Rente: Übergangslösung für Rentenzuschlag sorgt für Verwirrung

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In den letzten Monaten haben viele Bestandsrentner, Bezieher der Witwenrente und Altersrentner Anfragen bezüglich des extra Rentenzuschlags gestellt. Peter Knöppel, Rechtsanwalt und Rentenberater klärt die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema. In diesem Beitrag fassen wir die wesentlichen Punkte zusammen und beantworten die häufigsten Fragen.

Warum steht der extra Rentenzuschlag nicht im Rentenbescheid?

Der extra Rentenzuschlag wird nicht im Rentenbescheid aufgeführt, da es sich um eine Übergangslösung handelt, die getrennt von der regulären Rentenzahlung ausgezahlt wird.

Dies wurde aufgrund technischer Schwierigkeiten der Deutschen Rentenversicherung so beschlossen. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass alle berechtigten Personen den Zuschlag auch pünktlich erhalten, so der Anwalt.

Wann und wie wird der extra Rentenzuschlag ausgezahlt?

Die Auszahlung des Zuschlags beginnt im Juli 2024 und erstreckt sich bis November 2025. Der Zuschlag wird getrennt von der regulären Rente zwischen dem 10. und 20. jedes Kalendermonats extra ausgezahlt.

Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann zusammen mit der regulären Rente in einer Summe ausgezahlt, und die Berechnung wird im Rentenbescheid aufgeführt.

Wer ist berechtigt, den extra Rentenzuschlag zu erhalten?

Berechtigt sind Bestandsrentner, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) oder eine Witwenrente bezogen haben.

Auch Menschen, die nachfolgend eine Altersrente beziehen, sind anspruchsberechtigt. Es gibt jedoch einige Einschränkungen, die individuell geprüft werden müssen.

Diese Berechtigten können, abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns, neben der allgemeinen Rentenerhöhung, mit einem zusätzlichen Zuschlag von 4,5 oder sogar 7,5 Prozent rechnen.

Auch Berechtigte, die nachfolgend eine Altersrente beziehen, sind anspruchsberechtigt. Es gibt jedoch einige Einschränkungen, die individuell geprüft werden müssen.

Warum Neurentner von den Zuschlägen ausgeschlossen sind

Die Neuregelung des EM-Rentenzuschlags gilt ausschließlich für Bestandsrentner, die ihre EM-Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen haben. Neurentner, deren Rentenanspruch ab 2019 begann, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Der Grund dafür liegt in den seit 2019 erfolgten gesetzlichen Anpassungen, die bereits zu einer deutlichen Erhöhung der Rentenansprüche für diese Gruppe geführt haben.

Zum Beispiel wurde die Zurechnungszeit für die EM-Renten ab 2019 auf das 65. Lebensjahr und 8 Monate angehoben, was zu einer höheren Rente führt, als es bei älteren Rentenansprüchen der Fall war.

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Wie wird die Höhe des Zuschlags berechnet?

Die genaue Berechnung des Zuschlags wird erst ab 2025 durch die Deutsche Rentenversicherung im Rentenbescheid aufgeführt. Bis dahin erscheint der Zuschlag auf dem Kontoauszug unter der Bezeichnung „Rentenzuschlag“.

Die Höhe des Zuschlags wird als Nettobetrag angezeigt. Dieser Zuschlag ist unabhängig von der jährlichen Rentenerhöhung und wird separat ausgezahlt.

Was sollten Rentner beachten?

Wichtig ist, dass Rentnerinnen und Rentner ihre Kontoauszüge im Auge behalten, um die Zahlung des extra Rentenzuschlags zu bestätigen. Der Zuschlag erscheint zwischen dem 10. und 20. eines jeden Monats ab Juli 2024.

Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zusammen mit der regulären Rente ausgezahlt und im Rentenbescheid detailliert aufgeführt. (Quellen: Rechtsanwalt Peter Knöppel, Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt sowie Deutsche Rentenversicherung.