Ein ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 3 kann für Betroffene praktisch kostenfrei sein – oder mehrere Hundert Euro Eigenanteil im Monat verursachen. Entscheidend sind Umfang der Einsätze, die regionale Preisstruktur des Pflegedienstes und die Frage, ob zusätzlich private Leistungen gebucht werden.
Wir erklären, welche Beträge die Pflegekasse 2025 bei Pflegegrad 3 tatsächlich übernimmt, wie Pflegedienste abrechnen und mit welchen realistischen Kosten Angehörige rechnen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Pflegegrad 3 überhaupt?
Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Das gilt zum Beispiel, wenn Betroffene beim Waschen, Anziehen, bei der Mobilität, beim Essen oder bei der Alltagsgestaltung dauerhaft Unterstützung benötigen.
Mit dieser Einstufung sind feste Leistungsansprüche in der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI verbunden. Seit 1. Januar 2025 wurden diese Beträge um 4,5 Prozent angehoben.
Für Pflegegrad 3 stehen 2025 bei häuslicher Versorgung unter anderem folgende Leistungen zur Verfügung:
- Pflegegeld: 599 Euro monatlich, wenn hauptsächlich Angehörige pflegen.
- Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste: 1.497 Euro monatlich.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich (zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel).
- Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, etwa für einen Badumbau.
Auch wenn die Frage nach den Kosten eines ambulanten Pflegedienstes im Mittelpunkt steht: Diese Budgets bestimmen, wie viel der
Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnen kann – und ab wann ein Eigenanteil entsteht.
Wie rechnet ein ambulanter Pflegedienst ab?
Ambulante Pflegedienste arbeiten nicht mit Pauschalpreisen pro Pflegegrad, sondern mit detaillierten Leistungskatalogen.
Je nach Bundesland sind die Leistungen in sogenannte Leistungskomplexe (z. B. „große Körperpflege“, „kleine Körperpflege“, „Mobilisation“, „Hilfe beim An- und Auskleiden“) oder in Zeitbudgets gegliedert. Diese Komplexe sind mit fest vereinbarten Euro-Beträgen hinterlegt, die die Pflegekassen mit den Pflegediensten aushandeln.
Eine bundesweite Übersicht zeigt zum Beispiel für Baden-Württemberg bereits 2021 Beträge von gut 20 bis über 30 Euro allein für einzelne Körperpflege-Leistungen.
Typischerweise kommen weitere Bausteine hinzu:
- Wegepauschalen für An- und Abfahrt zum Pflegebedürftigen, die je nach Region meist zwischen rund 5 und 8 Euro pro Besuch liegen.
- Zeitabhängige Sätze, etwa je fünf Minuten oder pro Stunde für Betreuung oder Hauswirtschaft, teilweise mit Minutenpreisen um 0,60 bis 0,70 Euro.
- Stundenpreise, zum Beispiel knapp 70 Euro für körperbezogene Pflegemaßnahmen und gut 50 Euro für pflegerische Betreuungsmaßnahmen bei einzelnen Caritas-Diensten.
Der Pflegedienst ist verpflichtet, mit dem Pflegebedürftigen einen schriftlichen Pflegevertrag zu schließen und eine Übersicht über die voraussichtlichen monatlichen Kosten der ausgewählten Leistungen zu erstellen. Das ist etwa im niedersächsischen Leistungskomplexkatalog ausdrücklich festgehalten.
Was übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3?
Für einen ambulanten Pflegedienst steht bei Pflegegrad 3 ein monatliches Budget für Pflegesachleistungen in Höhe von 1.497 Euro zur Verfügung. Bis zu dieser Grenze rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.
Zusätzlich gibt es:
Pflegegeld von 599 Euro monatlich, falls Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen.
Einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der für anerkannte Angebote wie Betreuungsleistungen oder haushaltsnahe Hilfen genutzt werden kann – in der Regel ebenfalls über zugelassene Dienste.
Wird der ambulante Pflegedienst ausschließlich über Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, kann das Pflegegeld entfallen. Wird nur ein Teil des Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst genutzt, ist eine Kombination aus Pflegesachleistung und anteiligem Pflegegeld möglich.
Die Verbraucherzentrale beschreibt etwa den Fall, dass bei Pflegegrad 3 nur 70 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen verbraucht werden. Dann stehen zusätzlich 30 Prozent des Pflegegeldes zu, also rund 179,70 Euro monatlich.
Was kostet ein typischer Einsatz im Alltag?
Konkrete Preise variieren stark je nach Bundesland, Tarifbindung, Personalkosten und Struktur des Pflegedienstes. Der Mindestlohn in der Altenpflege wurde zum 1. Juli 2025 erneut angehoben: Pflegehilfskräfte erhalten mindestens 16,10 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Hilfskräfte 17,35 Euro, Pflegefachkräfte 20,50 Euro.
Diese Löhne fließen indirekt in die mit den Kassen verhandelten Vergütungen ein – und damit in die Preise der Leistungskomplexe.
Um ein Gefühl für die Größenordnung zu geben, lohnt ein Blick in reale Preislisten:
Bei einem Caritas-Pflegedienst in Bayern werden für eine Ganzkörperwäsche rund 23 Euro, für eine Teilwäsche gut 8 Euro und für einzelne pflegerische Tätigkeiten wie Lagern, Rasur oder Mundpflege mehrere Euro pro Leistung berechnet.
Kommunale Übersichten eines nordrhein-westfälischen Pflegeberatungsdienstes zeigen für typische Leistungskomplexe wie „große Körperpflege“ Beträge von etwa 26 bis knapp 29 Euro, für Hauswirtschaft oder Betreuungsleistungen jeweils niedrigere, aber dennoch zweistellige Eurobeträge.
Hinzu kommt in der Regel pro Hausbesuch eine Wegepauschale. Einige Pflegedienste nennen hier Beträge um 6 Euro pro Einsatz.
Schon ein einzelner Morgenbesuch mit Aufstehen, Waschen, Ankleiden, Toilettengang und Medikamentenüberwachung kann sich so schnell im Bereich von 30 bis 50 Euro bewegen, je nach regionalem Preisniveau und Dauer des Einsatzes.
Beispielrechnungen: Wann wird der Pflegedienst für Pflegegrad 3 teuer?
Eine bundesweit einheitliche „Summe X“ für einen ambulanten Pflegedienst gibt es nicht. Anhand von Modellrechnungen lässt sich aber nachvollziehen, wie sich die tatsächlichen Kosten zu den Leistungen der Pflegekasse verhalten.
Beispiel 1: Tägliche Grundpflege ohne Eigenanteil
Angenommen, ein Mensch mit Pflegegrad 3 erhält einmal täglich Unterstützung am Morgen. Der Pflegedienst übernimmt Aufstehen, Körperpflege, Anziehen und die Vorbereitung des Frühstücks.
Die daraus resultierenden Leistungskomplexe und Wegepauschalen summieren sich – je nach Region – leicht auf 35 bis 45 Euro pro Einsatz. Bei 30 Tagen entsteht dazu ein Monatsbetrag von ungefähr 1.050 bis 1.350 Euro.
Liegt dieser Betrag unterhalb des Budgets von 1.497 Euro, kann der Pflegedienst vollständig mit der Pflegekasse abrechnen. Es entsteht kein Eigenanteil für die pflegebedürftige Person. Das Pflegegeld wäre in diesem Fall allerdings nur noch anteilig oder gar nicht mehr möglich, weil der Schwerpunkt der Pflege beim professionellen Dienst liegt.
Beispiel 2: Mehrere Einsätze am Tag – Pflegekasse zahlt, Eigenanteil entsteht erst bei „Mehrbedarf“
Viele Betroffene mit Pflegegrad 3 benötigen morgens und abends Hilfe, teilweise ergänzt um Einsätze am Mittag oder regelmäßige Duschen. In der Praxis kann das schnell zu zwei bis drei Einsätzen pro Tag mit jeweils mehreren Leistungskomplexen führen.
Nehmen wir an, der Pflegedienst stellt dafür 1.600 Euro im Monat in Rechnung. Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 3 maximal 1.497 Euro als Pflegesachleistung. Die Differenz von 103 Euro wäre dann als Eigenanteil privat zu zahlen.
Gerade in Regionen mit hohen Personalkosten oder bei sehr umfangreichen Pflegetätigkeiten lässt sich beobachten, dass das Budget der Pflegekasse nicht immer ausreicht. Pflegeberatungen und Online-Kostenrechner weisen ausdrücklich darauf hin, dass ihre Werte nur Orientierungsgrößen sind und die tatsächlichen Rechnungen eines Pflegedienstes abweichen können.
Beispiel 3: Kombination aus Pflegedienst und Angehörigenpflege
Wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen, lässt sich der Einsatz des Pflegedienstes niedriger halten und gleichzeitig ein reduziertes Pflegegeld sichern.
Verbraucht der Pflegedienst etwa nur 50 Prozent der Sachleistungen, also rund 748,50 Euro, bleiben 50 Prozent des Pflegegeldes erhalten. Bei 599 Euro Pflegegeld bedeutet das noch knapp 300 Euro monatlich.
In der Summe stehen Betroffenen so zusätzlich Mittel zur Verfügung, mit denen sie etwa hauswirtschaftliche Hilfen zukaufen oder die Mehrkosten eines umfangreicheren Pflegedienstes abfedern können.
Entlastungsbetrag und Zusatzleistungen
Neben Sachleistungen und Pflegegeld spielt bei der Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes der Entlastungsbetrag eine wichtige Rolle. Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf 131 Euro pro Monat für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Dieser Betrag kann, unter bestimmten Voraussetzungen, auch für Leistungen ambulanter Dienste genutzt werden, etwa für Alltagsbegleitung, niedrigschwellige Betreuungsangebote oder Hilfen im Haushalt. Verbraucherorganisationen weisen darauf hin, dass die Modalitäten zwischen Bundesländern und Kassen leicht variieren können.
Wird das Budget nicht ausgeschöpft, können Restbeträge häufig in das Folgejahr übertragen werden – allerdings nur begrenzt. Wer dauerhaft ambulante Hilfe nutzt, sollte daher gemeinsam mit dem Pflegedienst und ggf. einer Pflegeberatung prüfen, welche Leistungen sich gezielt über den Entlastungsbetrag abrechnen lassen.
Hinzu kommen weitere Bausteine, etwa Zuschüsse zu Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die vor allem bei Ausfall der pflegenden Angehörigen relevant sind. Ab Juli 2025 gibt es hierfür einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro, der flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt werden kann.
Auch diese Entlastung kann indirekt dazu beitragen, die häusliche Versorgung mit ambulantem Pflegedienst zu stabilisieren, ohne dass Eigenanteile ausufern.
Behandlungspflege: Was läuft über die Krankenkasse?
Nicht jede Leistung, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt, wird über die Pflegeversicherung abgerechnet. Maßnahmen wie Verbandswechsel, Insulininjektionen oder die Gabe bestimmter Medikamente fallen unter die sogenannte häusliche Krankenpflege nach SGB V und werden über die gesetzliche Krankenkasse finanziert.
Für die Betroffenen ist wichtig: Diese Leistungen belasten das Pflegebudget von 1.497 Euro nicht, sondern werden separat verordnet. Die Abrechnung erfolgt zwischen Pflegedienst und Krankenkasse. Der Umfang kann allerdings auf ärztliche Verordnungen und Genehmigungen der Krankenkasse begrenzt sein.
In der Praxis bedeutet das: Der gleiche Pflegeeinsatz kann sich aus einem Teil „Pflegeversicherung“ (Grundpflege, Betreuung, Hauswirtschaft) und einem Teil „Krankenversicherung“ (Behandlungspflege) zusammensetzen, mit unterschiedlichen Regeln für Kosten und Genehmigung.
Regionale Unterschiede und Tarifsteigerungen
Die Personalkosten sind einer der größten Faktoren bei den Preisen ambulanter Pflegedienste. Mit steigenden Pflegemindestlöhnen und höheren Tarifabschlüssen werden auch die Vergütungssätze gegenüber den Kassen angepasst.
Das führt zu deutlichen regionalen Unterschieden:
In Ballungsräumen mit hoher Miete und Lohnniveau liegen die Minutenpreise und Leistungskomplexe in der Regel höher als in ländlichen Regionen.
Pflegedienste, die streng nach Tarif zahlen, sind stärker von Lohnerhöhungen betroffen als Anbieter ohne Tarifbindung – was sich ebenfalls in den vereinbarten Sätzen niederschlägt.
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 bedeutet das: Zwei Personen mit identischem Hilfebedarf können je nach Wohnort deutlich unterschiedliche Rechnungsbeträge des Pflegedienstes sehen, obwohl die Pflegekasse in beiden Fällen dasselbe Sachleistungsbudget von 1.497 Euro trägt.
Wie Betroffene und Angehörige ihre Kosten steuern können
Wer einen ambulanten Pflegedienst bei Pflegegrad 3 in Anspruch nimmt oder neu beauftragen möchte, sollte systematisch vorgehen. Die wichtigsten Stellschrauben sind:
Erstens: Den tatsächlichen Hilfebedarf ehrlich einschätzen. Je genauer beschrieben wird, was Betroffene selbst können und wobei Hilfe nötig ist, desto passgenauer kann der Pflegedienst planen. Überversorgungen treiben die Kosten in die Höhe, Unterversorgungen gefährden die Sicherheit.
Zweitens: Das Angebot des Pflegedienstes genau prüfen. Im Pflegevertrag und im sogenannten Leistungsnachweis sollte klar ersichtlich sein, welche Leistungskomplexe oder Zeiteinheiten in welcher Häufigkeit erbracht werden und wie sich daraus der Monatsbetrag ergibt.
Drittens: Pflegekasse und Pflegeberatung einbinden. Viele Pflegekassen bieten eigene Pflegeberaterinnen und -berater oder kooperieren mit kommunalen Pflegestützpunkten. Diese können helfen, das verfügbare Budget aus Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Entlastungsbetrag optimal zu kombinieren und unnötige Eigenanteile zu vermeiden.
Viertens: Regelmäßig überprüfen, ob der Einsatzplan noch zur Lebenssituation passt. Gerade bei chronischen Erkrankungen verändern sich Pflegebedarf und Selbstständigkeit im Laufe der Zeit. Ein regelmäßiger Abgleich mit dem Pflegedienst hilft, Einsätze zu verdichten oder zu reduzieren und die Budgets effizient auszuschöpfen.
Tabelle: So viel kostet ein ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 3
| Kostenpunkt | Betrag / Erläuterung |
|---|---|
| Pflegesachleistungen (Pflegegrad 3, ambulant, monatlich) | 1.497 € – Maximalbetrag, den der ambulante Pflegedienst pro Monat direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann. |
| Pflegegeld (Pflegegrad 3, monatlich, häusliche Pflege durch Angehörige) | 599 € – wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, wenn keine oder nur teilweise Pflegesachleistungen genutzt werden. |
| Kombinationsleistung (Beispiel: 50 % Sachleistung) | Pflegedienst nutzt 748,50 € (50 % des Sachleistungsbudgets); das Pflegegeld reduziert sich auf 299,50 € (50 % von 599 €). |
| Entlastungsbetrag (Pflegegrad 3, monatlich) | 131 € – für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Betreuungs- und Entlastungsleistungen). |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) | bis 42 € – z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, FFP2-Masken; werden bei häuslicher Pflege von der Pflegekasse übernommen. |
| Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab 01.07.2025) | 3.539 € pro Jahr – flexibles Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2; gilt zusätzlich zu den monatlichen Leistungen. |
| Beispiel: täglicher Morgenbesuch (Grundpflege) durch Pflegedienst | ca. 35–45 € pro Einsatz; bei 30 Einsätzen pro Monat etwa 1.050–1.350 € Gesamtkosten – meist vollständig durch die Pflegesachleistungen gedeckt. |
| Beispiel: 2–3 Einsätze pro Tag (umfangreichere Versorgung) | Monatsrechnungen von ca. 1.600 € und mehr sind möglich; bei 1.600 € Rechnungsbetrag und 1.497 € Sachleistungsbudget entsteht ein Eigenanteil von rund 103 €. |
| Beispielpreis: Leistungskomplex Ganzwaschung (LK 1, NRW, 2025) | 27,80 € pro Einsatz – typische Vergütung für eine Ganzkörperpflege; konkrete Beträge hängen vom jeweiligen Bundesland und Pflegedienst ab. |
| Beispielpreis: Leistungskomplex Teilwaschung (LK 2, NRW, 2025) | 14,88 € pro Einsatz – etwa für Teilwaschung und An-/Auskleiden. |
| Beispielpreis: Unterstützung bei Nahrungsaufnahme (LK 4, NRW, 2025) | 6,79 € pro Einsatz – z. B. mundgerechtes Vorbereiten und Anreichen von Essen und Getränken. |
| Behandlungspflege (z. B. Verbandswechsel, Insulininjektion) | Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse (SGB V); diese Leistungen belasten das Pflegesachleistungsbudget von 1.497 € nicht. |
Hinweis zu den Beträgen: Die ausgewiesenen 1.497 € Pflegesachleistungen, 599 € Pflegegeld und 131 € Entlastungsbetrag gelten für Pflegegrad 3 ab 2025. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch liegt seit 2025 bei 42 € monatlich.
Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt seit 01.07.2025 3.539 €. Die Beispielpreise zu Ganzwaschung, Teilwaschung und Nahrungsaufnahme basieren auf einer Preisliste eines ambulanten Pflegedienstes in Nordrhein-Westfalen mit Gültigkeit ab 01.01.2025.
Fazit: Wie viel kostet ein ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 3?
Die kurze Antwort lautet: Es gibt keinen festen Preis.
Die Pflegekasse stellt 2025 bei Pflegegrad 3 monatlich 1.497 Euro für Pflegesachleistungen zur Verfügung, zusätzlich 599 Euro Pflegegeld bei Angehörigenpflege und einen Entlastungsbetrag von 131 Euro.
Bleiben die geplanten Einsätze des Pflegedienstes innerhalb dieses Budgets, entsteht für die pflegebedürftige Person kein oder nur ein sehr geringer Eigenanteil. Werden mehr Leistungen in Anspruch genommen – etwa durch mehrere tägliche Einsätze, zusätzliche hauswirtschaftliche Hilfe oder besonders zeitintensive Betreuung –, kann die Differenz zwischen Pflegedienst-Rechnung und Sachleistungsbudget spürbar zu Buche schlagen.
Wer rechtzeitig Pflegeberatung nutzt, Kostenvoranschläge einholt und die Kombination aus Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Entlastungsbetrag aktiv gestaltet, hat gute Chancen, die ambulante Pflege bei Pflegegrad 3 finanziell tragfähig zu organisieren – und trotzdem die Unterstützung zu erhalten, die im Alltag wirklich nötig ist.




