถgert sich
Ursprรผnglich sollte die gesetzliche Rentenkasse an die circa drei Millionen Rentner, die ein Anrecht auf diesen Zuschlag haben, bis zum Juli 2024 einen Bescheid verschicken, der die Hรถhe des Zuschlags erklรคrte und berechnete. Als Einmalzahlung sollte dieser Zuschlag dann auf die Rente ausgezahlt werden.
Zeitplan nicht eingehalten
Der deutschen Rentenversicherung gelang es allerdings nicht, von Juli 2022 bis Juli 2024 den notwendigen Zeitplan einzuhalten. Das lag an diversen Faktoren, darunter Personalmangel, fehlende technische Ausstattung und Probleme mit der Software. Die Vorgaben, die die Rentenversicherung laut dem EM-Rentenbestandverbesserungsgesetz hatte, konnte die Organisation nicht erfรผllen.
Lesen Sie auch:
– Rente: Der neue Rentenausweis kann Bares wert sein
Eine gesetzliche Nothilfe
Der Zuschlag auf die Rente bis zu 7,5 Prozent wird deshalb erst einmal nur befristet ausgezahlt. Knรถppel erlรคutert: “Der Gesetzgeber musste eingreifen und hat wegen der oben genannten Probleme bei der Umsetzung des EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetzes ein Nothilfegesetz erlassen, das EM-Rentenbestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz.” Ein Wortungetรผm und ein Versuch, das bestehende Chaos in den Griff zu bekommen.
Wie erfolgt jetzt die Auszahlung?
Was bedeutet eine Befristung jetzt konkret. Knรถppel erklรคrt den Sachverhalt: “In diesem Gesetz ist geregelt, dass die Auszahlung des Rentenzuschlages bis zum 30.11.2025 befristet erfolgt.
Danach sollen die benannten Probleme der DRV beseitigt sein, so die Hoffnung des Gesetzgebers und die Rentenversicherung in der Lage sein, den Extra-Rentenzuschlag und die laufende Rente in einem Betrag auszuzahlen.”
Ein Zwei-Stufen-System
Weil die gesetzliche Rentenversicherung dabei versagte, die ihr auferlegten Zielvorgaben zu erfรผllen, musste sich der Gesetzgeber einer Hilfskonstruktion bedienen und die reale Umsetzung des Gesetzes auf den 1.12.2025 verschieben (statt das Gesetz, wie vorgesehen, am 1.7.2024 in Kraft treten zu lassen).
Zwei Rentenzahlungen
Deshalb werden von Juli bis Ende November 2024 die Zuschlรคge in Stufe Eins als Nettorentenbetrag zusรคtzlich zur Rente auf die Konten รผberwiesen – unter dem Begriff “Rentenzuschlag”.
Die Berechtigten erhalten also von Juli bis November 2024 jeden Monat zwei Rentenzahlungen, nรคmlich ihre regulรคre Rente und als Sonderzahlung den Zuschlag. Sollte die Rentenversicherung ihre Probleme im Laufe des Jahres 2025 behoben haben, wird in Stufe Zwei dann der Zuschlag in den neu berechneten Rentenbescheid einbezogen.