Millionen von Rentnern, einschließlich Hinterbliebenen- und Altersrentnern, erwarten ab Juli 2024 einen Rentenzuschlag.
Es gab viele Anfragen zur Berechnung des Rentenzuschlags, insbesondere nach den Problemen mit der Rentenversicherung. Peter Knöppel, Rechtsanwalt und Rentenberater, erläutert die Berechnungsweise des Rentenzuschlags und klärt, ob dieser vor oder nach der Rentenerhöhung berechnet wird.
Die Kernfrage: Vor oder nach der Rentenerhöhung?
Eine der häufigsten Fragen, die Rentner derzeit stellen, betrifft den Zeitpunkt der Berechnung des Zuschlags: Wird er vor der Rentenerhöhung oder danach berechnet?
Diese Frage ist von zentraler Bedeutung, da die Rentenanpassung am 1. Juli 2024 erfolgt und direkte Auswirkungen auf den tatsächlichen Auszahlungsbetrag hat.
Wie berechnet sich der Rentenzuschlag?
Der Rentenzuschlag wird auf den Auszahlungsbetrag der Rente berechnet, also den Betrag, der tatsächlich auf das Konto der Rentner überwiesen wird. Dieser Betrag wird entweder um 7,5 % oder 4,5 % erhöht, je nach Beginn der Rente.
- 7,5 % Zuschlag: Für Renten, die zwischen 2001 und Juni 2014 begonnen haben.
- 4,5 % Zuschlag: Für Renten, die ab Juli 2014 bis Dezember 2018 begonnen haben.
Beispielrechnung zur Verdeutlichung
Um die Berechnung zu verdeutlichen, gibt der Rentenexperte ein einfaches Beispiel:
- Auszahlungsbetrag im Juli 2024: 956,25 €
- Erhöhung durch Rentenanpassung: 4,57 %
- Neuer Auszahlungsbetrag: 1000 €
Der Zuschlag wird auf diesen neuen Auszahlungsbetrag von 1000 € berechnet:
- Bei 4,5 % Zuschlag: 45 € mehr, also insgesamt 1045 €
- Bei 7,5 % Zuschlag: 75 € mehr, also insgesamt 1075 €
Zeitpunkt der Auszahlung des Zuschlags
Der Zuschlag wird zwischen dem 10. und 20. Juli ausgezahlt und als “Rentenzuschlag” auf dem Kontoauszug vermerkt.
Wichtig ist, dass die Erhöhung der Bruttorente am 1. Juli erfolgt und danach die Beiträge zur Krankenversicherung abgezogen werden.
Der Zuschlag wird dann auf die Netto-Rente, also den tatsächlichen Auszahlungsbetrag, berechnet.
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Probleme bei der Rentenversicherung
Die Verzögerungen bei der Berechnung und Umsetzung des Rentenzuschlags sind auf personelle, technische und softwarebezogene Gründe zurückzuführen.
Die Rentenversicherung konnte das Problem nicht bis zum 30. Juni 2024 lösen. Daher gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2025, in der die Rentner den Zuschlag als separate, netto ausgezahlte Zahlung erhalten.
Kontoauszug prüfen, ob Rentenzuschlag gezahlt wurde
Ab Juli 2024 wird der Rentenzuschlag nach der Rentenerhöhung berechnet und auf den erhöhten Auszahlungsbetrag angewendet. Knöppel empfiehlt, die Kontoauszüge genau zu überprüfen und sicherzustellen, dass der Rentenzuschlag korrekt verbucht wird.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.